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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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- Ausreichende Finanzierung der Forschungsselbstorganisation <strong>und</strong> des Projektmanagments von<br />

Freien WissenschafterInnen. Kostenwahrheit bei institutionell eingeb<strong>und</strong>enen AnbieterInnen<br />

wissenschaftlicher Leistungen (Berücksichtigung von Basissubventionen).<br />

- Erarbeitung verbindlicher Richtlinien zur Kalkulation von Forschungsprojekten sowohl im Bereich<br />

der Auftrags- wie auch der Antragsforschung. Verbesserung der Ausschreibungs- <strong>und</strong><br />

Vergabetransparenz (Kostenwahrheit).<br />

- Schaffung <strong>und</strong> Professionalisierung von Infrastrukturen für ein Forschungsmarketing, das am<br />

Transfer von Forschungsergebnissen orientiert ist (z. B. Projektdokumentation von<br />

Forschungsprojekten, Ressourcen für Marketing.).<br />

6.2.4. Forschungsförderung/Forschungsfinanzierung<br />

Die Tatsache, daß freie Wissenschaft zum Lebensentwurf Externer <strong>LektorInnen</strong> <strong>und</strong> Freier<br />

Wissenschafterinnen geworden ist, müßte in die Förderbestimmungen <strong>und</strong> Richtlinien des FWF stärker<br />

miteinbezogen werden <strong>und</strong> zu einem generellen Ausbau <strong>und</strong> einer Erhöhung der<br />

Forschungsfinanzierung führen. Über die nationale Forschungsförderung hinaus sind auch im Bereich<br />

der EU-Forschungsprogramme Änderungen notwendig, die auf die– nicht nur in Österreich<br />

stattfindende Änderung der Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungslandschaft – stärker Rücksicht nehmen.<br />

- Verstärkte Förderung der “Antragsforschung” <strong>und</strong> Verbesserung der Möglichkeiten zur<br />

“Selbstantragstellung”.<br />

- Verankerung von Antragsforschung außerhalb des FWF.<br />

- Aufhebung der Befristung durch die Richtlinien des FWF auf nicht mehr als sechs Jahre<br />

Projektmitarbeit, um die Gewährleistung inhaltlicher Kontinuität der Forschung sicherzustellen.<br />

- Aufhebung der Altersgrenzen für Dissertations- Habilitations- <strong>und</strong> allgemein postgraduale<br />

Stipendien. Darüber hinaus ist die Entwicklung postdoktoraler Ausbildungsstrukturen, wie etwa<br />

Kollegs, erforderlich.<br />

- Anonymisierung von Anträgen bei den Gutachterverfahren sowie bei jenen FunktionsträgerInnen,<br />

die auf Gr<strong>und</strong> der Gutachten über die Finanzierung entscheiden.<br />

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