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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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Vorteile eines polyvalenten Berufsprofils – auch für die Universitäten selbst – auch nur gedacht<br />

würde.<br />

6.2.2. Evaluierung von Forschung <strong>und</strong> Lehre<br />

Evaluierung von Lehre <strong>und</strong> Forschung wird derzeit an allen österreichischen Universitäten verankert.<br />

Die daraus zu ziehenden Konsequenzen sind jedoch noch nirgends geklärt. Es konnte allerdings<br />

bereits beobachtet werden, daß negative Konsequenzen auf Externe beschränkt bleiben (Entzug des<br />

Lehrauftrags), während Interne bei gleicher Kritik weiterhin mit der Lehre betraut werden (müssen).<br />

- Es wird also auf eine gleiche Behandlung zu achten sein, sodaß negative Konsequenzen aus der<br />

Evaluierung der Lehre nicht auf Externe beschränkt bleiben, weil diese eben ungeschützter sind,<br />

während Interne mit Lehre betraut werden, <strong>und</strong> zwar unabhängig von ihren fachlichen oder<br />

didaktischen Fähigkeiten. Das bedeutet, daß bei der Beauftragung mit Lehre – unabhängig ob<br />

Extern oder Intern – analoge Qualifizierungsmaßstäbe anzuwenden sind.<br />

- Die aus der Evaluierung eventuell zu ziehenden Konsequenzen müssen öffentlich diskutiert<br />

werden, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der ungleichen Arbeits- <strong>und</strong> Existenzbedingungen von<br />

Externen <strong>und</strong> Internen. Um hierbei eine minimale Fairneß zu gewährleisten, ist die Wiedererlangung<br />

des aktiven <strong>und</strong> passiven Wahlrechts für Externe – <strong>und</strong> damit eine entsprechende Novellierung des<br />

UOG’93 <strong>und</strong> des KUOG 239 – ebenfalls unabdingbar.<br />

- Für die Evaluierung von Forschungsergebnissen müssen die höchst unterschiedlichen<br />

Arbeitsbedingungen (Stichwort: Kostenwahrheit, Zugang zu Infrastruktur usw.) von Internen <strong>und</strong><br />

Externen <strong>LektorInnen</strong> bzw. Freien WissenschafterInnen in die Evaluierungs-kriterien integriert<br />

werden.<br />

239 Im KUOG wird die Entscheidung über das Wahlrecht der Externen an die jeweiligen Universitäten der Künste<br />

verlagert. Wie die Praxis zeigt, führt dies zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während an der Universität für<br />

Angewandte Kunst das uneingeschränkte passive <strong>und</strong> aktive Wahlrecht für Externe in den Satzungen verankert<br />

ist, plant die Akademie der Bildenden Künste einen Ausschluß der Externen.<br />

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