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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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6. Maßnahmenkatalog<br />

Die im folgenden angeführten Maßnahmen sind das Ergebnis der durchgeführten Forschungen. Die<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Arbeitswelt von Externen <strong>LektorInnen</strong> <strong>und</strong> Freien<br />

WissenschafterInnen determinieren, entsprechen in vielen Belangen nicht ihren Bedürfnissen. Ihre<br />

“flexible Verortung” zwischen Universität, Forschung <strong>und</strong> anderen Arbeitsfeldern <strong>und</strong> ihre sich daraus<br />

ergebenden Interessen sind der Öffentlichkeit <strong>und</strong> den politisch Verantwortlichen kaum bewußt. Diese<br />

Verortung trägt wesentlich dazu bei, daß Externe <strong>LektorInnen</strong> <strong>und</strong> Freie WissenschafterInnen in<br />

prekären <strong>und</strong> diskontinuierlichen Arbeits- <strong>und</strong> Einkommensverhältnissen leben.<br />

Es gilt daher, eine Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungspolitik zu gestalten, die Externen <strong>LektorInnen</strong> <strong>und</strong><br />

Freien WissenschafterInnen Ressourcen zur Verfügung stellt <strong>und</strong> ihre Potentiale nützt, sowie die dazu<br />

erforderlichen Strukturveränderungen vornimmt. Ziel ist eine Öffnung der Universitäten sowohl für<br />

Nachwuchskräfte als auch für Personen mit “diskontinuierliche Biographien” <strong>und</strong> damit eine<br />

Pluralisierung der beruflichen Möglichkeiten für WissenschafterInnen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb der<br />

Universitäten.<br />

In diesem Zusammenhang muß auf die aktuelle politische Entwicklung verwiesen werden <strong>und</strong> zwar<br />

hier im speziellen auf das Regierungsprogramm. Die im Rahmen dieser Forschungen entwickelten<br />

Maßnahmen beziehen sich auf einen Ist-Stand. Die von der derzeitigen Regierung projektierten<br />

wissenschaftspolitischen Veränderungen (Kapitel Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Technologie) sind<br />

somit nur insoweit einbezogen, sofern sie sich mit Vorhaben, die bereits von der letzten<br />

B<strong>und</strong>esregierung verkündet wurden –wie etwa die Vollrechtsfähigkeit der Universitäten – decken.<br />

Festzustellen ist, daß die neue B<strong>und</strong>esregierung wesentliche Strukturmaßnahmen, die zu einer<br />

Verbesserung der Situation der Externen <strong>und</strong> Freien WissenschafterInnen notwendig wären, nicht in<br />

ihr Regierungsprogramm aufgenommen hat. Es steht zu befürchten, daß es sich bei den Vorhaben<br />

dieser B<strong>und</strong>esregierung um Maßnahmen handelt, die entgegen den hier entwickelten stehen. So wird<br />

etwa Nachwuchsförderung lediglich als temporärer Einstieg in eine universitäre Karriere verstanden,<br />

Frauenförderung findet sich im Kapitel “Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Technologie” überhaupt nicht,<br />

steuerrechtliche Fragen werden unter dem Titel “Verstärkung der steuerlichen Anreize zur Förderung<br />

der wirtschaftsnahen Forschung” thematisiert – steuer- <strong>und</strong> sozialrechtliche Fragen von freiberuflichen<br />

WissenschafterInnen sind kein Thema. Bei der beabsichtigten “Festlegung von Schwerpunkten für die<br />

Förderungspolitik aller Fonds” ist darauf zu achten, daß innovative wissenschaftliche Felder nicht nur<br />

ihren Platz in dieser Schwerpunktsetzung finden sondern ausreichend finanziell ausgestattet sind.<br />

Abschließend sei darauf hingewiesen, daß in diesem Zusammenhang in den vorgestellten<br />

Maßnahmen zwar eine höhere Flexibilität gefordert wird, dies aber keineswegs mit einer neoliberalen<br />

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