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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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den Hochschulen sowie deren Auswirkungen auf die Permeabilität der vier Felder <strong>und</strong> damit auf die<br />

Mobilität der WissenschafterInnen zwischen diesen.<br />

Zwar gibt es in keinem der beiden Länder sozialversicherte Lehrbeauftragte wie in Österreich 235 , doch<br />

Lehrbeauftragte gibt es sehr wohl <strong>und</strong> ihre Rolle ist in vielen Punkten ähnlich der ihrer österreichischen<br />

KollegInnen, insbesondere bezüglich der kompensatorischen bis ausbeuterischen Dimension dieser<br />

Tätigkeit (frei flottierende Arbeitskräfte zur Ausfüllung der durch zu geringe Postenexpansion<br />

entstandenen Lücken sowie zur Abdeckung von den Angestellten fremden Gebieten, Vielfalt der Lehre<br />

etc.). In Italien stellt sich die Situation zum Teil ähnlich wie in Frankreich dar, wobei hier viel massiver<br />

auf die billige Arbeitskraft der “prekär beschäftigten” WissenschafterInnen <strong>und</strong> Lehrbeauftragten<br />

zurückgegriffen wurde. Der Forschungsansatz eines italienischen Partners steht demgemäß stärker in<br />

einem arbeitssoziologischen Kontext (Genua), dem ein mehr wissenschaftstheoretisch geprägter<br />

Ansatz gegenübergestellt werden soll (Rom).<br />

Der Partner aus den Niederlanden, wo die Situation durch eine stärkere Liberalisierung zuungunsten<br />

der ohnehin schon ungeschützten Freien geprägt ist, kann auf quantitative Forschungen zum Thema<br />

(insbesondere den wissenschaftlichen Nachwuchs betreffend) zurückgreifen <strong>und</strong> legt daher seinen<br />

Forschungsschwerpunkt mehr auf die qualitative Erforschung.<br />

Allgemein sind Differenzen im “double bind”, der in dem auf der notwendigen Anhäufung von<br />

symbolischem Kapital <strong>und</strong> dem Passieren von Initiationsriten aufbauenden meritokratischen<br />

Ausbeutungsverhältnis besteht, sind in Bezug zu Österreich nur graduell. Was die Organisierung<br />

betrifft, die nach wie vor eines der wesentlichsten Elemente einer für sich stehenden sozialen Gruppe<br />

darstellt, so ist auch in diesen Ländern eine zunehmende Organisierung der Lehrbeauftragten bzw. der<br />

Freien WissenschafterInnen zu bemerken: In Deutschland ist eine vor allem im Vergleich zu Österreich<br />

später <strong>und</strong> in geringerem Maße einsetzende Organisierung der Lehrbeauftragten zu konstatieren (FU-<br />

Berlin), wobei sich vor kurzem <strong>und</strong> ganz im Gegensatz zu Österreich, auch die Gewerkschaften der<br />

Problematik in etwas ernsthafterer Weise annahmen; dasselbe gilt auch für die Niederlande; in<br />

Frankreich findet die Organisierung vor allem im Rahmen der zahlreichen “Associations de docteurs”<br />

statt, die sich zu einem großen Teil aus “chercheurs indŽpendants” (Freie WissenschafterInnen)<br />

zusammensetzen, welche gleichzeitig in der universitären Lehre als “chargŽs de cours”<br />

(Lehrbeauftragte) tätig sind <strong>und</strong> oft im letzten Moment, ganz ähnlich wie in Österreich, mit<br />

235 Die Rolle der mit dem Lehrauftrag verb<strong>und</strong>enen Sozialversicherung hat sich seit Jänner bzw. August 1998<br />

relativiert. Zwar stellt der Lehrauftrag für einige Freie WissenschafterInnen noch immer die einzige Gr<strong>und</strong>lage für<br />

eine Sozialversicherung dar, doch mit der angesprochenen Gesetzesänderung sind nunmehr Freie<br />

WissenschafterInnen auch über ihre Werkverträge sozialversicherungspflichtig bzw. können sich über jede Art der<br />

geringfügigen Beschäftigung bei der Sozialversicherung selbstversichern (opting in).<br />

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