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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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1.1.2.4. Universitätspolitische Leitlinien der Österreichischen Rektoren-konferenz in Zusammenarbeit<br />

mit den Vorsitzenden der Obersten Kollegialorgane gemäß UOG 1993<br />

In den “Universitätspolitischen Leitlinien” bleibt der außeruniversitäre Sektor weitgehend unbeachtet.<br />

Lehre wird lediglich ineinem allgemeinen Zusammenhang thematisiert. Zwar wird einerseits die<br />

Qualifizierung im Lehrbereich gefordert, anderseits aber der Bereich der Lehre durchaus als Belastung<br />

gewertet.<br />

“Die Forschung ist der inhaltliche Motor jeder qualitativ anspruchsvollen universitären Lehre. Die<br />

Einheit von Forschung <strong>und</strong> Lehre bedeutet nicht, daß akademische Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer immer<br />

zugleich lehren <strong>und</strong> forschen müssen. Eine systematisch organisierte, periodische Entlastung von<br />

Lehraufgaben zugunsten von Forschungsarbeiten (Forschungs-semester, Auslandsaufenthalte) ist<br />

zur Förderung einer aktuellen forschungsgeleiteten Lehre als innovatives Element unverzichtbar.” 22<br />

Abgesehen von der Tatsache, daß in einem beträchtlichen Teil der Lehrveranstaltungen – ein vertiefter<br />

Blick in die Vorlesungsverzeichnisse <strong>und</strong> Studienführer der letzten Jahre genügt – die<br />

Universitätslehrenden immerwiederkehrende Inhalte vermitteln <strong>und</strong> dabei keineswegs von einer<br />

forschungsgeleiteten Lehre gesprochen werden kann, gibt es auch hier keine Leitlinie, wie diese dann<br />

nicht abgehaltene Lehre substituiert werden soll. Die Frage des Nachwuchses wird in den Leitlinien der<br />

Rektorenkonferenz nur als Problematik des interner Nachwuchs verstanden, wenn etwa zu lesen ist:<br />

“Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen der Universität <strong>und</strong><br />

muß verstärkt als Führungsaufgabe verstanden werden. Wichtige Ansatzpunkte hierfür sind neben<br />

konsequent durchgeführten Karrieregesprächen eine Aufwertung des Doktoratsstudiums – eventuell<br />

in Zusammenhang mit der Einführung eines dreigliedrigen Studiensystems –sowie die Ausweitung<br />

<strong>und</strong> Förderung der Weiterbildung. Eine Verbesserung der Situation in diesem Bereich muß durch<br />

eine flexiblere Gestaltung des Dienstrechts unterstützt werden.” 23<br />

1.1.2.5. Universitätslehrerverband: Leistung durch Kooperation – Zukunftsperpektiven für die<br />

österreichischen Universitäten 24<br />

In den “Zukunftsperspektiven”des Universitätslehrerverbandes wird auf die Heterogenität der<br />

universitären <strong>und</strong> außeruniversitären Forschung verwiesen, keineswegs jedoch auf die Heterogenität<br />

22 ÖSTERREICHISCHE REKTORENKONFERENZ (Hg.): Universitätspolitische Leitlinien der Österreichi-schen<br />

Rektorenkonferenz in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der Obersten Kollegialorgane gem. UOG 1993, Wien<br />

1998, S. 12 (im folgenden: Leitlinien)<br />

23 Leitlinien, S. 23<br />

24 LEGAT,1999<br />

12

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