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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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<strong>und</strong> schau’, daß ich bei irgendwelchen Publikationen dabeistehe, daß ich noch einen Punkt<br />

bekomme, was für einen Sinn hat das. Da wird halt viel an Schrebergärten gerüttelt, nur irgendwann<br />

muß man beginnen, wenn man permanent resigniert vor dem Faktischen, wird man auch nichts<br />

weiterbringen.”(Gesprächszitat: Müller)<br />

Der Nachwuchsbegriff, des wissenschaftlichen/universitären Feldes ist gekennzeichnet durch eine<br />

völlig andere Altersbestimmung als in anderen beruflichen Feldern. Im Bereich der<br />

Forschungsfinanzierung existieren“Nachwuchsprogramme”, deren Alterslimit mit 40 <strong>und</strong> manchmal<br />

darüber angesetzt sind. Die Altersbeschränkungen, die in der Nachwuchsförderung für den externen<br />

Bereich gelten, finden im internen jedoch keine Entsprechung. Es existiert keine Alterslimit für jene, die<br />

vor ihrem 40. Lebensjahr in den B<strong>und</strong>esdienst eingetreten sind. Eine Definitivstellung ist auch über<br />

dieses Alter hinaus möglich. Zwar wird einerseits von den ExpertInnen unisono festgestellt, daß der<br />

Nachwuchsbegriff zwischen paradox <strong>und</strong> inadäquat liegt, dennoch wird weitgehend an dem<br />

universitätsinternen Qualifizierungssystem festgehalten, das diese Korridorsituation speziell für<br />

Externe schafft.<br />

Der Nachwuchsbegriff wird in hohem Maße mit dem akademischen Mittelbau verknüpft, wiewohl die<br />

Externen nun nicht mehr Angehörige dieser Kurie sind. Eindeutig belegen die ExpertInneninterviews,<br />

das die disziplinäre Bestimmung von Nachwuchs relevant für die Beurteilung ist. 35 Jahre erscheint für<br />

den naturwissenschaftlichen Nachwuchs als Obergrenze. Es wird dadurch aber auch deutlich, daß die<br />

naturwissenschaftliche Lebensproduktivitätskruve auf andere Bereiche übertragen wird.<br />

Während in anderen Feldern, aufgr<strong>und</strong> vielfältiger Qualifikationselemente unterschiedliche Karrieren<br />

möglich sind <strong>und</strong> leitende Positionen auf unterschiedlichem Weg erreicht werden können, ist dies im<br />

universitären Bereich nicht möglich. Der/die habilitierte AssistentIn weist möglicherweise ein analoges<br />

Qualifikationspotential auf, wie der im selben Fach lehrende <strong>und</strong> forschende Professor, dennoch gilt<br />

der/die AssistentIn gewissermaßen als Nachwuchs. Mit ein Gr<strong>und</strong> dafür mögen die vergleichbaren<br />

Anforderungsprofile an WissenschafterInnen sein, die sich im Prinzip lediglich in Erfahrung oder<br />

manchmal in Altersgrenzen unterscheiden, jedoch durch universitätsimmanente Qualifikationsstufen<br />

reguliert werden <strong>und</strong> somit diese Differenzierungen nach wie vor aufrechterhalten bleiben.<br />

Keiner der ExpertInnen nimmt generell auf geschlechtsspezifisch unterschiedliche Karriereverläufe<br />

Bezug, nur dort wo es um die Frage der Habilitation geht; der Nachwuchs hat also in der<br />

Wahrnehmung der ExpertInnen kein Geschlecht.<br />

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