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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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Unterscheidung zwischen Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungspolitik nicht stattgef<strong>und</strong>en hat – ein Beleg für<br />

eine allgemeine Diskursdiffusion. Es läßt sich generell feststellen, daß eine Problematisierung von<br />

Begrifflichkeiten im Grünbuch nicht stattfindet <strong>und</strong> daher die Vorschläge <strong>und</strong> Maßnahmen keineswegs<br />

eine gr<strong>und</strong>sätzlichere Perspektive eröffnen.<br />

Ein Beispiel: Unter der Überschrift “Mehr für Nachwuchsforscherinnen tun” wird so etwa die Situation<br />

von NachwuchswissenschafterInnen problematisiert. Keineswegs wird jedoch generell der Terminus<br />

Nachwuchs im Bezugssystem Universität in Frage gestellt oder diskutiert, d.h. also aktuelle<br />

Diskussionen weitgehend außer acht gelassen. Der Nachwuchsbegriff im System Universität<br />

unterscheidet sich gr<strong>und</strong>legend von dem in anderen Arbeitssystemen. Salopp formuliert gilt auf der<br />

Universität jeder <strong>und</strong> jede als Nachwuchs, der oder die nicht habilitiert ist, oder– wie bereits an<br />

anderen Stellen angedeutet – keine Professur hat. Die Habilitation als selbstreferentielles<br />

Bewertungssystem schließt sozusagen die Ausbildungsphase ab. Unter dem Titel “Das neue<br />

Laufbahnmodell” werden drei Typen von Dienstverhältnissen beschrieben, die sich im wesentlichen<br />

an formalen Voraussetzungen orientieren. Das System Diplom/Master-Dissertation-Habilitation ist<br />

dabei Gr<strong>und</strong>lage, die Habilitation oder die gleichzuhaltende Eignung bleibt die Voraussetzung für die<br />

Erlangung einer außerordentlichen Unversitätsprofessur. Ein Blick in die Hochschulstatistik 19 zeigt,<br />

daß das Durchschnittsalter beim Abschluß der Habilitation bei 40 Jahren liegt (wobei Frauen<br />

durchschnittlich ein halbes bis ein Jahr älter waren), 40jährige also noch “Nachwuchswissenschafter<br />

<strong>und</strong> -wissenschafterinnen” sind. Die Vorschläge zum Laufbahnmodell nehmen auf diese<br />

altersbezogene Statusfrage keinerlei Bezug, sondern schreiben eine lineare Berufslaufbahn fort, die<br />

nur peripher <strong>und</strong> disziplinenabhängig den zukünftigen Laufbahnen entsprechen wird.<br />

Der Frage der Lehre wird im Grünbuch nur in Zusammenhang mit dem Laufbahnmodell angesprochen,<br />

keineswegs wird jedoch auf die Bedeutung, die die Lehre durch Externe <strong>LektorInnen</strong> für Österreichs<br />

Universitäten hat Bezug genommen oder auf die Veränderungen, die durch die 2.BDG-Novelle 1997<br />

(BGBL I Nr. 109) entstanden sind, eingegangen. Es gibt lediglich das Bestreben, die in einem<br />

Dienstverhältnis Stehenden von der Lehre zu entlasten, ohne jedoch Vorstellungen davon zu<br />

entwickeln, wie Lehre im universitären, aber auch außeruniversitären Feld zu organisieren wäre.<br />

Die Frage der Freien Wissenschafter <strong>und</strong> Wissenschafterinnen wird nicht explizit thematisiert. Für den<br />

außeruniversitären Bereich werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen. Sie beziehen sich<br />

aber vor allem auf eine institutionalisierte außeruniversitäre Forschung <strong>und</strong> keinesfalls auf die immer<br />

größer werdende Gruppe von Wissenschaftern <strong>und</strong> Wissenschafterinnen, die als sogenannte “Neue<br />

19 Hochschulbericht 1999, Bd. 2., S. 58ff.<br />

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