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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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Stipendien läßt sich die gesamte Problematik der sogenannten Nachwuchsförderung zeigen. War zu<br />

Beginn der Vergabe die Altersgrenze mit 40 Jahren angegeben, so wurde sie im Jahr 1996 auf 35<br />

herabgesetzt. Damit wird in diesem Fall von Seiten der Akademie der Wissenschaft klargestellt, daß es<br />

um Karriereförderung geht, die sich stringent an universitären Laufbahnen <strong>und</strong> ihren Aufstiegsphasen<br />

orientiert. Wie ernst es der Akademie der Wissenschaft tatsächlich mit der Nachwuchsförderung ist,<br />

zeigt jedoch die stetig sinkende Zahl von zur Verfügung stehenden Stipendien. War zu Beginn an eine<br />

jährliche Expansion gedacht, so standen laut letzten Informationen für 1998 nur noch sieben,<br />

gegenüber vormals 24, Stipendien zur Verfügung.<br />

Ein weiteres, etwas anders gelagertes Beispiel für Nachwuchsförderung ist das vom FWF<br />

durchgeführte Startprogramm. Hier handelt es sich um das fragwürdige Förderinstrument der<br />

Preisvergabe. Zielgruppe sind junge, hervorragend qualifizierte Wissenschafterinnen <strong>und</strong><br />

Wissenschafter aller Fachdisziplinen. Als Zweck dieses Programms gibt der FWF an, dieses solle<br />

angesichts knapper werdender Mittel im Forschungsbereich ein Signal setzen <strong>und</strong> Forscherinnen <strong>und</strong><br />

Forschern die Möglichkeit bieten, auf längere Sicht <strong>und</strong> finanziell weitgehend abgesichert, ihre<br />

Forschungsarbeiten zu planen <strong>und</strong> eine eigene Arbeitsgruppe aufzubauen. Hier ist die Altersgrenze<br />

ebenfalls 35, aber es muß bereits eine Habilitation abgeschlossen oder kurz vor dem Abschluß sein.<br />

Angesichts der immer steigenden Zahl an Freien WissenschafterInnen <strong>und</strong> Externen Lektorinnen steht<br />

jedoch generell der Begriff Nachwuchs zur Diskussion. Geht man davon aus, daß ausschließlich die<br />

universitären Qualifikationsstufen (Doktorat, Habilitation) ausschlaggebend sind, so sind alle jene<br />

Personen als Nachwuchs zu bezeichnen, die – verfolgt man es konsequent weiter – kein Ordinariat<br />

innehaben, eine Zuordnung, die angesichts diversifizierter Lebensläufe so nicht haltbar ist.<br />

Seit dem sogenannten Sparpaket 1996, den ersten Implementierungsphasen des UOG ’93, der<br />

Beschlußfassung des KUOG, der gr<strong>und</strong>legenden Novellierung des Hochschullehrer dienstrechtes, <strong>und</strong><br />

studienrechtlicher Veränderungen durch das Universitätsstudiengesetzes <strong>und</strong> der vor kurzem<br />

beschlossenen Einführung des Bakkalaureats hat sich die Diskussion um die Zukunft der<br />

Universitäten, der Universitäten der Künste, der Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung in Österreich, neuerliche<br />

intensiviert. Die Impulse dazu gingen in den meisten Fällen in alter österreichischer josefinistischer<br />

Tradition vom B<strong>und</strong>esminister, beziehungsweise von einzelnen Abteilungen des B<strong>und</strong>esministerium für<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung aus. Die jeweiligen Initiativen, Forschungen, Berichte sind jedoch nur<br />

teilweise aufeinander bezogen oder abgestimmt. Einerseits werden Forschungen in Auftrag gegeben,<br />

die f<strong>und</strong>ierte, politikrelevante Ergebnisse bringen sollen, andererseits werden parallel bereits<br />

Maßnahmen präsentiert, die in anderen Verfahren (Beiräte, Symposien, Diskussionen) entwickelt<br />

wurden.<br />

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