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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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“Förderung von Forschungsvorhaben einzelner oder mehrerer natürlicher Personen<br />

(Förderungswerber) einschließlich der Gewährung von Forschungsbeihilfen für<br />

Forschungsvorhaben des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiete der wissenschaftlichen<br />

Forschung.” 13<br />

In den Erläuternden Bemerkungen wird auf die Nachwuchsförderung Bezug genommen:<br />

“Durch die explizite Einbeziehung der Förderung der Forschungstätigkeit des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses sollen den Fonds auch eigene Nachwuchsförderungs-programme ermöglicht werden.<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Gewährung von Forschungsbeihilfen für Forschungsvorhaben des<br />

wissenschaftlichen Nachwuchses ist nach wie vor das konkrete Forschungsvorhaben. Durch die<br />

vorliegende Gesetzesbestimmung soll jedoch klargestellt werden, daß bei solchen Vorhaben nicht<br />

wie bei Normalvorhaben primär die wissenschaftliche Tragfähigkeit des Projekts, sondern auch die<br />

bewußte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Mitentscheidungskriterien sein sollen.” 14<br />

Besonderer Wert wird dabei auch auf Förderungsbeiträge für junge WissenschafterInnen gelegt, durch<br />

die es ihnen ermöglicht werden soll, ein bestimmtes Forschungsvorhaben durchzuführen. Wie<br />

problematisch die Verwendung <strong>und</strong> Bestimmung des Begriffes Nachwuchs ist, wird in Kapitel 1.2.1.4.<br />

genauer erläutert.<br />

Einen anderen Aspekt stellt die unterschiedliche Verwendung der Begriffe Förderung <strong>und</strong> Finanzierung<br />

dar. Sicherlich ist in diesem Zusammenhang auch die im UOG ’75 verankerte <strong>und</strong> 1977 durchgeführte<br />

Gründung der “B<strong>und</strong>eskonferenz des wissenschaftlichen <strong>und</strong> künstlerischen Personals” zu<br />

berücksichtigen, die ihrerseits die Interessen des akademischen Mittelbaus wahrnimmt. Zu deren<br />

Aufgaben zählt die “ (...)Erstellung von Gutachten <strong>und</strong> die Erstattung von Vorschlägen über alle<br />

Gegenstände des Universitäts- <strong>und</strong> Hochschulwesens, die Beratung <strong>und</strong> Erstattung von Gutachten<br />

über diejenigen Gegenstände, die vom B<strong>und</strong>esminister für Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung bezeichnet<br />

werden.” 15 Dabei ist anzumerken, daß diese B<strong>und</strong>eskonferenz bis zum UOG ’93 auch die externen<br />

Lehrbeauftragten als Teil der Mittelbaukurie mitvertreten hat. Durch die gesetzliche Änderung<br />

beschränkt sich die Vertretung nunmehr ausschließlich auf den internen Mittelbau.<br />

Einen weiteren Bereich innerhalb der Nachwuchsförderung stellt die Förderung des weiblichen<br />

wissenschaftlichen Nachwuchses dar. Die Etablierung dieses Bereichs wurde zu Beginn der 80er<br />

Jahre, einerseits durch die beginnende Frauenforschung in einigen Disziplinen an den Universitäten<br />

<strong>und</strong> andererseits durch die immer steigende Zahl an Studentinnen <strong>und</strong> Absolventinnen, geradezu<br />

notwendig. Bereits in der Österreichischen Forschungskonzeption ’80 der damaligen<br />

Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg wurde die Frauenforschung als Schwerpunkt berücksichtigt.<br />

Unter dem Titel “Frauen <strong>und</strong> Forschung” wurde für Forschungsprojekte im Auftrag des BMWF<br />

folgendes festgehalten:<br />

13 FFG 1982, ¤4, Abs 1 a<br />

14 EB 214, BlgNR 15. GP, S. 20<br />

15 UOG ’75, ¤106, Abs 5<br />

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