Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen
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organisationsrecht, das Studienberechtigungsgesetz, das Studentenheimgesetz <strong>und</strong> indirekt<br />
relevante Bereiche wie das Einkommenssteuerrecht, das 1985 zu dem Zweck der indirekten<br />
(steuerlichen) Forschungsförderung novelliert worden ist.” 9<br />
Den Bef<strong>und</strong>, den Josef Melchior in seiner Arbeit zur Pathogenese der österreichischen<br />
Hochschulreform gibt, läßt sich in gleicher Weise Ende der 80er Jahre abgeben.<br />
Beginnend in den 60er Jahren – 1966 wurde das Allgemeine Hochschulstudiengesetz (AHStG)<br />
beschlossen – findet eine Stärkung des sogenannten akademischen Mittelbaus an den<br />
österreichischen Universitäten <strong>und</strong> Hochschulen statt. Diese legistische Maßnahme ermöglicht<br />
zunächst überhaupt die Partizipation verschiedener Kurien an den Hohen Schulen <strong>und</strong> somit auch<br />
jener der externen Lehrbeauftragten. Hertha Firnberg, damals Abgeordnete der SPÖ im Nationalrat<br />
<strong>und</strong> ab 1970 erste Wissenschaftsministerin, wies anläßlich der Vorlage der ersten Studienpläne in<br />
einer parlamentarischen Rede nachdrücklich auf diese Demokratisierung hin:<br />
“In die Richtung der Demokratie der Hochschulen wird heute ein erster Schritt getan. Und es scheint<br />
mir das bedeutungsvollste an diesen Gesetzen zu sein. Es wird dieser Schritt als Experiment<br />
unternommen, auf zwei Jahre befristet, <strong>und</strong> nur bei drei Studienrichtungen. Wir entsprechen damit<br />
einem Vorschlag der Parlamentarischen Hochschulkommission. Wir führen die Studienkommission<br />
(...) ein, <strong>und</strong> es werden nunmehr StudentInnen, ProfessorInnensowie AssistentInnen <strong>und</strong><br />
DozentInnen, also jener Personenkreis, den man als akademischen Mittelbau bezeichnet, in<br />
Hinkunft gemeinsam gewisse Kompetenzen ausüben. Die Mitsprache aller dieser Gruppen ist in<br />
diesen Bereichen institutionalisiert. (...) Die Studienkommissionen sind nach der Drittelparität<br />
zusammengesetzt. 10<br />
Der Verankerung der Mitbestimmung des Mittelbaus im AHStG folgte jene im UOG ’75. Beide den<br />
Universitätsbetrieb konstituierenden Gesetze wurden mittlerweile einerseits durch das<br />
Universitätsstudiengesetz mit Wirksamkeit 1. August 1997 <strong>und</strong> andererseits durch das Zug um Zug<br />
umgesetzte Universitätsorganisationsgesetz ’93 ersetzt.<br />
“Rückblickend ist festzustellen, daß der Bruch in der Entwicklung der Universität, der sich mit der<br />
sogenannten ‘wirklichen’ Hochschulreform ankündigt, keineswegs so unvermittelt kommt, wie er<br />
erscheint. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, daß sich nun eine Tendenz offen durchsetzt, die<br />
seit den 60er Jahren hinterrücks wirkte, nämlich die Ausrichtung der Universität an Maßstäben<br />
ökonomischer <strong>und</strong> bürokratischer Rationalität.” 11<br />
Diese neuen Gesetze führten ganz in diesem “hinterrücks” wirkenden Sinne zu einer Stärkung der<br />
monokratischen Organe <strong>und</strong> damit zu einer Einschränkung der Entscheidungsmöglichkeiten der<br />
Kollegialorgane. Wesentlicher Unterschied ist jedoch die Neubestimmung der Kurien, die dazu führte,<br />
daß Externe Lehrbeauftragte zwar den Status von Universitätsangehörigen behalten (UOG ’93, ¤ 19,<br />
Abs. 2), aber nicht mehr in der Mittelbaukurie wahlberechtigt sind. Die Kurienzugehörigkeit (Oberbau,<br />
9 MELCHIOR, Josef: Zur sozialen Pathogenese der österreichischen Hochschulreform. Eine<br />
gesellschaftstheoretische Rekonstruktion, Baden-Baden 1993, S. 176 f.<br />
10 WALDBRUNNER, Karl: Auf dem Weg zum B<strong>und</strong>esministerium für Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung. In:<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> Weltbild. Festschrift für Hertha Firnberg, Wien 1975, S. 224<br />
11 MELCHIOR1993, S. 17<br />
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