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Zwischen Autonomie und Ausgrenzung? - IG LektorInnen

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sonst befristet 86 18,5 37 43,0<br />

nicht befristet 109 23,4 35 32,1<br />

Mittel des Arbeitsmarktservice (AMS) 26 5,6 18 69,2<br />

sonstige Zuwendungen 24 5,2 17 70,8<br />

Die in bezug auf die Geschlechterverteilung signifikanten Ergebnisse sind in Tabelle 5 fettgedruckt. Die<br />

ausgewiesenen Prozentangaben zur Frauenquote weisen in die bereits oben formulierte Richtung, daß<br />

nämlich Frauen verstärkt in sozial prekären Verhältnissen 159 leben <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> dessen in unserem<br />

Sample überrepräsentiert sind: Nur etwa 32 Prozent der in nicht befristeten Dienstverhältnissen tätigen<br />

Externen <strong>LektorInnen</strong> sind Frauen, während der Frauenanteil bei AMS- (samt Karenz-) Geld-<br />

BezieherInnen bzw. bei BezieherInnen sonstiger Zuwendungen (inklusive Stipendien) etwa 70 Prozent<br />

ausmacht. Von den “Subsistenz-ExistenzlektorInnen” sind 57,6 Prozent Frauen, oder anders<br />

ausgedrückt: 27,3 Prozent aller Externen Lektorinnen <strong>und</strong> Freien Wissenschafterinnen beziehen ihr<br />

hauptsächliches Einkommen (auch) aus ihrer universitären Lehrtätigkeit. Bei den Externen Lektoren<br />

beträgt dieser Anteil nur 16,4 Prozent.<br />

Da die Quelle des hauptsächlichen Einkommens das Auswahlkriterium für unser Sample war, sollten in<br />

der Regel nur teilzeit in unbefristeten Dienstverhältnissen tätige Externe <strong>LektorInnen</strong> vertreten sein,<br />

sodaß über die Gruppe der unbefristet Angestellten unter den Lehrenden keine Aussage getroffen<br />

werden kann. Bei Betrachtung aller anderen Einkommensarten sticht die Gruppe der FreiberuflerInnen<br />

ins Auge (35,3 Prozent), unter denen sich vermutlich viele“Neue Selbständige” 160 befinden. Nur 21,3<br />

Prozent der befragten Externen <strong>LektorInnen</strong> geben an, ihr hauptsächliches Einkommen (auch 161 ) aus<br />

ihrer Tätigkeit als Universitäts-Lehrende zu beziehen; bei durchschnittlich nicht einmal 3 remunerierten<br />

Wochenst<strong>und</strong>en pro Lehrbeauftragte/n (BMWV 1998, siehe Kapitel 3.2.7.) auch nicht verw<strong>und</strong>erlich.<br />

159 “Prekarität” wird hier insbesondere für diejenigen Externen <strong>LektorInnen</strong> behauptet, die neben ihrem<br />

universitären Lehrauftrag keine anderen oder nur – bezogen auf das “Existenzminimum” – unzureichende<br />

Einkommensquellen erschließen können. Vgl. auch Kapitel 1.2.1.2.<br />

160 Dies ist jene durch die Novellierung der Sozialversicherungsgesetze Mitte der 1990er Jahre geschaffene<br />

Gruppe von WerkvertragsnehmerInnen, die sich bei der Versicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft<br />

sozialversichern muß.<br />

161 Es muß in diesem Zusammenhang nochmals verdeutlicht werden, daß von diesen 21,3 Prozent der Externen<br />

<strong>LektorInnen</strong> <strong>und</strong> Freien WissenschafterInnen, die aus ihrer <strong>LektorInnen</strong>-Tätigkeit ihr hauptsächliches Einkommen<br />

beziehen, ein Großteil noch andere wesentliche Einkommensquellen nennt (Möglichkeit der Mehrfachnennungen).<br />

Nur etwas mehr als 5 Prozent leben tatsächlich ausschließlich von der Lehrtätigkeit, weitere 2 Prozent beziehen<br />

daneben erwerbsunabhängige oder AMS-Zuwendungen.<br />

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