Begleitstudie zum Betriebsbeginn des ... - Aufschwung alt
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6. Freiheitsentziehende Maßnahmen und Bedarfsmedikation<br />
Im indirekten Zusammenhang <strong>zum</strong> Thema Kundenzufriedenheit steht auch die Anzahl der<br />
Freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) und der Gaben von Psychopharmaka.<br />
Im Januar und im September 2010 wurden die Hausgemeinschaften „Donautal“,<br />
„Feldberg“, „Bodensee“ und „München“ <strong>zum</strong> Thema Umgang mit Freiheitsentziehenden<br />
Maßnahmen (FeM) besucht und überprüft. Bei allen Bewohnerinnen, bei denen FeM<br />
angewendet wurden, erfolgte auch eine Betrachtung <strong>des</strong> Umgangs mit<br />
psychopharmakologischer Bedarfsmedikation. Die Erhebung der IST-Situation fand beide<br />
Male durch kurze Gespräche 47 mit den jeweils anwesenden Mitarbeiterinnen statt sowie<br />
durch die Überprüfung der Pflegeprozessplanung und Dokumentation der betroffenen<br />
Bewohnerinnen. Die Besuche waren angekündigt und terminlich vereinbart. Zum zweiten<br />
Erhebungszeitpunkt lag bei der Pflegedienstleitung ein Übersichtsordner über alle<br />
Beschlüsse vor, der Grundlage der Auswertung war. Darüber hinaus war ein<br />
Evaluationsordner angelegt, der in der Hausgemeinschaft „Donautal“ aufbewahrt wird. 48<br />
In der beschützenden Hausgemeinschaft „Donautal“ im Erdgeschoss liegt für alle<br />
Bewohnerinnen ein richterlicher Beschluss für die geschlossene Unterbringung vor. Zur<br />
Sturzprophylaxe wurden dort für fast alle Bewohnerinnen Niederflurbetten angeschafft.<br />
Ein weiterführender richterlicher Beschluss über FeM liegt nur bei einer Person vor<br />
(N=1). Es handelt sich dabei um ein Bettgitter sowie um einen Bauchgurt im Bett und am<br />
Stuhl.<br />
In den drei offenen Hausgemeinschaften „München“, „Walchensee“ und „Feldberg“ liegt<br />
jeweils ein richterlicher Beschluss (in der Summe N=3) vor.<br />
Hausgemeinschaften „München“: Bei einer Bewohnerin können die richterlich<br />
genehmigten Maßnahmen (Bettgitter, Bauchgurt im Bett und Tisch / Brett / Gurt am<br />
Stuhl ) durch den Einsatz eines Hilfsmittels reduziert werden.<br />
Hausgemeinschaft „Walchensee“: Trotz der Anschaffung eines Niederflurbettes kann<br />
aktuell auf die richterlich genehmigten Maßnahmen (Bauchgurtes im Bett, ein Bettgitter<br />
und einen Gurt am Stuhl ) bei einer Person nicht verzichtet werden.<br />
Hausgemeinschaft „Feldberg“: Für eine Bewohnerin liegt ein richterlicher Beschluss über<br />
die Anwendung eines Bettgitters für eine Person vor.<br />
Im Zuge der Auswertung der Pflegedokumentation wurden noch drei Beispiele <strong>zum</strong> Umgang<br />
mit Bedarfsmedikation bzw. FeM gesichtet. Wesentliche Erkenntnisse waren <strong>zum</strong><br />
47<br />
Die angespannte Personalsituation auf den Hausgemeinschaften ließ längere Gespräche<br />
nicht zu.<br />
48<br />
Auf eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse beider Erhebungen wird aus Gründen der<br />
Lesbarkeit dieses Berichtes an dieser Stelle verzichtet. Die Resultate beider Evaluationen liegen bei<br />
der wissenschaftlichen Begleitung und können dort eingesehen werden. Außerdem erfolgte die<br />
detaillierte Darstellung der ersten Evaluation im Zwischenbericht.<br />
aufschwung<strong>alt</strong>, S.Tschainer Abschluss<strong>Begleitstudie</strong> Seniorenzentrum Marie-Anne Clauss“ 51/104