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Begleitstudie zum Betriebsbeginn des ... - Aufschwung alt

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6. Freiheitsentziehende Maßnahmen und Bedarfsmedikation<br />

Im indirekten Zusammenhang <strong>zum</strong> Thema Kundenzufriedenheit steht auch die Anzahl der<br />

Freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) und der Gaben von Psychopharmaka.<br />

Im Januar und im September 2010 wurden die Hausgemeinschaften „Donautal“,<br />

„Feldberg“, „Bodensee“ und „München“ <strong>zum</strong> Thema Umgang mit Freiheitsentziehenden<br />

Maßnahmen (FeM) besucht und überprüft. Bei allen Bewohnerinnen, bei denen FeM<br />

angewendet wurden, erfolgte auch eine Betrachtung <strong>des</strong> Umgangs mit<br />

psychopharmakologischer Bedarfsmedikation. Die Erhebung der IST-Situation fand beide<br />

Male durch kurze Gespräche 47 mit den jeweils anwesenden Mitarbeiterinnen statt sowie<br />

durch die Überprüfung der Pflegeprozessplanung und Dokumentation der betroffenen<br />

Bewohnerinnen. Die Besuche waren angekündigt und terminlich vereinbart. Zum zweiten<br />

Erhebungszeitpunkt lag bei der Pflegedienstleitung ein Übersichtsordner über alle<br />

Beschlüsse vor, der Grundlage der Auswertung war. Darüber hinaus war ein<br />

Evaluationsordner angelegt, der in der Hausgemeinschaft „Donautal“ aufbewahrt wird. 48<br />

In der beschützenden Hausgemeinschaft „Donautal“ im Erdgeschoss liegt für alle<br />

Bewohnerinnen ein richterlicher Beschluss für die geschlossene Unterbringung vor. Zur<br />

Sturzprophylaxe wurden dort für fast alle Bewohnerinnen Niederflurbetten angeschafft.<br />

Ein weiterführender richterlicher Beschluss über FeM liegt nur bei einer Person vor<br />

(N=1). Es handelt sich dabei um ein Bettgitter sowie um einen Bauchgurt im Bett und am<br />

Stuhl.<br />

In den drei offenen Hausgemeinschaften „München“, „Walchensee“ und „Feldberg“ liegt<br />

jeweils ein richterlicher Beschluss (in der Summe N=3) vor.<br />

Hausgemeinschaften „München“: Bei einer Bewohnerin können die richterlich<br />

genehmigten Maßnahmen (Bettgitter, Bauchgurt im Bett und Tisch / Brett / Gurt am<br />

Stuhl ) durch den Einsatz eines Hilfsmittels reduziert werden.<br />

Hausgemeinschaft „Walchensee“: Trotz der Anschaffung eines Niederflurbettes kann<br />

aktuell auf die richterlich genehmigten Maßnahmen (Bauchgurtes im Bett, ein Bettgitter<br />

und einen Gurt am Stuhl ) bei einer Person nicht verzichtet werden.<br />

Hausgemeinschaft „Feldberg“: Für eine Bewohnerin liegt ein richterlicher Beschluss über<br />

die Anwendung eines Bettgitters für eine Person vor.<br />

Im Zuge der Auswertung der Pflegedokumentation wurden noch drei Beispiele <strong>zum</strong> Umgang<br />

mit Bedarfsmedikation bzw. FeM gesichtet. Wesentliche Erkenntnisse waren <strong>zum</strong><br />

47<br />

Die angespannte Personalsituation auf den Hausgemeinschaften ließ längere Gespräche<br />

nicht zu.<br />

48<br />

Auf eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse beider Erhebungen wird aus Gründen der<br />

Lesbarkeit dieses Berichtes an dieser Stelle verzichtet. Die Resultate beider Evaluationen liegen bei<br />

der wissenschaftlichen Begleitung und können dort eingesehen werden. Außerdem erfolgte die<br />

detaillierte Darstellung der ersten Evaluation im Zwischenbericht.<br />

aufschwung<strong>alt</strong>, S.Tschainer Abschluss<strong>Begleitstudie</strong> Seniorenzentrum Marie-Anne Clauss“ 51/104

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