Botond J. Kiss DAS DONAUDELTA - Adatbank
Botond J. Kiss DAS DONAUDELTA - Adatbank Botond J. Kiss DAS DONAUDELTA - Adatbank
GESETZE UND BESTIMMUNGEN Sollte ein Rechtskundiger zufällig dieses Buch lesen, so würde er sich bei diesem Kapitel sagen: „Endlich eine sinnvolle Sache!” Es muß aber sofort bemerkt werden, daß im weiteren keine ausführlichen juristischen Erörterungen folgen werden. Ich möchte den zukünftigen Deltabesucher nur auf einige Gesetze und Bestimmungen aufmerksam machen, mit denen er eventuell in. Konflikt geraten könnte. Da sich diese Landschaft in vielem von allen anderen Gegenden des Landes unterscheidet, so sind hier auch spezifische Gebote gültig. Ihr Nichtkennen enthebt niemanden der Pflicht, sie zu befolgen. Im Fall eine Übertretung wird keiner von der gültigen Strafe befreit. Ich habe nicht die Absicht, hier alle Paragraphen betreffs der Wanderungen, der Jagd, des Angelns und des Wasserverkehrs im Delta vorzulegen. Ich möchte nur jene bekanntmachen, die einen Durchschnittstouristen, eventuell einen Angler oder Jäger, direkt angehen. Was sagt der gesetzkräftige Beschluß Nr. 208/480, vom Exekutivkomitee des Kreisvolksrats Tulcea gefaßt, der den Tourismus hier im Interesse der Flora und Fauna regelt? Im Sinne des ersten Paragraphen dieses Beschlusses ist es verboten, im Delta und auf den Inseln oder den anderen Teilen der Schwemmgebiete zu parken und Zelte aufzuschlagen. Der Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit 500—10 000 Lei bestraft. Wesentlich sind noch die Abschnitte 6 und 7, gemäß denen der Besuch des Donaudeltas und des Razelm-Sinoe Lagunenkomplexes nur in organisierten Gruppen und unter Aufsicht touristischer Einheiten erlaubt ist. Auf der Donau, auf den Kanälen und Seen, darf man nur die vorbestimmten Routen fahren. Diese werden Jahr für Jahr neu bestimmt und bekanntgegeben. Individuelle Touristen, die aus Sport- oder Naturliebe herkommen, 55
dürfen nur die kollektiven Fahrzeuge der NAVROM und des Kreistouristenamtes benützen. Es werden ihnen auch Leihboote zur Verfügung gestellt, doch sind sie verpflichtet, die vorgesehenen Wege einzuhalten. Im Sinne des § 8 wird der Verkehr mit Motorbooten auf den übrigen Gewässern des Deltas als gesetzwidrig angesehen und mit 500—2000 Lei bestraft. Auf den erwähnten Kanälen ist auch der Verkehr von Privatfahrzeugen verboten. Viele Leute besuchen das Delta, um hier zu fischen. Unter ihnen gibt es Stammgäste, die Jahr für Jahr wiederkehren und denen einige Teile des Schilflandes fast so gut vertraut sind wie den Ortsansässigen. Sie kennen erprobte, gute Angelstellen, sind mit Fischern befreundet, wissen um die Kniffe der Fischerei, mehr noch, sie sind mit den Beschlüssen, die das Angeln betreffen, auf dem laufenden. Der nächste Abschnitt gilt vor allem jenen, die das Delta als Angler zum ersten Mal besuchen. In den Gewässern, wo das Angeln erlaubt ist (das Verzeichnis dieser Stellen ist bei dem Jagd- und Sportanglerverein des Kreises Tulcea zu finden), dürfen all jene fischen, die einen gültigen Anglerschein besitzen. Jedermann darf im Delta diesen Sport betreiben, wenn sein Schein — sei er auch in anderen Gegenden des Landes ausgestellt — für Flachlandgewässer bestimmt ist. Die Erlaubnis für Gebirgsbäche ist ungenügend. In diesem Fall muß man eine zeitweilige Bewilligung beim Anglerverein in Tulcea beantragen. So werden auch jene, die keinen Anglerschein besitzen, während ihres Aufenthaltes im Delta das befristete Anglerrecht erhalten. Auch in diesem Fall muß man sich an das Kreisbüro des Jagd- und Sportanglervereins wenden. Ein solcher Ausweis ist 30 Tage gültig und wird aufgrund des Personalausweises für 30 Lei und 10 Lei Stempelmarke ausgestellt. Auch die Gelegenheitsangler müssen die Gesetze aus dem Jahre 1974, die Fischerei und Fischzucht regeln, kennen. § 17 dieses Gesetzes verbietet es, Fische, Weichtiere (Muscheln und Schnecken) sowie andere Wassertiere in folgenden Zeitabschnitten zu fangen: 56
- Seite 4 und 5: Titel des ungarischen Originals: Ki
- Seite 6 und 7: weites, tiefgrünes Meer, ein Schil
- Seite 8 und 9: ihren Molen. Aus solchen Ablagerung
- Seite 10 und 11: Im Norden sind sie mit dem Sumpfgeb
- Seite 12 und 13: Ortschaft Juli Aug. Sept. Okt. Nov.
- Seite 14 und 15: tige Flora beherbergen, verdienen n
- Seite 17 und 18: auch die armen Volksschichten. Im H
- Seite 19 und 20: nennen wir die Sonnenwenden südafr
- Seite 21 und 22: man das Grunzen der Schweine bis zu
- Seite 23 und 24: — Das alte Rathaus. Dieses war ur
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- Seite 28 und 29: Sulinaarm zu. Neben dem „Lebăda
- Seite 31: Möglichkeiten dieser Umgebung. So
- Seite 35 und 36: der vielen Hügelgräber dieser Umg
- Seite 38: eigentlichen Donau ab. Von hier wei
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- Seite 47 und 48: Reiher erscheinen am Ufer. Überall
- Seite 49 und 50: surca-Kanal nach Süden und überqu
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- Seite 53: gut kennen und es verstehen, intere
- Seite 57 und 58: wissen überlassen, bis zu welcher
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Im Sinne des § 8 wird der Verkehr mit Motorbooten<br />
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angesehen und mit 500—2000 Lei bestraft. Auf den<br />
erwähnten Kanälen ist auch der Verkehr von Privatfahrzeugen<br />
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Viele Leute besuchen das Delta, um hier zu fischen.<br />
Unter ihnen gibt es Stammgäste, die Jahr für Jahr wiederkehren<br />
und denen einige Teile des Schilflandes fast so<br />
gut vertraut sind wie den Ortsansässigen. Sie kennen<br />
erprobte, gute Angelstellen, sind mit Fischern befreundet,<br />
wissen um die Kniffe der Fischerei, mehr noch,<br />
sie sind mit den Beschlüssen, die das Angeln betreffen,<br />
auf dem laufenden. Der nächste Abschnitt gilt vor allem<br />
jenen, die das Delta als Angler zum ersten Mal besuchen.<br />
In den Gewässern, wo das Angeln erlaubt ist (das<br />
Verzeichnis dieser Stellen ist bei dem Jagd- und Sportanglerverein<br />
des Kreises Tulcea zu finden), dürfen all<br />
jene fischen, die einen gültigen Anglerschein besitzen.<br />
Jedermann darf im Delta diesen Sport betreiben, wenn<br />
sein Schein — sei er auch in anderen Gegenden des<br />
Landes ausgestellt — für Flachlandgewässer bestimmt<br />
ist. Die Erlaubnis für Gebirgsbäche ist ungenügend. In<br />
diesem Fall muß man eine zeitweilige Bewilligung<br />
beim Anglerverein in Tulcea beantragen.<br />
So werden auch jene, die keinen Anglerschein besitzen,<br />
während ihres Aufenthaltes im Delta das befristete<br />
Anglerrecht erhalten. Auch in diesem Fall muß man<br />
sich an das Kreisbüro des Jagd- und Sportanglervereins<br />
wenden. Ein solcher Ausweis ist 30 Tage gültig und<br />
wird aufgrund des Personalausweises für 30 Lei und<br />
10 Lei Stempelmarke ausgestellt.<br />
Auch die Gelegenheitsangler müssen die Gesetze aus<br />
dem Jahre 1974, die Fischerei und Fischzucht regeln,<br />
kennen.<br />
§ 17 dieses Gesetzes verbietet es, Fische, Weichtiere<br />
(Muscheln und Schnecken) sowie andere Wassertiere in<br />
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