Rundschreiben - Harry QM
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<strong>Rundschreiben</strong><br />
Die aktuellen Informationen für die Mitglieder der KZV BW<br />
06-2009 24.06.2009<br />
Der Vorstand informiert<br />
1. Zahnerhaltung und Kieferorthopädie: Dramatische Budget-<br />
situation nach dem 1. Quartal 2009<br />
Seite 1<br />
2. Basistarif der PKV: Aktuelle Informationen Seite 2<br />
3. Betriebskrankenkassen: Punktwertanhebung ab 1. Juli 2009 Seite 4<br />
4. AOK BW: Abschaffung des Mitarbeiterausweises für<br />
Beschäftigte mit Krankengeldanspruch<br />
5. Schadensfall: Wichtige Verhaltensregeln gegenüber<br />
Versicherer und Patient<br />
Seite 4<br />
Seite 4<br />
6. Fusion: METRO AG Kaufhof BKK und KKH-Allianz Seite 5<br />
7. Neue Pauschale: Abgeltung des Sprechstundenbedarfs<br />
bei Trägern der Freien Heilfürsorge<br />
8. Bundestagswahl: Podiumsdiskussion des Landesverbandes<br />
der Freien Berufe am 22. Juli 2009<br />
Seite 5<br />
Seite 6<br />
9. Neue Ausgabe: Patientenmagazin „Lückenlos“ Seite 6
<strong>Rundschreiben</strong> │ Inhalt<br />
06-2009 24.06.2009<br />
Die Bezirksdirektion informiert<br />
10. AXA-Krankenversicherungsbeitrag: Fehlerhafter Text auf<br />
Konto-/Vierteljahrsabrechnung 4/08<br />
Herausgeber<br />
Kassenzahnärztliche<br />
Vereinigung<br />
Baden-Württemberg<br />
KZV BW<br />
Vorstand<br />
Dr. Ute Maier<br />
Christoph Besters<br />
Christian Finster<br />
Vorsitzende der Bezirksgruppe<br />
Dr. Christian Haase<br />
Dr. Friedrich Schneider<br />
Hauptverwaltung<br />
Albstadtweg 9<br />
70567 Stuttgart<br />
Bezirksdirektion Tübingen<br />
Bismarckstraße 96<br />
72072 Tübingen<br />
Telefon: 0711/7877-0<br />
Telefax: 0711/7877-264<br />
Mail: info@kzvbw.de<br />
Internet: www.kzvbw.de<br />
Seite 7<br />
Telefon: 07071/911-0<br />
Telefax: 07071/911-131/-132<br />
Mail: bd-tuebingen@kzvbw.de
<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 1<br />
06-2009 24.06.2009<br />
Der Vorstand informiert<br />
1. Zahnerhaltung und Kieferorthopädie: Dramatische Budget-<br />
situation nach dem 1. Quartal 2009<br />
Die endgültigen Abrechnungszahlen für das 1. Quartal 2009 liegen vor.<br />
Bei den Primärkassen sind in den Honorartöpfen Zahnerhaltung und Kieferorthopädie die<br />
Budgetobergrenzen erheblich überschritten. Die prozentualen Überschreitungen liegen<br />
im Bereich ZEH zwischen 6,5 % und 8,5 %, im Bereich KFO zwischen 3,75 % und 25 %.<br />
Bei einigen einstrahlenden IKKen sind die Gesamtbudgets aus ZEH und KFO ebenfalls<br />
weit überschritten (IKK Hamburg 103 %, IKK gesund plus 23 %, IKK Südwest-Direkt 20 %,<br />
IKK BIG Gesundheit 11 %). In absoluten Zahlen ergeben sich insgesamt bereits nach dem<br />
ersten Quartal Budgetüberschreitungen von über 8 Mio. Euro.<br />
Bei den Ersatzkassen sind im Gegensatz zur Entwicklung in den vergangenen Jahren<br />
ebenfalls bereits Überschreitungen im Bereich ZEH vorhanden.<br />
Zahnerhaltung<br />
9,00%<br />
8,00%<br />
7,00%<br />
6,00%<br />
5,00%<br />
4,00%<br />
3,00%<br />
2,00%<br />
1,00%<br />
0,00%<br />
ca. 5,44 Mio €<br />
AOK Baden-<br />
Württemberg<br />
Gesundheitstelegramm<br />
ca. 1,26 Mio €<br />
ca. 0,17 Mio €<br />
ca. 0,38 Mio €<br />
IKK BW+Hessen LKK BW vdek<br />
Hoberg: AOK BW erhebt keinen Zusatzbeitrag in 2009<br />
„Es bleibt dabei: Die AOK Baden-Württemberg erhebt dieses Jahr garantiert keinen Zusatzbeitrag“,<br />
betonte Dr. Rolf Hoberg im Interview mit dem Zahnärzteblatt Baden-<br />
Württemberg. Allerdings fordert der Vorstandsvorsitzende der AOK BW, „mehr Effizienz in<br />
dieses System zu bekommen“ sowie weitere staatliche Maßnahmen, um die Finanzierungsprobleme<br />
der GKV lösen zu können.<br />
(Quelle: KZV BW, www.zahnaerzteblatt.de)<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart
<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 2<br />
06-2009 24.06.2009<br />
Kieferorthopädie<br />
30,00%<br />
25,00%<br />
20,00%<br />
15,00%<br />
10,00%<br />
5,00%<br />
0,00%<br />
-5,00%<br />
ca. 0,7 Mio €<br />
AOK Baden-<br />
Württemberg<br />
ca. 0,4 Mio €<br />
ca. 0,01 Mio €<br />
ca. - 0,03 Mio €<br />
IKK BW+Hessen LKK BW vdek<br />
Sollte sich diese Entwicklung nicht aufhalten lassen, ist für das Jahr 2009 bei den Primärkassen<br />
in beiden Honorartöpfen mit erheblichen individuellen Honorarkürzungen zu<br />
rechnen.<br />
Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, bei der Indikationsstellung das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />
strengstens zu beachten.<br />
2. Basistarif der PKV: Aktuelle Informationen<br />
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen des PKV-Verbandes für den Basistarif sehen<br />
zwar eine Verpflichtung des Versicherten vor, den Leistungserbringer über den Versicherungsstatus<br />
zu unterrichten, dies ist jedoch keine Voraussetzung für einen Leistungsanspruch<br />
im Basistarif.<br />
Zwischenzeitlich sind alle Versicherten des Basistarifs von den PKV-Unternehmen mit<br />
Versichertenausweisen ausgestattet worden.<br />
Achtung: Die Versichertendaten sind auf der Karte auch in elektronischer Form hinterlegt,<br />
wobei aber auf den Versichertenstatus nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen<br />
wird. Dieser ist lediglich optisch auf der Karte vermerkt.<br />
Gesundheitstelegramm<br />
Staatssekretär: „Keine bessere Alternative zur Selbstverwaltung“<br />
Staat und Krankenkassen fehlt der Einblick in den Versorgungsbedarf vor Ort und die<br />
fachliche Kompetenz: Für Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder, der in Vertretung<br />
der Bundesgesundheitsministerin am Ärztetag teilnahm, bleibt daher die gemeinsame<br />
Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen verantwortlich für die Sicherstellung.<br />
Schröder: „Es gibt keine bessere Alternative“.<br />
(Quelle: Ärzte Zeitung)<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart
<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 3<br />
06-2009 24.06.2009<br />
Für den Fall, dass es in der Praxis zu Problemen mit der Verwendung dieser Ausweise<br />
kommen sollte, bitten wir um entsprechende Mitteilung.<br />
Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />
Das Bundesverfassungsgericht (Urteil<br />
vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR<br />
706/08) hat sich aktuell mit der<br />
Einführung des Basistarifes durch<br />
die Gesundheitsreform befasst. Die<br />
Leitsätze lauten:<br />
1. Die Einführung des Basistarifs<br />
durch die Gesundheitsreform<br />
2007 zur Sicherstellung eines<br />
lebenslangen, umfassenden<br />
Schutzes der Mitglieder der<br />
privaten Krankenversicherung<br />
ist verfassungsgemäß.<br />
2. Der Gesetzgeber durfte zur Erleichterung<br />
des Versicherungswechsels<br />
und zur Verbesserung<br />
des Wettbewerbs<br />
in der privaten Krankenversicherung<br />
die teilweise Portabilität<br />
der Alterungsrückstellungen<br />
vorsehen.<br />
3. Die Versicherungspflicht in der<br />
gesetzlichen Krankenkasse<br />
darf auf ein dreijähriges Überschreiten<br />
der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
ausgedehnt<br />
werden.<br />
4. Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der<br />
Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten.<br />
Gesundheitstelegramm<br />
Zitat<br />
„Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem<br />
Urteil ausdrücklich davon aus, dass das duale<br />
Krankenversicherungssystem erhalten und<br />
gestärkt werden soll. Die Aussagen zum Zwei-<br />
Säulen-Modell sind eine klare Absage an jede<br />
Form einer Bürgerversicherung. SPD, Grüne<br />
und Linkspartei müssten nun eigentlich ihre<br />
Wahlprogramme ändern, weil die Bürgerversicherung<br />
nicht verfassungsgemäß ist. Insofern<br />
eröffnet das Urteil auch eine Chance, nach der<br />
Bundestagswahl einen vernünftigen Reformkurs<br />
einzuschlagen. Denn zugleich werden die<br />
Finanzierungsprobleme im Gesundheitsfonds<br />
immer sichtbarer. Die gesetzliche Krankenversicherung<br />
muss schon die heutigen Gesundheitsausgaben<br />
mit Schulden finanzieren, dabei<br />
stehen die Spitzen- Belastungen der demografischen<br />
Entwicklung erst noch bevor. Das System<br />
der Umlagefinanzierung gibt darauf keine<br />
Antwort“.<br />
Reinhold Schulte<br />
Vorsitzender des Verbandes der<br />
privaten Krankenversicherung (PKV)<br />
Intrige in der Landtags-FDP: Absprachen gegen Noll<br />
Die Landtags-FDP kommt nach der Abwahl Ulrich Nolls als Fraktionschef nicht zur Ruhe:<br />
Der künftige Europaabgeordnete Michael Theurer hat bisher als Einziger bestätigt, dass es<br />
Absprachen gegen Noll gegeben hat. Am Tag nach der Abwahl berichtete er in Hintergrundgesprächen,<br />
er habe „am Sonntag“ zuvor durch einen Anruf erfahren, dass gegen<br />
den Fraktionschef gearbeitet werde.<br />
(Quelle: Stuttgarter Zeitung)<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart
<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 4<br />
06-2009 24.06.2009<br />
3. Betriebskrankenkassen: Punktwertanhebung ab 1. Juli 2009<br />
Die Punktwerte für Zahnerhaltung und Kieferorthopädie werden in zwei Stufen<br />
insgesamt um + 1,41 % angehoben.<br />
Die aktualisierte Punktwerttabelle mit dem ab 1. Juli 2009 gültigen Punktwert ist<br />
beigefügt (s. Anlage)<br />
4. AOK BW: Abschaffung des Mitarbeiterausweises für<br />
Beschäftigte mit Krankengeldanspruch<br />
Für Beschäftigte der AOK BW besteht bisher die Möglichkeit, bei der Behandlung durch<br />
einen Zahnarzt den sog. „Mitarbeiterausweis“ vorzulegen. Dieser entbindet den<br />
Zahnarzt aus Datenschutzgründen von der Nennung von Diagnosen z. B. bei<br />
Krankmeldungen etc.<br />
Die AOK BW richtet nun für ihre Mitarbeiter mit Krankengeldanspruch (alle BAT-<br />
Angestellten) eine eigene, landesweit zentrale Krankenkasse, das sog. „KundenCenter<br />
Intern“ in Tübingen ein. Für diesen Mitarbeiterkreis entfällt der „Mitarbeiterausweis“.<br />
AOK-Beschäftigte ohne Krankengeldanspruch verwenden den Mitarbeiterausweis<br />
allerdings weiterhin.<br />
Sofern die AOK bei der internen Überprüfung eine unberechtigte Nutzung durch ihre<br />
Mitarbeiter feststellt, kann es z. B. im Rahmen der Gewährung von Krankengeld<br />
erforderlich werden, dass das „KundenCenter Intern“ die Diagnose in Erfahrung bringen<br />
muss. Für diesen Fall bittet die AOK BW darum, dass die Praxis auf Nachfrage durch<br />
die AOK BW die entsprechenden Auskünfte erteilt. Für Rückfragen steht das<br />
KundenCenter unter Tel. 07071/79630-0 zur Verfügung.<br />
5. Schadensfall: Wichtige Verhaltensregeln gegenüber<br />
Versicherer und Patient<br />
Im Falle eines (eventuellen) Schadensfalles gilt es wichtige Verhaltensregeln zu<br />
beachten. Die wirtschaftlichen Konsequenzen können enorm sein, daher ist eine<br />
angemessene Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Da sich das Leistungsspektrum<br />
in der Zahnarztpraxis stetig verändert (z. B. Bleaching, Implantatbehandlungen,<br />
ästhetische Behandlungen), sollten die Versicherungsverträge auch regelmäßig<br />
dahingehend überprüft werden, ob neue Leistungen auch mitversichert sind.<br />
Gesundheitstelegramm<br />
Grüne im Landtag: Gegen Senkung des Krankenkassenbeitrags<br />
Die Senkung des Krankenkassenbeitrags zum 1. Juli sei „eine Mogelpackung“, betonte<br />
Bärbl Mielich, gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen.<br />
Ein Durchschnittsverdiener werde dadurch im Monat lediglich 1,80 Euro zusätzlich im<br />
Geldbeutel haben. Stattdessen wachse die Staatsverschuldung, weil der Steuerzuschuss<br />
über neue Kredite finanziert werden muss.<br />
(Quelle: Stuttgarter Zeitung)<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart
<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 5<br />
06-2009 24.06.2009<br />
Weitere wichtige Tipps z. B. zu Verhaltensregeln gegenüber dem Patienten sowie zu<br />
Beweismitteln sind kompakt in der Anlage beigefügt. Ausführliche Informationen<br />
bieten wir Ihnen auf unserer Website im Rahmen der KZV BW Schriftenreihe „Zahnarzt<br />
und Haftung“:<br />
>> http://www.zahn-forum.de/opencms/opencms/zahnaerzteGeschlossenPool/<br />
SR-Heft_1_Zahnarzt_und_Haftung_Aufl_3.pdf<br />
Die erforderliche Zugangsberechtigung zur Nutzung des geschlossenen<br />
Mitgliederbereichs können Sie hier beantragen:<br />
>> https://www.zahn-forum.de/za-online/antrag/antrag-stellen.faces<br />
6. Fusion: METRO AG Kaufhof BKK und KKH-Allianz<br />
Zum 1. Juli 2009 werden die METRO AG Kaufhof BKK und die KKH-Allianz fusionieren.<br />
Alle Versicherten werden bis zum 30. Juni 2009 mit einer neuen Krankenversichertenkarte<br />
ausgestattet.<br />
Da die KKH-Allianz dem vdek angehört, ist der entsprechende Punktwert für die Ersatzkassen<br />
anzusetzen.<br />
Die von der METRO AG Kaufhof BKK bereits getroffenen Leistungszusagen für ZE, KFO,<br />
Kiefergelenkserkrankungen oder PAR behalten ihre Gültigkeit für die Abrechnung.<br />
7. Neue Pauschale: Abgeltung des Sprechstundenbedarfs<br />
bei Trägern der Freien Heilfürsorge<br />
Zwischen der KZBV und den Trägern der Freien Heilfürsorge wurde für die Abgeltung<br />
des Sprechstundenbedarfs ab dem 1. April 2009 eine neue Pauschale in Höhe von<br />
1,5181 EUR je abgerechnetem Abrechnungsschein vereinbart. Diese wird Ihrem Abrechnungskonto<br />
automatisch im Rahmen der Abrechnung gutgeschrieben.<br />
Gesundheitstelegramm<br />
Elektronische Gesundheitskarte: Funkstille in Heilbronn<br />
Der Zeitplan zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) muss wieder einmal<br />
korrigiert werden: In Heilbronn, der baden-württembergischen Testregion, geht es<br />
nach dem ersten Testlauf vorerst nicht weiter. Der Grund: Lesegeräte, Geräte für die<br />
schnelle und sichere Übertragung der Daten sowie pannenfrei funktionierende Software<br />
sind derzeit nicht vorhanden.<br />
(Quelle: Heilbronner Stimme)<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart
<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 6<br />
06-2009 24.06.2009<br />
8. Bundestagswahl: Podiumsdiskussion des Landesverbandes<br />
der Freien Berufe am 22. Juli 2009<br />
Der Landesverband der Freien Berufe (LFB) lädt anlässlich der Bundestagswahl 2009<br />
zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion ein. Termin ist Mittwoch, 22. Juli 2009, 19<br />
Uhr, im Haus der Wirtschaft (Bertha-Benz-Saal), Willi-Bleicher-Straße 19, 70174<br />
Stuttgart. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung beim LFB, Tel.<br />
0711/628693, gebeten.<br />
9. Neue Ausgabe: Patientenmagazin „Lückenlos“<br />
Die Patientenzeitung „Lückenlos“ enthält wichtige Informationen für die Patienten<br />
rund um Zähne und Zahngesundheit. Sie soll dazu beitragen, den Patienten<br />
zahnmedizinische und gesundheitspolitische Themen seriös und anschaulich näher zu<br />
bringen.<br />
Die neue Ausgabe erhalten Sie in 10-facher Ausfertigung zur Auslage in Ihrem<br />
Wartezimmer (s. Anlage).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Ute Maier Christoph Besters Christian Finster<br />
Vorsitzende Stv. Vorsitzender Mitglied<br />
des Vorstandes des Vorstandes des Vorstandes<br />
Gesundheitstelegramm<br />
Mitgliederbewegung: Versicherte kehren zu großen Kassen zurück<br />
Zuwächse im ersten Quartal: Die Techniker Krankenkasse hat 36.000 Mitglieder mehr,<br />
die Barmer Ersatzkasse verzeichnet nach fünfjährigem Mitgliederschwund ein Plus von<br />
knapp 12.500 neuen Versicherten. Laut einer Umfrage sind zahlreiche Mitglieder, die vor<br />
Einführung des Gesundheitsfonds in einer günstigeren Krankenkasse versichert waren,<br />
inzwischen zu den Branchenriesen gewechselt.<br />
(Quelle: Focus online)<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart
<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 7<br />
06-2009 24.06.2009<br />
Die Bezirksdirektion informiert<br />
10. AXA-Krankenversicherungsbeitrag: Fehlerhafter Text auf<br />
Konto-/Vierteljahresabrechnung 4/08<br />
Auf der Konto-/Vierteljahresabrechnung 4/08 wurde die Abbuchung des AXA-<br />
Krankenversicherungsbeitrages mit dem erläuternden Text „CVL-Lebensversicherung“<br />
ausgewiesen.<br />
Unsere Rückfrage bei der AXA Krankenversicherung hat ergeben, dass dies durch<br />
einen Textschlüsselfehler verursacht wurde.<br />
Falls Sie ein Berichtigungsschreiben benötigen, wenden Sie sich bitte an:<br />
Herrn Raimund Becker<br />
Telefon 0611 3632452<br />
Telefax 0611 36352452<br />
Mail: raimund.becker@axa.de<br />
Ferner teilte die Axa mit, dass der Beitrag für die Kranken- und die Pflegeversicherung<br />
nicht mehr getrennt, sondern seit Januar 2009 in einem Gesamtbetrag ausgewiesen<br />
wird.<br />
Für den Kunden ergeben sich hierdurch keine Nachteile, da in der Steuererklärung die<br />
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in einer Summe erfasst werden.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Die Vorsitzenden der<br />
Bezirksgruppe Tübingen<br />
Gesundheitstelegramm<br />
Streiken verboten: Kieferorthopäden unterlagen vor Gericht<br />
Streiken ist niedergelassenen Zahnärzten und Ärzten verboten. Das urteilte am 17. Juni<br />
2009 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Der Anlass für dieses Urteil liegt mittlerweile<br />
schon fünf Jahre zurück. Damals gaben 72 der 180 Kieferorthopäden in Niedersachsen<br />
ihre vertragszahnärztliche Zulassung zurück, um gegen die 2003 eingeführte Gesundheitsreform<br />
zu protestieren.<br />
(Quelle: KZV BW)<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart
Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />
Baden-Württemberg<br />
Punktwertübersicht<br />
(Stand: 01.07.2009)<br />
K o s t e n t r ä g e r<br />
AOKen<br />
BKKen<br />
IKKen<br />
LKK Baden-<br />
Württemberg<br />
Knappschaft<br />
Sozialämter *<br />
Staatl. Polizei<br />
Baden-Württemberg<br />
vdek<br />
GEK<br />
(Gmünder Ersatzkasse)<br />
TK<br />
(Techniker Krankenkasse)<br />
Bundeswehr<br />
Bundespolizei<br />
Zivildienst<br />
KCH / PAR /<br />
KBR<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8636<br />
ab 01.07.2009<br />
0,8640<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8640<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8636<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8636<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8636<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9193<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9193<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8915<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9129<br />
ab 01.04.2009<br />
0,9528<br />
IP<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8895<br />
ab 01.07.2009<br />
0,8950<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8917<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8895<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8895<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8895<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9262<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9262<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8984<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9228<br />
ab 01.04.2009<br />
0,9528<br />
KZV BW Hauptverwaltung Albstadtweg 9 70567 Stuttgart Tel. 0711/7877-0 Fax 0711/7877-264<br />
KFO<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7417<br />
ab 01.07.2009<br />
0,7248<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7248<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7417<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7417<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7417<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7648<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7648<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7418<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7616<br />
ab 01.04.2009<br />
0,8181<br />
ZE<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,7454**<br />
ab 01.04.2009<br />
0,8181<br />
Berufsgenossenschaft ab 01.01.09 Euro 1,05;<br />
für ZE gelten die Euro-Gebühren gemäß Vertrag<br />
Begutachtung<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7858<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8640<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8640<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7858<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7858<br />
ab 01.01.2009<br />
0,7858<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9100<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9100<br />
ab 01.01.2009<br />
0,8824<br />
ab 01.01.2009<br />
0,9100<br />
ab 01.04.2009<br />
0,9528<br />
* Gilt nur, wenn der Sozialhilfeempfänger / Asylbewerber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse<br />
mit Krankenversichertenkarte ist.<br />
** Verrechnungspunktwert<br />
Mischpunktwerte = AOK, SOZ = 0,8576 EUR ab 01.01.2009<br />
(gilt nur für PAR) LKK, Knappschaft = 0,8576 EUR ab 01.01.2009<br />
IKK = 0,8580 EUR ab 01.01.2009<br />
BKK = 0,8620 EUR ab 01.07.2009<br />
BW, BPolizei, ZVD = 0,9401 EUR ab 01.04.2009<br />
vdek, Polizei = 0,9133 EUR ab 01.01.2009<br />
GEK = 0,8855 EUR ab 01.01.2009<br />
TK = 0,9069 EUR ab 01.01.2009<br />
KCH/PAR/KBR/IP = Für KCH/IP setzt die KZV den gültigen Punktwert automatisch bei der<br />
Abrechnung ein. Bei PAR und KBR setzen Sie bitte bis auf Weiteres den<br />
gültigen Punktwert der KZV Baden-Württemberg an.<br />
KFO / ZE = Es gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes.
<strong>Rundschreiben</strong> │ Anlage<br />
06-2009 24.06.2009<br />
Verhaltensregelungen im<br />
(eventuellen) Schadensfall<br />
1. Gegenüber dem Haftpflichtversicherer<br />
Es ist nicht nur aus berufsordnungsrechtlicher Sicht erforderlich, eine angemessene<br />
Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sondern auch deshalb, weil die wirtschaftlichen<br />
Nachteile in einem Schadensfall enorm sein können. Beim Abschluss einer<br />
Berufshaftpflichtversicherung sollte deren Umfang sehr genau auf die Praxisstruktur<br />
abgestimmt werden.<br />
Im eventuellen Schadensfall ist gegenüber dem Haftpflichtversicherer auf die Anzeigepflicht<br />
zu achten. Wenn Schadensersatzforderungen gegenüber dem Zahnarzt angemeldet<br />
werden, sind diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche,<br />
dem Haftpflichtversicherer zu melden (§ 104 Abs. 1 VVG). Es ist unerheblich, ob die<br />
Ansprüche letztlich begründet sind. Es spielt auch keine Rolle, ob die Ansprüche lediglich<br />
dem Grunde und (noch) nicht der Höhe nach geltend gemacht werden, also eine<br />
Bezifferung des geltend gemachten Forderungsbetrages noch nicht erfolgt ist. Sofern<br />
der Zahnarzt die Obliegenheit zur Anzeige verletzt, kann er im Versicherungsfall den<br />
Versicherungsschutz verlieren.<br />
Angesichts dessen, dass sich das Leistungsspektrum in der Zahnarztpraxis stetig verändert<br />
(z. B. Implantatbehandlungen, Bleaching, ästhetische Behandlungen), sollten<br />
die Versicherungsverträge auch regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob neue<br />
Leistungen auch durch die Berufshaftpflichtversicherung mitversichert sind.<br />
2. Gegenüber dem Patienten<br />
2.1 Unmittelbar nach einem Schadensfall<br />
Es ist alles zahnmedizinisch Gebotene zu tun oder das medizinisch Gebotene zu veranlassen,<br />
damit sich ein eingetretener Schaden nicht weiterentwickelt und Folgeschäden<br />
verhindert werden. Vermisst der Zahnarzt z. B. während der Behandlung plötzlich ein<br />
Instrument, treten Hustenreflexe, eventuell mit nachfolgender Zyanose des Gesichts<br />
auf, besteht immer der Verdacht auf ein Verschlucken bzw. Aspirieren eines Fremdkörpers.<br />
Stellt sich heraus, dass der Patient Gegenstände verschluckt hat, reicht es in der<br />
Regel aus, wenn er über diese Tatsache aufgeklärt und sofort zum Röntgenologen ge-<br />
(Auszug aus: KZV BW Schriftenreihe „Zahnarzt und Haftung“,<br />
3., neubearb. Auflage 2009)<br />
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schickt wird. Ist mit einer Aspiration zu rechnen, muss der Patient unter Begleitung des<br />
Zahnarztes sofort ins Krankenhaus gebracht werden.<br />
2.2 Kommunikation und Konfliktmanagement<br />
Das Verhalten des Zahnarztes nach dem Schadensfall ist entscheidend mit dafür verantwortlich,<br />
ob der Patient zivil- und/oder ggf. sogar strafrechtliche Schritte veranlasst.<br />
Je größer die Gesprächsbereitschaft, desto geringer die Wahrscheinlichkeit z. B. einer<br />
Strafanzeige. Ist der Patient unzufrieden, sollte im Rahmen eines Konfliktmanagements<br />
anstatt einer Zurückweisung selbstkritisch der Sachverhalt überprüft werden.<br />
Soweit Schadensersatzansprüche als unberechtigt angesehen werden, ist es richtig,<br />
darauf hinzuweisen. Der Zahnarzt hat keine Verpflichtung einen Behandlungsfehler<br />
einzuräumen. Allerdings sind wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, so wie Kausalitäts-,<br />
Verschuldensvermutungen und Schuldzuweisungen, zu unterlassen. Der Behandlungsvertrag<br />
verpflichtet den Zahnarzt nur zur Information über außerplanmäßige Behandlungsabläufe<br />
(Komplikationen), die auch entsprechend zu dokumentieren sind.<br />
Werden in der Folge Zusatzbehandlungen erforderlich, um Gesundheitsgefahren abzuwehren,<br />
besteht hierüber eine Aufklärungspflicht.<br />
Mit der Aufklärung über den medizinischen Istzustand soll der Patient in die Lage versetzt<br />
werden, zu entscheiden, was zur Wiedererlangung seiner Gesundheit bzw. deren<br />
Schutz weiter erforderlich ist. Diese Aufklärungspflicht ist Bestandteil des Behandlungsvertrages<br />
(vgl. M. Dann, Ärztliche Fehleroffenbarung – Strafrechtliche Strategien<br />
für postinvasive Arzt-Patientengespräche, MedR 2007, S. 638 – 643).<br />
Mit Risiken behaftet waren bislang Erklärungen des Zahnarztes gegenüber dem Patienten,<br />
wenn man hieraus auf ein Schuld- oder Haftungsanerkenntnis schließen konnte.<br />
Die Haftpflichtversicherungsverträge enthielten oftmals Klauseln, nach denen in solchen<br />
Fällen ein Versicherungsschutz entfiel. Die Neuregelungen im VVG ändern dies<br />
nunmehr: Aufgrund der Regelung in § 105 VVG ist eine Vereinbarung unwirksam, nach<br />
welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung<br />
der Zahnarzt als Versicherungsnehmer den Patienten befriedigt oder dessen Anspruch<br />
anerkennt.<br />
Ob ein Zahnarzt in unvertretbarer Weise vom medizinischen Standard abgewichen ist,<br />
ergibt sich oftmals auch für ihn selbst nicht auf den ersten Blick und bedarf einer Prüfung<br />
durch entsprechende Sachverständige (so auch Dann, a. a. O.).<br />
Es gilt das Wort „Fehler“ zu vermeiden und durch weniger problematische Begriffe wie<br />
„Komplikation“ oder „unerwünschter Behandlungsverlauf“ o. ä. zu ersetzen. Fehler im<br />
Rechtssinne sagt weder etwas über Verursachung noch über Verschulden aus, wird<br />
aber im Allgemeinen damit gleichgesetzt.<br />
Deshalb ist es keinem Zahnarzt zumutbar, sich mit der Einräumung eines „Behandlungsfehlers“<br />
selbst zu belasten. Ausreichend ist somit, dem Patienten wertfreie Informationen<br />
zu Behandlungsverlauf und -ergebnis mündlich oder durch Auszug aus der<br />
Karteikarte zukommen zu lassen.<br />
Aus diesen Gründen sollte bewusst keine selbstbelastende Bezeichnung für die Darstellung<br />
des Schadensereignisses gewählt werden.<br />
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Hilfreich ist zudem, gegenüber dem Patienten und den von ihm mit einbezogenen Personen<br />
Kooperation zu zeigen und ihm ein Interesse an der Aufklärung zu signalisieren.<br />
Auch wenn es nicht angebracht ist eine „Entschuldigung“ (s. o. zur Selbstbelastung)<br />
auszusprechen, kann das Zeigen von aufrichtig empfundener Anteilnahme oder der<br />
Ausdruck des Bedauerns dazu beitragen, dass das Bemühen um Aufklärung und Schadensbehebung<br />
glaubhaft erscheint. Man sollte sich Zeit für ein ausführliches Gespräch<br />
mit dem Patienten nehmen und dabei aktiv zuhören, also auch auf die Körpersprache<br />
achten und regelmäßig rückfragen, ob man den Patienten richtig verstanden hat; das<br />
führt zum einen zum (Wieder-)Aufbau einer Vertrauensbasis, zum anderen werden<br />
auch Hintergründe oder gar Lebenskrisen offenbart, die u. a. für Probleme mit Zahnersatz<br />
von Bedeutung sein können (Schinnenburg in ZM 2008, Nr. 12, S. 90, 92). In dem<br />
Gespräch mit dem Patienten können hierbei z. B. auch die Erfolge der Behandlung herausgestellt<br />
werden.<br />
Wenn möglich sollten bei Arzt-Patienten-Gesprächen über einen Schadensfall weiteres<br />
Praxispersonal als Zeugen anwesend sein. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines<br />
Rechtsanwalts sollte genau geprüft werden, insbesondere dann, wenn der Patient<br />
selbst keinen Rechtsbeistand hinzuzieht. Dennoch kann es sinnvoll sein, mit einem<br />
Rechtsbeistand die Gesprächsstrategie festzulegen (vgl. Dann, a. a. O.).<br />
2.3 Vergleich, Gutachterstelle und Mediation<br />
Je nach Sachlage kann zur Beilegung des Konflikts auch ein Vergleich in Erwägung<br />
gezogen werden. Durch einen solchen beiderseitig verpflichtenden Vertrag können<br />
Streitigkeiten in gegenseitigem Einvernehmen beigelegt werden. Auch hier sollte vor<br />
einem Vergleich ggf. Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung gehalten werden.<br />
Eine weitere Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten ist die Anrufung einer Kommission<br />
für Fragen zahnärztlicher Haftung. Die Landeszahnärztekammer Baden-<br />
Württemberg hat hier Einrichtungen bei den Bezirkszahnärztekammern geschaffen, die<br />
in einem Verfahren feststellen, ob dem Patienten ein Gesundheitsschaden entstanden<br />
ist.<br />
In diesem Verfahren soll eine objektive außergerichtliche fachliche Begutachtung behaupteter<br />
zahnärztlicher Behandlungsfehler erfolgen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 Statut für<br />
die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung der Landeszahnärztekammer<br />
Baden-Württemberg). In geeigneten Fällen soll ein Vermittlungsversuch unternommen<br />
werden (§ 8 Abs. 1 des Statuts). Kommt keine Einigung zustande, wird ein<br />
abschließendes Gutachten der Kommission gefertigt (§ 8 Abs. 2 des Statuts), die aus<br />
einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, sowie aus zwei<br />
Zahnärzten besteht. Die Inanspruchnahme solcher Gutachterstellen hat in den letzten<br />
Jahren erheblich zugenommen.<br />
Schließlich kommt auch noch eine Beilegung der Meinungsverschiedenheiten im Wege<br />
der Mediation in Betracht. Hier soll ein neutraler Dritter ohne Entscheidungskompetenz<br />
den Konfliktparteien auf freiwilliger Basis zu einer von ihnen selbst zu erarbeitenden<br />
Konfliktlösung verhelfen (Katzenmeier, Mediation bei Störungen des Arzt-Patient-<br />
Verhältnisses, NJW 2008, S. 1116). Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bei Schadensersatzansprüchen<br />
oftmals der Haftpflichtversicherer über die Regulierung des<br />
geltend gemachten Schadens zu befinden hat, so dass in der Praxis in diesem Bereich<br />
oftmals für die Mediation kein Anwendungsfeld besteht (so Katzenmeier, a. a. O.).<br />
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Hilfreich ist eine Mediation jedoch insbesondere für die Behebung von Kommunikationsdefiziten.<br />
Der Grund für solche kann u. a. in der Verwissenschaftlichung, fortschreitenden<br />
Technisierung und Spezialisierung der Medizin, zudem in der Anonymisierung<br />
im staatlichen Gesundheitswesen liegen (Katzenmeier, a. a. O.).<br />
3. Beweismittel<br />
Die beim Zahnarzt befindlichen Beweismittel (Karteikarte, Modelle, Schriftwechsel,<br />
Röntgenaufnahmen, etc.) sind sorgfältig aufzubewahren. Aufzeichnungen dürfen keinesfalls<br />
verändert werden.<br />
Soweit Ergänzungen oder Berichtigungen erforderlich sein sollten, müssen diese in<br />
geeigneter Weise kenntlich gemacht werden. Soweit noch erinnerlich, sollte der Zahnarzt<br />
nachträgliche Aufzeichnungen über den Behandlungsverlauf machen.<br />
Die beim Zahnarzt befindlichen Unterlagen sind grundsätzlich zunächst nicht im Original<br />
an den Patienten oder dessen Rechtsanwalt herauszugeben. Dies gilt auch für<br />
Röntgenaufnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1962, AHRS 8110/2). Der Zahnarzt ist<br />
lediglich verpflichtet, dem Patienten, und bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
dessen Rechtsanwalt, Einsicht in die Beweismittel zu gewähren und<br />
ggf. auf dessen Kosten Kopien bzw. Duplikate anfertigen zu lassen und an diesen herauszugeben<br />
(vgl. OLG Köln, NJW 1982, S. 705).<br />
Allerdings muss eine Originalröntgenaufnahme an einen Prozessbevollmächtigten<br />
ausgehändigt werden, wenn diese zur vorübergehenden Einsichtnahme, z. B. zur Vorbereitung<br />
eines Arzthaftungsprozesses, angefordert wird (LG Kiel, Urteil vom 30.03.2007,<br />
Az.: 8 O 59/06). Die Herausgabe der Kopien bzw. Duplikate kann nicht von der Bezahlung<br />
der zahnärztlichen Liquidation abhängig gemacht werden. Jedoch kann ein Auslagenvorschuss<br />
für die Anfertigung von Kopien/Duplikaten verlangt werden.<br />
Ein Anspruch des Patienten auf schriftliche Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
der Unterlagen besteht grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.1984,<br />
AHRS 8060/6).<br />
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