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Rundschreiben - Harry QM

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<strong>Rundschreiben</strong><br />

Die aktuellen Informationen für die Mitglieder der KZV BW<br />

06-2009 24.06.2009<br />

Der Vorstand informiert<br />

1. Zahnerhaltung und Kieferorthopädie: Dramatische Budget-<br />

situation nach dem 1. Quartal 2009<br />

Seite 1<br />

2. Basistarif der PKV: Aktuelle Informationen Seite 2<br />

3. Betriebskrankenkassen: Punktwertanhebung ab 1. Juli 2009 Seite 4<br />

4. AOK BW: Abschaffung des Mitarbeiterausweises für<br />

Beschäftigte mit Krankengeldanspruch<br />

5. Schadensfall: Wichtige Verhaltensregeln gegenüber<br />

Versicherer und Patient<br />

Seite 4<br />

Seite 4<br />

6. Fusion: METRO AG Kaufhof BKK und KKH-Allianz Seite 5<br />

7. Neue Pauschale: Abgeltung des Sprechstundenbedarfs<br />

bei Trägern der Freien Heilfürsorge<br />

8. Bundestagswahl: Podiumsdiskussion des Landesverbandes<br />

der Freien Berufe am 22. Juli 2009<br />

Seite 5<br />

Seite 6<br />

9. Neue Ausgabe: Patientenmagazin „Lückenlos“ Seite 6


<strong>Rundschreiben</strong> │ Inhalt<br />

06-2009 24.06.2009<br />

Die Bezirksdirektion informiert<br />

10. AXA-Krankenversicherungsbeitrag: Fehlerhafter Text auf<br />

Konto-/Vierteljahrsabrechnung 4/08<br />

Herausgeber<br />

Kassenzahnärztliche<br />

Vereinigung<br />

Baden-Württemberg<br />

KZV BW<br />

Vorstand<br />

Dr. Ute Maier<br />

Christoph Besters<br />

Christian Finster<br />

Vorsitzende der Bezirksgruppe<br />

Dr. Christian Haase<br />

Dr. Friedrich Schneider<br />

Hauptverwaltung<br />

Albstadtweg 9<br />

70567 Stuttgart<br />

Bezirksdirektion Tübingen<br />

Bismarckstraße 96<br />

72072 Tübingen<br />

Telefon: 0711/7877-0<br />

Telefax: 0711/7877-264<br />

Mail: info@kzvbw.de<br />

Internet: www.kzvbw.de<br />

Seite 7<br />

Telefon: 07071/911-0<br />

Telefax: 07071/911-131/-132<br />

Mail: bd-tuebingen@kzvbw.de


<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 1<br />

06-2009 24.06.2009<br />

Der Vorstand informiert<br />

1. Zahnerhaltung und Kieferorthopädie: Dramatische Budget-<br />

situation nach dem 1. Quartal 2009<br />

Die endgültigen Abrechnungszahlen für das 1. Quartal 2009 liegen vor.<br />

Bei den Primärkassen sind in den Honorartöpfen Zahnerhaltung und Kieferorthopädie die<br />

Budgetobergrenzen erheblich überschritten. Die prozentualen Überschreitungen liegen<br />

im Bereich ZEH zwischen 6,5 % und 8,5 %, im Bereich KFO zwischen 3,75 % und 25 %.<br />

Bei einigen einstrahlenden IKKen sind die Gesamtbudgets aus ZEH und KFO ebenfalls<br />

weit überschritten (IKK Hamburg 103 %, IKK gesund plus 23 %, IKK Südwest-Direkt 20 %,<br />

IKK BIG Gesundheit 11 %). In absoluten Zahlen ergeben sich insgesamt bereits nach dem<br />

ersten Quartal Budgetüberschreitungen von über 8 Mio. Euro.<br />

Bei den Ersatzkassen sind im Gegensatz zur Entwicklung in den vergangenen Jahren<br />

ebenfalls bereits Überschreitungen im Bereich ZEH vorhanden.<br />

Zahnerhaltung<br />

9,00%<br />

8,00%<br />

7,00%<br />

6,00%<br />

5,00%<br />

4,00%<br />

3,00%<br />

2,00%<br />

1,00%<br />

0,00%<br />

ca. 5,44 Mio €<br />

AOK Baden-<br />

Württemberg<br />

Gesundheitstelegramm<br />

ca. 1,26 Mio €<br />

ca. 0,17 Mio €<br />

ca. 0,38 Mio €<br />

IKK BW+Hessen LKK BW vdek<br />

Hoberg: AOK BW erhebt keinen Zusatzbeitrag in 2009<br />

„Es bleibt dabei: Die AOK Baden-Württemberg erhebt dieses Jahr garantiert keinen Zusatzbeitrag“,<br />

betonte Dr. Rolf Hoberg im Interview mit dem Zahnärzteblatt Baden-<br />

Württemberg. Allerdings fordert der Vorstandsvorsitzende der AOK BW, „mehr Effizienz in<br />

dieses System zu bekommen“ sowie weitere staatliche Maßnahmen, um die Finanzierungsprobleme<br />

der GKV lösen zu können.<br />

(Quelle: KZV BW, www.zahnaerzteblatt.de)<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart


<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 2<br />

06-2009 24.06.2009<br />

Kieferorthopädie<br />

30,00%<br />

25,00%<br />

20,00%<br />

15,00%<br />

10,00%<br />

5,00%<br />

0,00%<br />

-5,00%<br />

ca. 0,7 Mio €<br />

AOK Baden-<br />

Württemberg<br />

ca. 0,4 Mio €<br />

ca. 0,01 Mio €<br />

ca. - 0,03 Mio €<br />

IKK BW+Hessen LKK BW vdek<br />

Sollte sich diese Entwicklung nicht aufhalten lassen, ist für das Jahr 2009 bei den Primärkassen<br />

in beiden Honorartöpfen mit erheblichen individuellen Honorarkürzungen zu<br />

rechnen.<br />

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, bei der Indikationsstellung das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

strengstens zu beachten.<br />

2. Basistarif der PKV: Aktuelle Informationen<br />

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen des PKV-Verbandes für den Basistarif sehen<br />

zwar eine Verpflichtung des Versicherten vor, den Leistungserbringer über den Versicherungsstatus<br />

zu unterrichten, dies ist jedoch keine Voraussetzung für einen Leistungsanspruch<br />

im Basistarif.<br />

Zwischenzeitlich sind alle Versicherten des Basistarifs von den PKV-Unternehmen mit<br />

Versichertenausweisen ausgestattet worden.<br />

Achtung: Die Versichertendaten sind auf der Karte auch in elektronischer Form hinterlegt,<br />

wobei aber auf den Versichertenstatus nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen<br />

wird. Dieser ist lediglich optisch auf der Karte vermerkt.<br />

Gesundheitstelegramm<br />

Staatssekretär: „Keine bessere Alternative zur Selbstverwaltung“<br />

Staat und Krankenkassen fehlt der Einblick in den Versorgungsbedarf vor Ort und die<br />

fachliche Kompetenz: Für Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder, der in Vertretung<br />

der Bundesgesundheitsministerin am Ärztetag teilnahm, bleibt daher die gemeinsame<br />

Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen verantwortlich für die Sicherstellung.<br />

Schröder: „Es gibt keine bessere Alternative“.<br />

(Quelle: Ärzte Zeitung)<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart


<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 3<br />

06-2009 24.06.2009<br />

Für den Fall, dass es in der Praxis zu Problemen mit der Verwendung dieser Ausweise<br />

kommen sollte, bitten wir um entsprechende Mitteilung.<br />

Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

Das Bundesverfassungsgericht (Urteil<br />

vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR<br />

706/08) hat sich aktuell mit der<br />

Einführung des Basistarifes durch<br />

die Gesundheitsreform befasst. Die<br />

Leitsätze lauten:<br />

1. Die Einführung des Basistarifs<br />

durch die Gesundheitsreform<br />

2007 zur Sicherstellung eines<br />

lebenslangen, umfassenden<br />

Schutzes der Mitglieder der<br />

privaten Krankenversicherung<br />

ist verfassungsgemäß.<br />

2. Der Gesetzgeber durfte zur Erleichterung<br />

des Versicherungswechsels<br />

und zur Verbesserung<br />

des Wettbewerbs<br />

in der privaten Krankenversicherung<br />

die teilweise Portabilität<br />

der Alterungsrückstellungen<br />

vorsehen.<br />

3. Die Versicherungspflicht in der<br />

gesetzlichen Krankenkasse<br />

darf auf ein dreijähriges Überschreiten<br />

der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

ausgedehnt<br />

werden.<br />

4. Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht im Hinblick auf die Folgen der<br />

Reform für die Versicherungsunternehmen und die bei Ihnen Versicherten.<br />

Gesundheitstelegramm<br />

Zitat<br />

„Das Bundesverfassungsgericht geht in seinem<br />

Urteil ausdrücklich davon aus, dass das duale<br />

Krankenversicherungssystem erhalten und<br />

gestärkt werden soll. Die Aussagen zum Zwei-<br />

Säulen-Modell sind eine klare Absage an jede<br />

Form einer Bürgerversicherung. SPD, Grüne<br />

und Linkspartei müssten nun eigentlich ihre<br />

Wahlprogramme ändern, weil die Bürgerversicherung<br />

nicht verfassungsgemäß ist. Insofern<br />

eröffnet das Urteil auch eine Chance, nach der<br />

Bundestagswahl einen vernünftigen Reformkurs<br />

einzuschlagen. Denn zugleich werden die<br />

Finanzierungsprobleme im Gesundheitsfonds<br />

immer sichtbarer. Die gesetzliche Krankenversicherung<br />

muss schon die heutigen Gesundheitsausgaben<br />

mit Schulden finanzieren, dabei<br />

stehen die Spitzen- Belastungen der demografischen<br />

Entwicklung erst noch bevor. Das System<br />

der Umlagefinanzierung gibt darauf keine<br />

Antwort“.<br />

Reinhold Schulte<br />

Vorsitzender des Verbandes der<br />

privaten Krankenversicherung (PKV)<br />

Intrige in der Landtags-FDP: Absprachen gegen Noll<br />

Die Landtags-FDP kommt nach der Abwahl Ulrich Nolls als Fraktionschef nicht zur Ruhe:<br />

Der künftige Europaabgeordnete Michael Theurer hat bisher als Einziger bestätigt, dass es<br />

Absprachen gegen Noll gegeben hat. Am Tag nach der Abwahl berichtete er in Hintergrundgesprächen,<br />

er habe „am Sonntag“ zuvor durch einen Anruf erfahren, dass gegen<br />

den Fraktionschef gearbeitet werde.<br />

(Quelle: Stuttgarter Zeitung)<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart


<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 4<br />

06-2009 24.06.2009<br />

3. Betriebskrankenkassen: Punktwertanhebung ab 1. Juli 2009<br />

Die Punktwerte für Zahnerhaltung und Kieferorthopädie werden in zwei Stufen<br />

insgesamt um + 1,41 % angehoben.<br />

Die aktualisierte Punktwerttabelle mit dem ab 1. Juli 2009 gültigen Punktwert ist<br />

beigefügt (s. Anlage)<br />

4. AOK BW: Abschaffung des Mitarbeiterausweises für<br />

Beschäftigte mit Krankengeldanspruch<br />

Für Beschäftigte der AOK BW besteht bisher die Möglichkeit, bei der Behandlung durch<br />

einen Zahnarzt den sog. „Mitarbeiterausweis“ vorzulegen. Dieser entbindet den<br />

Zahnarzt aus Datenschutzgründen von der Nennung von Diagnosen z. B. bei<br />

Krankmeldungen etc.<br />

Die AOK BW richtet nun für ihre Mitarbeiter mit Krankengeldanspruch (alle BAT-<br />

Angestellten) eine eigene, landesweit zentrale Krankenkasse, das sog. „KundenCenter<br />

Intern“ in Tübingen ein. Für diesen Mitarbeiterkreis entfällt der „Mitarbeiterausweis“.<br />

AOK-Beschäftigte ohne Krankengeldanspruch verwenden den Mitarbeiterausweis<br />

allerdings weiterhin.<br />

Sofern die AOK bei der internen Überprüfung eine unberechtigte Nutzung durch ihre<br />

Mitarbeiter feststellt, kann es z. B. im Rahmen der Gewährung von Krankengeld<br />

erforderlich werden, dass das „KundenCenter Intern“ die Diagnose in Erfahrung bringen<br />

muss. Für diesen Fall bittet die AOK BW darum, dass die Praxis auf Nachfrage durch<br />

die AOK BW die entsprechenden Auskünfte erteilt. Für Rückfragen steht das<br />

KundenCenter unter Tel. 07071/79630-0 zur Verfügung.<br />

5. Schadensfall: Wichtige Verhaltensregeln gegenüber<br />

Versicherer und Patient<br />

Im Falle eines (eventuellen) Schadensfalles gilt es wichtige Verhaltensregeln zu<br />

beachten. Die wirtschaftlichen Konsequenzen können enorm sein, daher ist eine<br />

angemessene Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Da sich das Leistungsspektrum<br />

in der Zahnarztpraxis stetig verändert (z. B. Bleaching, Implantatbehandlungen,<br />

ästhetische Behandlungen), sollten die Versicherungsverträge auch regelmäßig<br />

dahingehend überprüft werden, ob neue Leistungen auch mitversichert sind.<br />

Gesundheitstelegramm<br />

Grüne im Landtag: Gegen Senkung des Krankenkassenbeitrags<br />

Die Senkung des Krankenkassenbeitrags zum 1. Juli sei „eine Mogelpackung“, betonte<br />

Bärbl Mielich, gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen.<br />

Ein Durchschnittsverdiener werde dadurch im Monat lediglich 1,80 Euro zusätzlich im<br />

Geldbeutel haben. Stattdessen wachse die Staatsverschuldung, weil der Steuerzuschuss<br />

über neue Kredite finanziert werden muss.<br />

(Quelle: Stuttgarter Zeitung)<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart


<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 5<br />

06-2009 24.06.2009<br />

Weitere wichtige Tipps z. B. zu Verhaltensregeln gegenüber dem Patienten sowie zu<br />

Beweismitteln sind kompakt in der Anlage beigefügt. Ausführliche Informationen<br />

bieten wir Ihnen auf unserer Website im Rahmen der KZV BW Schriftenreihe „Zahnarzt<br />

und Haftung“:<br />

>> http://www.zahn-forum.de/opencms/opencms/zahnaerzteGeschlossenPool/<br />

SR-Heft_1_Zahnarzt_und_Haftung_Aufl_3.pdf<br />

Die erforderliche Zugangsberechtigung zur Nutzung des geschlossenen<br />

Mitgliederbereichs können Sie hier beantragen:<br />

>> https://www.zahn-forum.de/za-online/antrag/antrag-stellen.faces<br />

6. Fusion: METRO AG Kaufhof BKK und KKH-Allianz<br />

Zum 1. Juli 2009 werden die METRO AG Kaufhof BKK und die KKH-Allianz fusionieren.<br />

Alle Versicherten werden bis zum 30. Juni 2009 mit einer neuen Krankenversichertenkarte<br />

ausgestattet.<br />

Da die KKH-Allianz dem vdek angehört, ist der entsprechende Punktwert für die Ersatzkassen<br />

anzusetzen.<br />

Die von der METRO AG Kaufhof BKK bereits getroffenen Leistungszusagen für ZE, KFO,<br />

Kiefergelenkserkrankungen oder PAR behalten ihre Gültigkeit für die Abrechnung.<br />

7. Neue Pauschale: Abgeltung des Sprechstundenbedarfs<br />

bei Trägern der Freien Heilfürsorge<br />

Zwischen der KZBV und den Trägern der Freien Heilfürsorge wurde für die Abgeltung<br />

des Sprechstundenbedarfs ab dem 1. April 2009 eine neue Pauschale in Höhe von<br />

1,5181 EUR je abgerechnetem Abrechnungsschein vereinbart. Diese wird Ihrem Abrechnungskonto<br />

automatisch im Rahmen der Abrechnung gutgeschrieben.<br />

Gesundheitstelegramm<br />

Elektronische Gesundheitskarte: Funkstille in Heilbronn<br />

Der Zeitplan zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) muss wieder einmal<br />

korrigiert werden: In Heilbronn, der baden-württembergischen Testregion, geht es<br />

nach dem ersten Testlauf vorerst nicht weiter. Der Grund: Lesegeräte, Geräte für die<br />

schnelle und sichere Übertragung der Daten sowie pannenfrei funktionierende Software<br />

sind derzeit nicht vorhanden.<br />

(Quelle: Heilbronner Stimme)<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart


<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 6<br />

06-2009 24.06.2009<br />

8. Bundestagswahl: Podiumsdiskussion des Landesverbandes<br />

der Freien Berufe am 22. Juli 2009<br />

Der Landesverband der Freien Berufe (LFB) lädt anlässlich der Bundestagswahl 2009<br />

zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion ein. Termin ist Mittwoch, 22. Juli 2009, 19<br />

Uhr, im Haus der Wirtschaft (Bertha-Benz-Saal), Willi-Bleicher-Straße 19, 70174<br />

Stuttgart. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung beim LFB, Tel.<br />

0711/628693, gebeten.<br />

9. Neue Ausgabe: Patientenmagazin „Lückenlos“<br />

Die Patientenzeitung „Lückenlos“ enthält wichtige Informationen für die Patienten<br />

rund um Zähne und Zahngesundheit. Sie soll dazu beitragen, den Patienten<br />

zahnmedizinische und gesundheitspolitische Themen seriös und anschaulich näher zu<br />

bringen.<br />

Die neue Ausgabe erhalten Sie in 10-facher Ausfertigung zur Auslage in Ihrem<br />

Wartezimmer (s. Anlage).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Ute Maier Christoph Besters Christian Finster<br />

Vorsitzende Stv. Vorsitzender Mitglied<br />

des Vorstandes des Vorstandes des Vorstandes<br />

Gesundheitstelegramm<br />

Mitgliederbewegung: Versicherte kehren zu großen Kassen zurück<br />

Zuwächse im ersten Quartal: Die Techniker Krankenkasse hat 36.000 Mitglieder mehr,<br />

die Barmer Ersatzkasse verzeichnet nach fünfjährigem Mitgliederschwund ein Plus von<br />

knapp 12.500 neuen Versicherten. Laut einer Umfrage sind zahlreiche Mitglieder, die vor<br />

Einführung des Gesundheitsfonds in einer günstigeren Krankenkasse versichert waren,<br />

inzwischen zu den Branchenriesen gewechselt.<br />

(Quelle: Focus online)<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart


<strong>Rundschreiben</strong> │ Seite 7<br />

06-2009 24.06.2009<br />

Die Bezirksdirektion informiert<br />

10. AXA-Krankenversicherungsbeitrag: Fehlerhafter Text auf<br />

Konto-/Vierteljahresabrechnung 4/08<br />

Auf der Konto-/Vierteljahresabrechnung 4/08 wurde die Abbuchung des AXA-<br />

Krankenversicherungsbeitrages mit dem erläuternden Text „CVL-Lebensversicherung“<br />

ausgewiesen.<br />

Unsere Rückfrage bei der AXA Krankenversicherung hat ergeben, dass dies durch<br />

einen Textschlüsselfehler verursacht wurde.<br />

Falls Sie ein Berichtigungsschreiben benötigen, wenden Sie sich bitte an:<br />

Herrn Raimund Becker<br />

Telefon 0611 3632452<br />

Telefax 0611 36352452<br />

Mail: raimund.becker@axa.de<br />

Ferner teilte die Axa mit, dass der Beitrag für die Kranken- und die Pflegeversicherung<br />

nicht mehr getrennt, sondern seit Januar 2009 in einem Gesamtbetrag ausgewiesen<br />

wird.<br />

Für den Kunden ergeben sich hierdurch keine Nachteile, da in der Steuererklärung die<br />

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in einer Summe erfasst werden.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Die Vorsitzenden der<br />

Bezirksgruppe Tübingen<br />

Gesundheitstelegramm<br />

Streiken verboten: Kieferorthopäden unterlagen vor Gericht<br />

Streiken ist niedergelassenen Zahnärzten und Ärzten verboten. Das urteilte am 17. Juni<br />

2009 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Der Anlass für dieses Urteil liegt mittlerweile<br />

schon fünf Jahre zurück. Damals gaben 72 der 180 Kieferorthopäden in Niedersachsen<br />

ihre vertragszahnärztliche Zulassung zurück, um gegen die 2003 eingeführte Gesundheitsreform<br />

zu protestieren.<br />

(Quelle: KZV BW)<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Der Vorstand Albstadtweg 9 70567 Stuttgart


Kassenzahnärztliche Vereinigung<br />

Baden-Württemberg<br />

Punktwertübersicht<br />

(Stand: 01.07.2009)<br />

K o s t e n t r ä g e r<br />

AOKen<br />

BKKen<br />

IKKen<br />

LKK Baden-<br />

Württemberg<br />

Knappschaft<br />

Sozialämter *<br />

Staatl. Polizei<br />

Baden-Württemberg<br />

vdek<br />

GEK<br />

(Gmünder Ersatzkasse)<br />

TK<br />

(Techniker Krankenkasse)<br />

Bundeswehr<br />

Bundespolizei<br />

Zivildienst<br />

KCH / PAR /<br />

KBR<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8636<br />

ab 01.07.2009<br />

0,8640<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8640<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8636<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8636<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8636<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9193<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9193<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8915<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9129<br />

ab 01.04.2009<br />

0,9528<br />

IP<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8895<br />

ab 01.07.2009<br />

0,8950<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8917<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8895<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8895<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8895<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9262<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9262<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8984<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9228<br />

ab 01.04.2009<br />

0,9528<br />

KZV BW Hauptverwaltung Albstadtweg 9 70567 Stuttgart Tel. 0711/7877-0 Fax 0711/7877-264<br />

KFO<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7417<br />

ab 01.07.2009<br />

0,7248<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7248<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7417<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7417<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7417<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7648<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7648<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7418<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7616<br />

ab 01.04.2009<br />

0,8181<br />

ZE<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,7454**<br />

ab 01.04.2009<br />

0,8181<br />

Berufsgenossenschaft ab 01.01.09 Euro 1,05;<br />

für ZE gelten die Euro-Gebühren gemäß Vertrag<br />

Begutachtung<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7858<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8640<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8640<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7858<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7858<br />

ab 01.01.2009<br />

0,7858<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9100<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9100<br />

ab 01.01.2009<br />

0,8824<br />

ab 01.01.2009<br />

0,9100<br />

ab 01.04.2009<br />

0,9528<br />

* Gilt nur, wenn der Sozialhilfeempfänger / Asylbewerber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse<br />

mit Krankenversichertenkarte ist.<br />

** Verrechnungspunktwert<br />

Mischpunktwerte = AOK, SOZ = 0,8576 EUR ab 01.01.2009<br />

(gilt nur für PAR) LKK, Knappschaft = 0,8576 EUR ab 01.01.2009<br />

IKK = 0,8580 EUR ab 01.01.2009<br />

BKK = 0,8620 EUR ab 01.07.2009<br />

BW, BPolizei, ZVD = 0,9401 EUR ab 01.04.2009<br />

vdek, Polizei = 0,9133 EUR ab 01.01.2009<br />

GEK = 0,8855 EUR ab 01.01.2009<br />

TK = 0,9069 EUR ab 01.01.2009<br />

KCH/PAR/KBR/IP = Für KCH/IP setzt die KZV den gültigen Punktwert automatisch bei der<br />

Abrechnung ein. Bei PAR und KBR setzen Sie bitte bis auf Weiteres den<br />

gültigen Punktwert der KZV Baden-Württemberg an.<br />

KFO / ZE = Es gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes.


<strong>Rundschreiben</strong> │ Anlage<br />

06-2009 24.06.2009<br />

Verhaltensregelungen im<br />

(eventuellen) Schadensfall<br />

1. Gegenüber dem Haftpflichtversicherer<br />

Es ist nicht nur aus berufsordnungsrechtlicher Sicht erforderlich, eine angemessene<br />

Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sondern auch deshalb, weil die wirtschaftlichen<br />

Nachteile in einem Schadensfall enorm sein können. Beim Abschluss einer<br />

Berufshaftpflichtversicherung sollte deren Umfang sehr genau auf die Praxisstruktur<br />

abgestimmt werden.<br />

Im eventuellen Schadensfall ist gegenüber dem Haftpflichtversicherer auf die Anzeigepflicht<br />

zu achten. Wenn Schadensersatzforderungen gegenüber dem Zahnarzt angemeldet<br />

werden, sind diese unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche,<br />

dem Haftpflichtversicherer zu melden (§ 104 Abs. 1 VVG). Es ist unerheblich, ob die<br />

Ansprüche letztlich begründet sind. Es spielt auch keine Rolle, ob die Ansprüche lediglich<br />

dem Grunde und (noch) nicht der Höhe nach geltend gemacht werden, also eine<br />

Bezifferung des geltend gemachten Forderungsbetrages noch nicht erfolgt ist. Sofern<br />

der Zahnarzt die Obliegenheit zur Anzeige verletzt, kann er im Versicherungsfall den<br />

Versicherungsschutz verlieren.<br />

Angesichts dessen, dass sich das Leistungsspektrum in der Zahnarztpraxis stetig verändert<br />

(z. B. Implantatbehandlungen, Bleaching, ästhetische Behandlungen), sollten<br />

die Versicherungsverträge auch regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob neue<br />

Leistungen auch durch die Berufshaftpflichtversicherung mitversichert sind.<br />

2. Gegenüber dem Patienten<br />

2.1 Unmittelbar nach einem Schadensfall<br />

Es ist alles zahnmedizinisch Gebotene zu tun oder das medizinisch Gebotene zu veranlassen,<br />

damit sich ein eingetretener Schaden nicht weiterentwickelt und Folgeschäden<br />

verhindert werden. Vermisst der Zahnarzt z. B. während der Behandlung plötzlich ein<br />

Instrument, treten Hustenreflexe, eventuell mit nachfolgender Zyanose des Gesichts<br />

auf, besteht immer der Verdacht auf ein Verschlucken bzw. Aspirieren eines Fremdkörpers.<br />

Stellt sich heraus, dass der Patient Gegenstände verschluckt hat, reicht es in der<br />

Regel aus, wenn er über diese Tatsache aufgeklärt und sofort zum Röntgenologen ge-<br />

(Auszug aus: KZV BW Schriftenreihe „Zahnarzt und Haftung“,<br />

3., neubearb. Auflage 2009)<br />

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<strong>Rundschreiben</strong> │ Anlage │ Seite 2<br />

06-2009 24.06.2009<br />

schickt wird. Ist mit einer Aspiration zu rechnen, muss der Patient unter Begleitung des<br />

Zahnarztes sofort ins Krankenhaus gebracht werden.<br />

2.2 Kommunikation und Konfliktmanagement<br />

Das Verhalten des Zahnarztes nach dem Schadensfall ist entscheidend mit dafür verantwortlich,<br />

ob der Patient zivil- und/oder ggf. sogar strafrechtliche Schritte veranlasst.<br />

Je größer die Gesprächsbereitschaft, desto geringer die Wahrscheinlichkeit z. B. einer<br />

Strafanzeige. Ist der Patient unzufrieden, sollte im Rahmen eines Konfliktmanagements<br />

anstatt einer Zurückweisung selbstkritisch der Sachverhalt überprüft werden.<br />

Soweit Schadensersatzansprüche als unberechtigt angesehen werden, ist es richtig,<br />

darauf hinzuweisen. Der Zahnarzt hat keine Verpflichtung einen Behandlungsfehler<br />

einzuräumen. Allerdings sind wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, so wie Kausalitäts-,<br />

Verschuldensvermutungen und Schuldzuweisungen, zu unterlassen. Der Behandlungsvertrag<br />

verpflichtet den Zahnarzt nur zur Information über außerplanmäßige Behandlungsabläufe<br />

(Komplikationen), die auch entsprechend zu dokumentieren sind.<br />

Werden in der Folge Zusatzbehandlungen erforderlich, um Gesundheitsgefahren abzuwehren,<br />

besteht hierüber eine Aufklärungspflicht.<br />

Mit der Aufklärung über den medizinischen Istzustand soll der Patient in die Lage versetzt<br />

werden, zu entscheiden, was zur Wiedererlangung seiner Gesundheit bzw. deren<br />

Schutz weiter erforderlich ist. Diese Aufklärungspflicht ist Bestandteil des Behandlungsvertrages<br />

(vgl. M. Dann, Ärztliche Fehleroffenbarung – Strafrechtliche Strategien<br />

für postinvasive Arzt-Patientengespräche, MedR 2007, S. 638 – 643).<br />

Mit Risiken behaftet waren bislang Erklärungen des Zahnarztes gegenüber dem Patienten,<br />

wenn man hieraus auf ein Schuld- oder Haftungsanerkenntnis schließen konnte.<br />

Die Haftpflichtversicherungsverträge enthielten oftmals Klauseln, nach denen in solchen<br />

Fällen ein Versicherungsschutz entfiel. Die Neuregelungen im VVG ändern dies<br />

nunmehr: Aufgrund der Regelung in § 105 VVG ist eine Vereinbarung unwirksam, nach<br />

welcher der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, wenn ohne seine Einwilligung<br />

der Zahnarzt als Versicherungsnehmer den Patienten befriedigt oder dessen Anspruch<br />

anerkennt.<br />

Ob ein Zahnarzt in unvertretbarer Weise vom medizinischen Standard abgewichen ist,<br />

ergibt sich oftmals auch für ihn selbst nicht auf den ersten Blick und bedarf einer Prüfung<br />

durch entsprechende Sachverständige (so auch Dann, a. a. O.).<br />

Es gilt das Wort „Fehler“ zu vermeiden und durch weniger problematische Begriffe wie<br />

„Komplikation“ oder „unerwünschter Behandlungsverlauf“ o. ä. zu ersetzen. Fehler im<br />

Rechtssinne sagt weder etwas über Verursachung noch über Verschulden aus, wird<br />

aber im Allgemeinen damit gleichgesetzt.<br />

Deshalb ist es keinem Zahnarzt zumutbar, sich mit der Einräumung eines „Behandlungsfehlers“<br />

selbst zu belasten. Ausreichend ist somit, dem Patienten wertfreie Informationen<br />

zu Behandlungsverlauf und -ergebnis mündlich oder durch Auszug aus der<br />

Karteikarte zukommen zu lassen.<br />

Aus diesen Gründen sollte bewusst keine selbstbelastende Bezeichnung für die Darstellung<br />

des Schadensereignisses gewählt werden.<br />

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Hilfreich ist zudem, gegenüber dem Patienten und den von ihm mit einbezogenen Personen<br />

Kooperation zu zeigen und ihm ein Interesse an der Aufklärung zu signalisieren.<br />

Auch wenn es nicht angebracht ist eine „Entschuldigung“ (s. o. zur Selbstbelastung)<br />

auszusprechen, kann das Zeigen von aufrichtig empfundener Anteilnahme oder der<br />

Ausdruck des Bedauerns dazu beitragen, dass das Bemühen um Aufklärung und Schadensbehebung<br />

glaubhaft erscheint. Man sollte sich Zeit für ein ausführliches Gespräch<br />

mit dem Patienten nehmen und dabei aktiv zuhören, also auch auf die Körpersprache<br />

achten und regelmäßig rückfragen, ob man den Patienten richtig verstanden hat; das<br />

führt zum einen zum (Wieder-)Aufbau einer Vertrauensbasis, zum anderen werden<br />

auch Hintergründe oder gar Lebenskrisen offenbart, die u. a. für Probleme mit Zahnersatz<br />

von Bedeutung sein können (Schinnenburg in ZM 2008, Nr. 12, S. 90, 92). In dem<br />

Gespräch mit dem Patienten können hierbei z. B. auch die Erfolge der Behandlung herausgestellt<br />

werden.<br />

Wenn möglich sollten bei Arzt-Patienten-Gesprächen über einen Schadensfall weiteres<br />

Praxispersonal als Zeugen anwesend sein. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines<br />

Rechtsanwalts sollte genau geprüft werden, insbesondere dann, wenn der Patient<br />

selbst keinen Rechtsbeistand hinzuzieht. Dennoch kann es sinnvoll sein, mit einem<br />

Rechtsbeistand die Gesprächsstrategie festzulegen (vgl. Dann, a. a. O.).<br />

2.3 Vergleich, Gutachterstelle und Mediation<br />

Je nach Sachlage kann zur Beilegung des Konflikts auch ein Vergleich in Erwägung<br />

gezogen werden. Durch einen solchen beiderseitig verpflichtenden Vertrag können<br />

Streitigkeiten in gegenseitigem Einvernehmen beigelegt werden. Auch hier sollte vor<br />

einem Vergleich ggf. Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung gehalten werden.<br />

Eine weitere Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten ist die Anrufung einer Kommission<br />

für Fragen zahnärztlicher Haftung. Die Landeszahnärztekammer Baden-<br />

Württemberg hat hier Einrichtungen bei den Bezirkszahnärztekammern geschaffen, die<br />

in einem Verfahren feststellen, ob dem Patienten ein Gesundheitsschaden entstanden<br />

ist.<br />

In diesem Verfahren soll eine objektive außergerichtliche fachliche Begutachtung behaupteter<br />

zahnärztlicher Behandlungsfehler erfolgen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 Statut für<br />

die Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung der Landeszahnärztekammer<br />

Baden-Württemberg). In geeigneten Fällen soll ein Vermittlungsversuch unternommen<br />

werden (§ 8 Abs. 1 des Statuts). Kommt keine Einigung zustande, wird ein<br />

abschließendes Gutachten der Kommission gefertigt (§ 8 Abs. 2 des Statuts), die aus<br />

einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, sowie aus zwei<br />

Zahnärzten besteht. Die Inanspruchnahme solcher Gutachterstellen hat in den letzten<br />

Jahren erheblich zugenommen.<br />

Schließlich kommt auch noch eine Beilegung der Meinungsverschiedenheiten im Wege<br />

der Mediation in Betracht. Hier soll ein neutraler Dritter ohne Entscheidungskompetenz<br />

den Konfliktparteien auf freiwilliger Basis zu einer von ihnen selbst zu erarbeitenden<br />

Konfliktlösung verhelfen (Katzenmeier, Mediation bei Störungen des Arzt-Patient-<br />

Verhältnisses, NJW 2008, S. 1116). Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bei Schadensersatzansprüchen<br />

oftmals der Haftpflichtversicherer über die Regulierung des<br />

geltend gemachten Schadens zu befinden hat, so dass in der Praxis in diesem Bereich<br />

oftmals für die Mediation kein Anwendungsfeld besteht (so Katzenmeier, a. a. O.).<br />

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Hilfreich ist eine Mediation jedoch insbesondere für die Behebung von Kommunikationsdefiziten.<br />

Der Grund für solche kann u. a. in der Verwissenschaftlichung, fortschreitenden<br />

Technisierung und Spezialisierung der Medizin, zudem in der Anonymisierung<br />

im staatlichen Gesundheitswesen liegen (Katzenmeier, a. a. O.).<br />

3. Beweismittel<br />

Die beim Zahnarzt befindlichen Beweismittel (Karteikarte, Modelle, Schriftwechsel,<br />

Röntgenaufnahmen, etc.) sind sorgfältig aufzubewahren. Aufzeichnungen dürfen keinesfalls<br />

verändert werden.<br />

Soweit Ergänzungen oder Berichtigungen erforderlich sein sollten, müssen diese in<br />

geeigneter Weise kenntlich gemacht werden. Soweit noch erinnerlich, sollte der Zahnarzt<br />

nachträgliche Aufzeichnungen über den Behandlungsverlauf machen.<br />

Die beim Zahnarzt befindlichen Unterlagen sind grundsätzlich zunächst nicht im Original<br />

an den Patienten oder dessen Rechtsanwalt herauszugeben. Dies gilt auch für<br />

Röntgenaufnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1962, AHRS 8110/2). Der Zahnarzt ist<br />

lediglich verpflichtet, dem Patienten, und bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

dessen Rechtsanwalt, Einsicht in die Beweismittel zu gewähren und<br />

ggf. auf dessen Kosten Kopien bzw. Duplikate anfertigen zu lassen und an diesen herauszugeben<br />

(vgl. OLG Köln, NJW 1982, S. 705).<br />

Allerdings muss eine Originalröntgenaufnahme an einen Prozessbevollmächtigten<br />

ausgehändigt werden, wenn diese zur vorübergehenden Einsichtnahme, z. B. zur Vorbereitung<br />

eines Arzthaftungsprozesses, angefordert wird (LG Kiel, Urteil vom 30.03.2007,<br />

Az.: 8 O 59/06). Die Herausgabe der Kopien bzw. Duplikate kann nicht von der Bezahlung<br />

der zahnärztlichen Liquidation abhängig gemacht werden. Jedoch kann ein Auslagenvorschuss<br />

für die Anfertigung von Kopien/Duplikaten verlangt werden.<br />

Ein Anspruch des Patienten auf schriftliche Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Unterlagen besteht grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.1984,<br />

AHRS 8060/6).<br />

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