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Promotionsordnung (PDF: 33KB) - Universität der Künste Berlin

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des Betreuers bzw. <strong>der</strong> Betreuerin zu unterstützen. Der Betreuer bzw. die Betreuerin ist zur<br />

angemessenen Beratung des Dissertationsvorhabens gegenüber dem Doktoranden o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Doktorandin und dem Promotionsausschuss verpflichtet.<br />

§ 6 - Dissertation<br />

(1) Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Abhandlung, welche die Befähigung des Verfassers<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verfasserin zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist und einen bedeutsamen<br />

Beitrag zur Forschung im Fachgebiet darstellt.<br />

(2) Als Dissertation kann eine unveröffentlichte o<strong>der</strong> eine veröffentlichte Schrift vorgelegt werden.<br />

(3) Die Dissertation ist in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen entscheidet <strong>der</strong> Promotionsausschuss.<br />

(4) Die Dissertation muss im Anhang enthalten:<br />

1. eine eidesstattliche Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und alle Hilfen und<br />

Hilfsmittel offengelegt sind,<br />

2. eine Zusammenfassung (abstract) <strong>der</strong> Arbeit in deutscher Sprache von nicht mehr als einer Seite<br />

Umfang zum Zwecke <strong>der</strong> Veröffentlichung,<br />

3. einen Lebenslauf, aus dem <strong>der</strong> Bildungsgang des Verfassers bzw. <strong>der</strong> Verfasserin hervorgeht.<br />

(5) Das Titelblatt ist gemäß dem in <strong>der</strong> Anlage beigefügten Muster anzufertigen.<br />

§ 7 - Zulassung zur Promotion<br />

(1) Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich an den Promotionsausschuss zu<br />

richten. Dem Antrag sind beizufügen:<br />

1. eine Erklärung, dass die geltende <strong>Promotionsordnung</strong> dem Antragsteller bzw. <strong>der</strong> Antragstellerin<br />

bekannt ist,<br />

2. die Unterlagen über die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2,<br />

3. ein tabellarischer Lebenslauf,<br />

4. drei Ausfertigungen <strong>der</strong> Dissertation,<br />

5. Angaben darüber, inwieweit die Dissertation, Teile <strong>der</strong> Dissertation schon veröffentlicht worden<br />

ist bzw. sind, gegebenenfalls eine Liste und jeweils ein Exemplar dieser Veröffentlichung(en),<br />

6. eine Erklärung, ob <strong>der</strong> Antragsteller o<strong>der</strong> die Antragstellerin bereits früher o<strong>der</strong> gleichzeitig<br />

einen Antrag auf Annahme eines Dissertationsvorhabens o<strong>der</strong> einen Antrag auf Zulassung zum<br />

Promotionsverfahren bei einer an<strong>der</strong>en Hochschule o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Fakultät <strong>der</strong> Hochschule<br />

<strong>der</strong> <strong>Künste</strong> <strong>Berlin</strong> gestellt hat, gegebenenfalls mit vollständigen Angaben über <strong>der</strong>en Ausgang;<br />

7. Für die Zulassung von Studierenden mit grundständigem Studienabschluss<br />

Diplommusikerziehung ist <strong>der</strong> Nachweis über das Studium eines ergänzenden<br />

wissenschaftlichen Nebenfachs im Umgang von 30 Wochenstunden erfor<strong>der</strong>lich, das mit einer<br />

mündlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) in diesem Fach abgeschlossen wurde. Der Antrag auf<br />

Zulassung zu dieser Prüfung ist vom Kandidaten bzw. <strong>der</strong> Kandidatin in <strong>der</strong> Regel ein Semester<br />

vor dem Antrag auf Zulassung zur Promotion beim Promotionsausschuss zu stellen. Der<br />

Kandidat bzw. die Kandidatin hat die Möglichkeit, Prüfer bzw. Prüferinnen vorzuschlagen.<br />

Wurde das wissenschaftliche Nebenfach an <strong>der</strong> HdK studiert, so bestellt <strong>der</strong><br />

Promotionsausschuss die Prüfer und Prüferinnen und setzt den Zeitpunkt <strong>der</strong> Prüfung fest.<br />

Wurde das wissenschaftliche Nebenfach an einer an<strong>der</strong>en Hochschule studiert, so ist dem<br />

Promotionsausschuss <strong>der</strong> Nachweis über die Studienleistung und die erfolgreiche Ablegung

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