Brief des Bistums - RP Online
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Bischöfliches Generalvikariat · Postfach 10 03 11 · D – 52003 Aachen<br />
21009999 / HA 1<br />
Herrn Hubert Kräling<br />
An die Mitglieder <strong>des</strong> Pfarrgemeinderats<br />
Hildegundis von Meer, Meerbusch<br />
Sehr geehrter Herr Kräling,<br />
sehr geehrte Damen und Herren <strong>des</strong> Pfarrgemeinderates,<br />
angestoßen durch die Beschwerde von Herrn Hubert Kräling vom 23. Februar 2013 an Bischof<br />
Dr. Heinrich Mussinghoff bezüglich seines Ausschlusses aus der Pfarrgemeinderatssitzung<br />
am 19. Februar 2013 hat der Bischof mich beauftragt, in Vertretung für die vakante Position<br />
<strong>des</strong> Regionaldekans der Region Krefeld/Meerbusch dieser Beschwerde nachzugehen.<br />
Dazu habe ich am 7. März 2013 ein Gespräch mit Ihnen, Herrn Kräling, geführt. Die übrigen<br />
Mitglieder <strong>des</strong> Pfarrgemeinderates habe ich zu einem Gespräch am 16. März 2013 eingeladen.<br />
Nach Durchführung dieser beiden Gespräche und in Auswertung der mir zur Verfügung gestellten<br />
Unterlagen stellt sich die Situation für mich wie folgt dar:<br />
1. Es liegen – wie alle Beteiligten bestätigt haben – verschiedene Konflikte vor, die die<br />
Arbeit <strong>des</strong> Pfarrgemeinderates in erheblichem Maße in der vergangenen Zeit beeinträchtigt<br />
haben. Somit bildet der Beschluss der Mehrheit <strong>des</strong> Pfarrgemeinderates,<br />
Herrn Kräling zu bitten, sein Mandat im Pfarrgemeinderat niederzulegen, den<br />
Schlusspunkt einer durch verschiedene Fakten bestehenden Eskalation.<br />
2. Herr Kräling ist nach der Satzung der Pfarrgemeinderäte für das Bistum Aachen vom<br />
11. April 2001 weiterhin Mitglied <strong>des</strong> Pfarrgemeinderates. Er ist bis auf weiteres zu<br />
den Sitzungen einzuladen.<br />
3. Der Pfarrgemeinderat Hildegundis von Meer hat in seiner Sitzung am 19. Februar<br />
2013 in einem Beschluss Herrn Kräling gebeten, sein Mandat im Pfarrgemeinderat<br />
ruhen zu lassen.<br />
Hintergrund war der dokumentierte Nachweis, dass Herr Kräling ein nicht für die Öffentlichkeit<br />
bestimmtes Dokument mit dem Zusatz weitergereicht hat:<br />
B e s u c h e r a d r e s s e : Klosterplatz 7 · D – 52062 Aachen · Telefon 0241 / 4 52 – 0 · Telefax 0241 / 45 24 96<br />
E–Mail: bistum-aachen@bistum-aachen.de · Internet: www.bistum-aachen.de<br />
B a n k v e r b i n d u n g : Konto 1000 1000 10 · Pax Bank Aachen (BLZ 370 601 93)<br />
BISCHÖFLICHES GENERALVIKARIAT<br />
Pastoral / Schule / Bildung<br />
Ansprechpartner/in Rolf-Peter Cremer<br />
Telefon 0241 / 452–580<br />
Telefax 0241 / 452–534<br />
E–Mail Rolf-Peter.Cremer@bistum-aachen.de<br />
Aachen 20. März 2013
Seite 2 von 4 zum Schreiben vom 20. März 2013<br />
„Der Vorschlag <strong>des</strong> SA wurde in der PGR-Sitzung behandelt und abgestimmt. Hieraus<br />
ergibt sich leider kein Angriffspunkt". Herr Kräling ist im Pfarrgemeinderat mehrfach<br />
aufgefordert worden, hierzu Stellung zu nehmen und sich für dieses Verhalten<br />
zu entschuldigen. Dieses ist bisher nach Aussagen <strong>des</strong> Pfarrgemeinderates nicht geschehen.<br />
Der Pfarrgemeinderat hat mit großer Mehrheit dieses Verhalten als Akt <strong>des</strong><br />
Vertrauensbruchs gewertet und entsprechend von ihm die Mandatsniederlegung gefordert.<br />
4. Auch wenn ein Ausschlussverfahren eines Mitglieds aus dem Pfarrgemeinderat nach<br />
§ 3 (4) der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Aachen nicht eingeleitet wurde,<br />
ist das Vertrauensverhältnis im Pfarrgemeinderat nach meiner Einschätzung massiv<br />
gestört, so dass eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet<br />
ist.<br />
5. Die von Herrn Kräling in meinem Gespräch erbetene Möglichkeit, in der nächsten Sitzung<br />
<strong>des</strong> Pfarrgemeinderates zu den Vorwürfen, die zu dem deutlichen Beschluss<br />
<strong>des</strong> Pfarrgemeinderates bezüglich seiner Mitarbeit geführt haben, noch einmal Stellung<br />
nehmen zu können, halte ich für notwendig. Gleichfalls erwarte ich von Herrn<br />
Kräling seine Positionierung zu den Punkten der Grundlagen der Zusammenarbeit im<br />
Pfarrgemeinderat und der Loyalitätsverpflichtungen, auf die ich später eingehen werde.<br />
6. Die Arbeit im Pfarrgemeinderat ist dadurch gekennzeichnet, dass dieser zum einen<br />
die Selbstvertretung der Laien in der jeweiligen Pfarrei sicherstellt, die ihre weitere<br />
Meinungs- und Willensbildung über die regionalen Katholikenräte im Diözesanrat der<br />
Katholiken im Bistum Aachen findet. Zum anderen ist der Pfarrgemeinderat als Pastoralrat<br />
einer Pfarrei das Beratungsgremium <strong>des</strong> Pfarrers und <strong>des</strong> Pastoralteams. Beide<br />
Stränge setzen eine Loyalität voraus, die eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen<br />
Mitgliedern untereinander und zwischen gewählten Mitgliedern und geborenen<br />
Mitgliedern, die ihre Aufgaben in Ableitung <strong>des</strong> Auftrags <strong>des</strong> Bischofs erfüllen, ermöglicht.<br />
Auch wenn durch Wahlbezirke der Eindruck erweckt werden könnte, dass Mitglieder<br />
für bestimmte territoriale Abgrenzungen gewählt sind, so haben sie stets das Gesamte<br />
der Pastoral der Pfarrei in den Blick zu nehmen. Ein Vertretungsrecht für bestimmte<br />
Felder wie Gemeinden, Verbände oder Gruppen ist bei den gewählten Mitgliedern<br />
<strong>des</strong> Pfarrgemeinderates nicht vorgesehen. Vergleiche mit kommunalen Systemen<br />
von Stadt- oder Gemeinderäten oder Verhaltensweisen, die sich nach einem imperativen<br />
Mandat richten, passen nicht in die Struktur und inhaltliche Anlage der Pfarrgemeinderatsarbeit.<br />
Von daher sind Aussagen, wie sie in der Rheinischen Post vom 21.<br />
Februar 2013 („Ich bin nicht dem Pfarrer gegenüber zur Loyalität verpflichtet, sondern
Seite 3 von 4 zum Schreiben vom 20. März 2013<br />
denen, die mich gewählt haben.“) und in der Westdeutschen Zeitung vom 20. Februar<br />
2013 („Ich habe die Interessen der Gemeinde zu vertreten, und bin den Wählern gegenüber<br />
loyal, nicht dem Pfarrer“.) von Herrn Kräling zitiert werden, nicht die Grundlage<br />
einer Pfarrgemeinderatsarbeit.<br />
Hierzu verweise ich auch auf die Satzung der Pfarrgemeinderäte, wo es in § 2 (3)<br />
heißt: „Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer bzw. Leiter der Gemeinde<br />
und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das<br />
pastorale Handeln in der Gemeinde.“<br />
7. Eine wichtige Rolle in der Entwicklung der vereinigten Pfarrei Hildegundis von Meer<br />
scheint mir die Frage zu sein, welchen Stellenwert die einzelnen Gemeinden haben.<br />
Wie Sie alle wissen, steht die Pastoral unseres <strong>Bistums</strong> und in ganz Deutschland vor<br />
großen Veränderungen, die mit und ohne Vereinigungen massive Auswirkungen auf<br />
unsere Pfarreien und Gemeinden haben. Unser Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff hat<br />
immer wieder darauf hingewiesen, dass Grundlage für eine zukunftsgerichtete Pastoral<br />
ein Pastoralkonzept ist, in dem realistisch die Schwerpunktsetzungen innerhalb<br />
der jeweiligen Gemeinschaft der Gemeinden dargelegt werden. Unter anderem zeigt<br />
sich dies an einer abgestimmten Gottesdienstordnung, die im Einklang <strong>des</strong>/der Pfarrer/s<br />
mit dem GdG-Rat (in Ihrem Falle dem Pfarrgemeinderat) zu erstellen ist. Grundlage<br />
<strong>des</strong> Pastoralkonzeptes muss unter Berücksichtigung der Wahrnehmung einer<br />
sozial räumlichen Analyse die Frage sein, wie die Botschaft <strong>des</strong> Evangeliums auch<br />
unter veränderten Bedingungen präsent sein kann. Dies kann in unserer Situation nur<br />
durch das gemeinsam Getragene einer GdG erfolgen. In diesem Rahmen ist Gemeindebildung<br />
nicht nur möglich, sondern auch gewünscht. Diese setzt aber immer<br />
den Einbezug und die Abstimmung mit dem Gesamten der GdG voraus.<br />
8. Das Vertrauen <strong>des</strong> <strong>Bistums</strong> in Pfarrer Viertel und das Pastoralteam wurde bereits in<br />
einem Schreiben vom 10. August 2012 durch Hauptabteilungsleiter Domkapitular<br />
Heiner Schmitz zum Ausdruck gebracht. Der Inhalt <strong>des</strong> Schreibens ist bis heute aktuell<br />
und gültig.<br />
9. Um die Arbeit in Ihrem Pfarrgemeinderat bis zum Ende dieser Legislaturperiode im<br />
November diesen Jahres zu bewerkstelligen, empfehle ich Ihnen dringend, nach § 8<br />
(2) der Satzung der Pfarrgemeinderäte für die einzelnen Tagesordnungspunkte Ihrer<br />
Sitzung Nicht-Öffentlichkeit zu beschließen. Die Sicherung der Fragen und Anliegen<br />
von Gemeindemitgliedern außerhalb der Sitzungen <strong>des</strong> Pfarrgemeinderates muss auf<br />
anderer Weise in diesem Zeitraum sicher gestellt sein.
Seite 4 von 4 zum Schreiben vom 20. März 2013<br />
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich dieses Schreiben nach Ihrer Pfarrgemeinderatssitzung<br />
ab dem kommenden Donnerstag, 21. März 2013 als nicht mehr vertraulich ansehe.<br />
Sehr geehrter Herr Kräling, sehr geehrte Damen und Herren <strong>des</strong> Pfarrgemeinderates, die<br />
Zusammenarbeit in Ihrem Pfarrgemeinderat ist immens belastet. In meinen Augen können<br />
Sie alle sich nur noch um eine Schadensbegrenzung bemühen. Von daher sehe ich als Lösung<br />
für die Gesamtauseinandersetzung die Notwendigkeit, dass Sie, Herr Kräling, in deutlicher<br />
Weise Stellung beziehen zu Ihrem Selbstverständnis als Pfarrgemeinderatsmitglied, wie<br />
Sie unter anderem in den oben zitierten Zeitungsausschnitten zur Sprache kommen. Damit<br />
wird Ihr vielfältiges Engagement, das Sie im kirchlichen Kontext ausüben, nicht in Abrede<br />
gestellt. Ich ermahne Sie gerade daher zur Loyalität gegenüber dem Pfarrer und dem Pfarrgemeinderat<br />
der Pfarrei Hildegundis von Meer.<br />
Ich hoffe, dass es gelingt, die vorliegenden Konflikte im Lichte <strong>des</strong> Evangeliums menschlich<br />
fair und in der gemeinsamen Sache orientiert bearbeiten zu können.<br />
Freundliche Grüße<br />
Rolf-Peter Cremer, Pfr.<br />
Hauptabteilungsleiter