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Bericht der Justizkommission des Grossen Rates über die ...

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ergehend in <strong>die</strong> Speichergasse 27 ausgelagert. Dennoch ist <strong>die</strong> räumliche Situation nach Ansicht<br />

<strong>des</strong> Verwaltungsgerichts alles an<strong>der</strong>e als befriedigend und <strong>die</strong> Aufteilung auf zwei Standorte<br />

wirkte sich äusserst ungünstig auf den Austausch zwischen den Mitarbeitenden aus. Bereits vor<br />

einiger Zeit wurde dem Gericht zugesichert, dass das Betreibungs- und Konkursamt spätestens<br />

per Ende 2009 <strong>die</strong> Räumlichkeiten an <strong>der</strong> Speichergasse 12 verlasse und <strong>die</strong>se dem Verwaltungsgericht<br />

zur Verfügung stehen werden. Im Jahre 2008 wird man sich platzmässig noch arrangieren<br />

können, bereits im Jahre 2009 wird <strong>die</strong> Situation mit den zusätzlich bewilligten Stellen prekär.<br />

Sollte <strong>die</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Justizreform II und damit <strong>der</strong> Auszug <strong>des</strong> Betreibungs- und Konkursamtes<br />

verzögert werden, dann hat das Verwaltungsgericht ein echtes Problem. Die Kommunikation<br />

mit dem für <strong>die</strong> räumliche Zuteilung verantwortlichen Amt für Grundstücke und Gebäude<br />

(AGG) ist aus Sicht <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts schwierig und aufwändig.<br />

Gemessen an <strong>der</strong> Grösse <strong>des</strong> Betriebs ist <strong>die</strong> Gerichtsadministration <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts wenig<br />

entwickelt. Ein wichtiges Anliegen <strong>der</strong> Justizreform II ist <strong>die</strong> Schaffung einer professionellen Gerichtsverwaltung.<br />

Analog zum Obergericht soll auch beim Verwaltungsgericht <strong>die</strong> Funktion einer Generalsekretärin<br />

o<strong>der</strong> eines Generalsekretärs geschaffen werden. Da für den aktuellen Gerichtsschreiber<br />

altershalber <strong>die</strong> Übernahme <strong>die</strong>ser neuen Funktion nicht zur Diskussion steht, wurde mit<br />

<strong>der</strong> Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) abgesprochen, bereits per 2009 eine projektbezogene<br />

Anstellung zu realisieren und <strong>die</strong>se Stelle mit <strong>der</strong> bzw. dem künftigen Generalsekretärin bzw.<br />

Generalsekretär zu besetzen. Dies <strong>des</strong>halb, damit <strong>die</strong> neue Stelleninhaberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> neue Stelleninhaber<br />

bereits in alle organisatorischen Umsetzungsarbeiten einbezogen werden kann und damit<br />

<strong>die</strong> Gerichtsleitung entlastet.<br />

Justizreform II<br />

Das Verwaltungsgericht wird neu <strong>die</strong> Aufsicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> erstinstanzlichen verwaltungsunabhängigen<br />

Verwaltungsjustizbehörden (<strong>die</strong> Bodenverbesserungskommission, <strong>die</strong> Steuerrekurskommission, <strong>die</strong><br />

Enteignungsschätzungskommission und <strong>die</strong> Kommission für Massnahmen gegen<strong>über</strong> Fahrzeugführern)<br />

wahrnehmen.<br />

Das Verwaltungsgericht begrüsst <strong>die</strong> Stärkung <strong>der</strong> institutionellen Unabhängigkeit <strong>der</strong> Gerichte,<br />

äussert jedoch mit Blick auf <strong>die</strong> unterschiedliche Struktur <strong>der</strong> beiden oberen Gerichte einerseits<br />

und <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft an<strong>der</strong>erseits Bedenken bezüglich <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> neu vorgesehenen<br />

Justizleitung. Zudem haben <strong>die</strong> Vertreterinnen und Vertreter <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts<br />

verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, weil <strong>der</strong> Generalprokurator im Unterschied zum<br />

Obergericht und zum Verwaltungsgericht keine gerichtliche Funktion wahrnehme. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>die</strong> Entscheidbefugnis <strong>der</strong> Justizleitung gilt es zu <strong>über</strong>denken.<br />

Verfahrensdauer im kantonalen Vergleich<br />

Ein Vergleich <strong>über</strong> <strong>die</strong> Kantonsgrenzen hinaus ist schwierig, da <strong>die</strong> Gerichtsstrukturen und Entscheidkompetenzen<br />

in den einzelnen Kantonen unterschiedlich sind. Wichtig in <strong>die</strong>sem Zusammenhang<br />

ist sicherlich <strong>die</strong> Erkenntnis, dass <strong>die</strong> Verfahrensdauer im Schnitt <strong>der</strong> letzten Jahre liegt.<br />

Eine Verkürzung <strong>der</strong> Verfahrensdauer ist jedoch anzustreben. Die <strong>Justizkommission</strong> erwartet mit<br />

den zwei neu bewilligten Richterstellen eine Abnahme <strong>der</strong> Geschäftslast.<br />

Was das Sozialversicherungsrecht betrifft, so hat <strong>die</strong> Konferenz <strong>der</strong> kantonalen Sozialversicherungsgerichte<br />

im Vorfeld einer Tagung entsprechende Zahlen bei den Kantonen erhoben und eine<br />

allgemeine Zunahme <strong>der</strong> Fallzahlen um durchschnittlich 33% (Kanton Bern 18%) festgestellt. Dies<br />

ist einheitlich auf den Anstieg bei den IV-Fällen zurückzuführen. Der Kanton Bern liegt also mit<br />

seinen Zahlen im gesamtschweizerischen Trend. Weil im Sozialversicherungsrecht ein grosser<br />

Teil <strong>der</strong> Fälle auf <strong>die</strong> IV entfällt, bietet sich <strong>die</strong> Einführung von Sachgebietsgruppen im Sinne einer<br />

Spezialisierung weniger an als im Verwaltungsrecht.<br />

#295495 / SD 8

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