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Bericht der Justizkommission des Grossen Rates über die ...

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sonal und Arbeit, usw.). Die restlichen 20% werden für allgemeine Arbeiten, <strong>die</strong> am Obergericht<br />

anfallen, gebraucht.<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Justizinspektors wäre es, regelmässig <strong>die</strong> 13 Gerichtskreise und <strong>die</strong><br />

vier Untersuchungsrichterämter zu inspizieren. Die Inspektion sieht vor, dass alle pendenten Dossiers,<br />

<strong>die</strong> eine gewisse Hängigkeitsdauer <strong>über</strong>schritten haben, im Hinblick auf <strong>die</strong> Behandlungskadenz<br />

<strong>über</strong>prüft werden, Gründe <strong>des</strong> Rückstands gesucht werden und <strong>die</strong> Behandlungsmethodik<br />

kontrolliert wird. Angesichts <strong>der</strong> vielen Gerichtskreise und <strong>der</strong> grossen Anzahl an hängigen Fällen<br />

ist <strong>die</strong>s eine unlösbare Aufgabe, welche einer Effizienzsteigerung bedarf. Diese soll dadurch erreicht<br />

werden, indem mit einer elektronischen Geschäftskontrolle Kennzahlen für <strong>die</strong> Mittelzuweisung<br />

erhoben und <strong>die</strong> Rückstände pro Gericht, pro Untersuchungsrichteramt, pro Gerichtspräsidentin<br />

bzw. Gerichtspräsident sowie pro Untersuchungsrichterin bzw. pro Untersuchungsrichter<br />

gezielt analysiert werden. Es werden dabei Behandlungsdauer, Erledigungsquoten, usw. ermittelt<br />

und mit Hilfe von Statistiken Durchschnittswerte berechnet, welche eine Grundlage zur Mittelzuweisung<br />

darstellen. Mit <strong>die</strong>sem System kann allerdings <strong>der</strong> Eindruck vor Ort nicht ersetzt werden.<br />

Es wird also auch in Zukunft eine regelmässige Präsenz <strong>des</strong> Justizinspektors notwendig sein.<br />

Hauptziel <strong>des</strong> Justizinspektorates ist zurzeit <strong>die</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Rückstände. Es geht darum, <strong>die</strong><br />

grössten <strong>die</strong>ser langjährigen Pendenzen abbauen zu können, damit möglichst unbelastet in <strong>die</strong><br />

Justizreform II gestartet werden kann.<br />

Fazit: Trotz <strong>der</strong> Beschränkung auf eine summarische Prüfung <strong>der</strong> Gerichte ist <strong>die</strong> Überprüfung<br />

dank <strong>der</strong> elektronischen Geschäftskontrolle besser geworden. Nichts <strong>des</strong>to trotz ist <strong>die</strong> <strong>Justizkommission</strong><br />

<strong>der</strong> Ansicht, dass mit <strong>der</strong> Justizreform II dem Justizinspektor genügend Ressourcen<br />

zur Verfügung gestellt werden, damit eine entsprechende Effizienz<strong>über</strong>prüfung vor Ort bei den<br />

erstinstanzlichen Gerichten wie<strong>der</strong> vermehrt möglich sein sollte. Es besteht <strong>die</strong> Erwartung an den<br />

Justizinspektor, dass sich <strong>die</strong>ser – sobald <strong>die</strong> projektbezogenen Arbeiten zurückgehen – wie<strong>der</strong><br />

vermehrt <strong>der</strong> Aufsichtsfunktion zuwenden kann. Die <strong>Justizkommission</strong> legt grossen Wert auf eine<br />

gut funktionierende Justizkontrolle.<br />

Belastungssituation <strong>der</strong> Kammerschreiberinnen und Kammerschreiber<br />

Die im Dekret <strong>über</strong> <strong>die</strong> Zahl <strong>der</strong> Kammerschreiberinnen und Kammerschreiber am Obergericht<br />

(BSG 162.21) vorgesehenen 20 Stellen reichen gemäss Aussage <strong>des</strong> Obergerichts bereits seit<br />

Jahren nicht mehr aus, um <strong>die</strong> Geschäfte in befriedigen<strong>der</strong> Geschwindigkeit und Qualität erledigen<br />

zu können. Die knappe Personaldotation führte immer wie<strong>der</strong> zu unbefriedigenden Rückständen,<br />

denen nur mit kurz- o<strong>der</strong> längerfristigen Aushilfen beizukommen war, so dass <strong>über</strong> das ganze<br />

Jahr gesehen zirka 22 Stellen (zu einem grossen Teil befristet) besetzt waren. Das Verhältnis<br />

zwischen <strong>der</strong> Anzahl Richterstellen und <strong>der</strong> Anzahl Gerichtsschreiberstellen war mit einem Verhältnis<br />

von 1 zu 1,2 allerdings immer noch weit entfernt von demjenigen an<strong>der</strong>er oberster kantonaler<br />

Gerichte und jenem <strong>der</strong> eidgenössischen Gerichte, welche im Durchschnitt viel höher lagen.<br />

Die Geschäftsleitung war bei <strong>der</strong> Bewilligung beantragter ausserordentlicher Kammerschreiberstellen<br />

restriktiv. Infolge <strong>der</strong> vielen befristeten Stellen hat sich unter den Kammerschreiberinnen<br />

und Kammerschreibern ein gewisser Unmut breit gemacht, denn es fehlte ihnen <strong>die</strong> persönliche<br />

Sicherheit. Im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzungsarbeiten für <strong>die</strong> Justizreform wird zu prüfen sein, welche<br />

Arbeitsteilung und Arbeitsorganisation sinnvollerweise anzustreben ist.<br />

Überzeitanhäufung am Obergericht<br />

Die Gerichte sind immer wie<strong>der</strong> vor <strong>die</strong> Problematik gestellt, dass bei Rücktritten von Richtern <strong>die</strong><br />

Arbeit wegen <strong>der</strong> Kompensierung von Überstunden vorzeitig nie<strong>der</strong>gelegt wird und sich dabei <strong>die</strong><br />

Frage nach einem vorzeitigen Arbeitsbeginn <strong>der</strong> Nachfolgerin/<strong>des</strong> Nachfolgers o<strong>der</strong> einer Übergangslösung<br />

stellt. Grundsätzlich ist <strong>die</strong> Überzeitfrage gesetzlich geregelt. Eine Nachfolge kann<br />

erst auf <strong>die</strong> Zeit nach Ablauf <strong>der</strong> Amtsdauer gewählt werden. In <strong>der</strong> Übergangszeit muss eine<br />

Überbrückung mit Suppleantinnen/Suppleanten stattfinden. Allerdings ist seitens <strong>der</strong> Geschäftslei-<br />

#295495 / SD 5

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