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Bericht der Justizkommission des Grossen Rates über die ...

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nahme <strong>der</strong> hängigen Verfahren von 37 auf 51 zu verzeichnen war, so liegt das daran, dass aufgrund<br />

<strong>der</strong> Rechtssprechung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichts neuerdings in vielen Fällen ein doppelter Schriftenwechsel<br />

durchgeführt werden muss, was <strong>die</strong> Verfahrensdauer entsprechend verlängert.<br />

Die übrigen Geschäfte <strong>des</strong> Obergerichts (beispielsweise Kompetenzkonflikte, Ablehnungsverfahren,<br />

Einsetzen von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern, usw.) haben von 195 auf 219<br />

Fälle pro Jahr zugenommen.<br />

Die Geschäftszahlen <strong>der</strong> Aufsichtkammer hingegen blieben praktisch unverän<strong>der</strong>t. Es wurden 211<br />

neue Fälle registriert. Unter an<strong>der</strong>en waren sechs Beschwerden gegen Gerichtspersonen nach<br />

Art. 18 GOG 1 zu beurteilen. Diese Bestimmung erlaubt, Beschwerden gegen Oberrichterinnen<br />

und Oberrichter bzw. an<strong>der</strong>e Gerichtspersonen wegen Rechtsverzögerung o<strong>der</strong> ungebührlichen<br />

Verhaltens einzureichen. Solche Beschwerden werden sehr ernst genommen. Dennoch ist <strong>der</strong>en<br />

Erfolgsquote relativ gering.<br />

Stabil auf hohem Niveau blieb <strong>die</strong> Belastung auch bei <strong>der</strong> Anwaltskammer. Speziell zu erwähnen<br />

ist hier, dass <strong>die</strong> Voraussetzungen für <strong>die</strong> Zulassung von Anwaltskörperschaften geprüft werden<br />

mussten. Die Anwaltskammer hat sich in <strong>die</strong>ser Frage <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Zürcher Aufsichtsbehörde<br />

angeschlossen. Die Prüfungen <strong>der</strong> Anwaltsprüfungskommission fanden erstmals nach neuer Verordnung<br />

statt. Es haben sich im <strong>Bericht</strong>sjahr 145 Kandidatinnen und Kandidaten zur Anwaltsprüfung<br />

angemeldet. 110 haben <strong>die</strong> Prüfungen bestanden, 15 davon in französischer Sprache.<br />

Die Weiterbildungskommission hat neun Kurse angeboten. Diese wurden von rund 350 Personen<br />

besucht, <strong>die</strong> Hälfte davon aus <strong>der</strong> Anwaltschaft und <strong>der</strong> Kantonspolizei. Rund zehn Prozent <strong>der</strong><br />

Kursteilnehmer stammte aus an<strong>der</strong>en Kantonen. Die Zentralstelle Rechtshilfe hat 378 neue Verfahren<br />

registriert, <strong>die</strong> grosse Mehrheit davon betraf zivilrechtliche Streitigkeiten.<br />

Fazit: Das Obergericht konnte seine Geschäfte ordnungsgemäss abwickeln, war jedoch gemäss<br />

eigenen Angaben insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> internen Entlastungsaktion <strong>des</strong> krankheitsbedingten Ausfalls<br />

an <strong>die</strong> Grenze seiner Belastbarkeit gestossen. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Obergerichts hatten bereits<br />

mit ihrem Kerngeschäft sehr viel zu tun. Hinzu kamen <strong>die</strong> Nebenaufgaben, welche <strong>die</strong> Justizadministration<br />

mit sich brachte sowie <strong>die</strong> Einbindung in Projekte im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Justizreform II.<br />

Justizreform II<br />

Das Obergericht begrüsst <strong>die</strong> Justizreform II sehr und steht voll und ganz hinter <strong>der</strong>en Hauptanliegen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e begrüsst werden <strong>die</strong> Verstärkung <strong>der</strong> institutionellen Unabhängigkeit, <strong>die</strong><br />

Verankerung <strong>des</strong> Grundsatzes <strong>der</strong> Selbstverwaltung und das vorgesehene autonome Budgetantragsrecht.<br />

Nicht glücklich ist das Obergericht mit <strong>der</strong> vorgeschlagenen Ausgestaltung <strong>der</strong> Justizleitung.<br />

Diese sollte nach Meinung <strong>des</strong> Obergerichts ein reines Koordinationsgremium sein, aber<br />

nicht mit eigenen Kompetenzen ausgestattet werden. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Finanzsteuerung kann<br />

nach Ansicht <strong>des</strong> Obergerichts nicht Sache <strong>der</strong> Justizleitung sein. Das Obergericht befürwortet<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Übertragung <strong>der</strong> Prüfung <strong>des</strong> Justizbudgets von <strong>der</strong> Steuerungskommission an<br />

<strong>die</strong> <strong>Justizkommission</strong>.<br />

Justizinspektorat<br />

Wie schon im vergangenen <strong>Bericht</strong>sjahr wurde erneut das Justizinspektorat thematisiert. Letztes<br />

Jahr wurde <strong>der</strong> Hinweis aufgenommen, <strong>die</strong> vielfältigen Aufgaben <strong>des</strong> Inspektorats könnten eine<br />

mögliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> Kerngeschäfts <strong>des</strong> Justizinspektors sein.<br />

Das Stellenprofil <strong>des</strong> Justizinspektors sieht 40% für das Kerngeschäft, nämlich <strong>die</strong> Aufsichtstätigkeit<br />

vor. Für <strong>die</strong> Personaladministration werden 20% aufgewendet, 10% für internationale Rechtshilfe<br />

sowie weitere 10% für projektbezogene Arbeiten (Justizreform II, Leitung <strong>des</strong> Projekts Per-<br />

1 Gesetz <strong>über</strong> <strong>die</strong> Organisation <strong>der</strong> Gerichtsbehörden in Zivil- und Strafsachen (BSG 161.1)<br />

#295495 / SD 4

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