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Bericht der Justizkommission des Grossen Rates über die ...

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Einleitung<br />

Ausgangslage<br />

Die <strong>Justizkommission</strong> kontrolliert im Auftrag <strong>des</strong> <strong>Grossen</strong> <strong>Rates</strong> gemäss Artikel 23 Grossratsgesetz<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Oberaufsicht <strong>die</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> obersten kantonalen Gerichte, <strong>der</strong><br />

Enteignungsschätzungskommissionen, <strong>der</strong> Steuerrekurskommission, <strong>der</strong> Bodenverbesserungskommission,<br />

<strong>der</strong> Rekurskommission für Massnahmen gegen<strong>über</strong> Fahrzeugführern sowie <strong>die</strong>jenige<br />

<strong>des</strong> Generalprokurators. Die beaufsichtigten Gerichtsbehörden erstatten dem <strong>Grossen</strong> Rat<br />

jährlich einen <strong>Bericht</strong> <strong>über</strong> ihre Geschäftstätigkeit.<br />

Die <strong>Justizkommission</strong> hat drei Ausschüsse mit <strong>der</strong> Aufgabe betraut, Aufsichtsbesuche bei den<br />

Gerichtsbehörden durchzuführen. Diese <strong>die</strong>nen <strong>der</strong> Erläuterung <strong>der</strong> Verwaltungsberichte und <strong>der</strong><br />

Klärung aktueller Fragen. So besuchte <strong>der</strong> Ausschuss I am 13. März 2008 das Obergericht sowie<br />

<strong>die</strong> Generalprokuratur und <strong>der</strong> Ausschuss II am 6. März 2008 das Verwaltungsgericht. Der Ausschuss<br />

III besuchte <strong>die</strong> Rekurskommission für Massnahmen gegen<strong>über</strong> Fahrzeugführern am<br />

4. März sowie <strong>die</strong> Bodenverbesserungskommission am 5. März 2008. Neben den Ausschussmitglie<strong>der</strong>n<br />

nahmen noch weitere interessierte Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Justizkommission</strong> an den Besuchen<br />

teil.<br />

Alle Aufsichtsbesuche verliefen in einer guten Atmosphäre. In offenen und konstruktiven Gesprächen<br />

wurden Fragen beantwortet. Die Informationen <strong>über</strong> Neuerungen, Probleme und Tendenzen<br />

ermöglichten einen guten Einblick in den aktuellen Stand <strong>der</strong> bernischen Justiz.<br />

Die Wahrnehmung <strong>der</strong> Oberaufsicht durch <strong>die</strong> <strong>Justizkommission</strong> bedingt grundsätzlich eine vertiefte<br />

Einsicht in <strong>die</strong> Budgetierung und Finanzplanung <strong>der</strong> Justiz. Dies ist heute nur in ungenügendem<br />

Mass vorhanden und daher unbedingt zu än<strong>der</strong>n.<br />

Zweck und Inhalt <strong>des</strong> <strong>Bericht</strong>es<br />

Der vorliegende <strong>Bericht</strong> soll <strong>die</strong> Jahresberichte <strong>der</strong> beaufsichtigten Gerichtsbehörden ergänzen<br />

und <strong>die</strong> Haltung <strong>der</strong> <strong>Justizkommission</strong> zu aktuellen Fragen wie<strong>der</strong>geben. Auf <strong>die</strong> Statistik <strong>der</strong> einzelnen<br />

<strong>Bericht</strong>e wird nur eingegangen, wo etwas Spezielles zu vermerken ist.<br />

Generelle Bemerkungen<br />

Justizreform II<br />

Der Prozess <strong>der</strong> Justizreform II bedingt zusätzliche Personalressourcen, unter an<strong>der</strong>em auch auf<br />

Seiten <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft. Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> <strong>Justizkommission</strong> sollte <strong>der</strong> Mehrbedarf bei <strong>der</strong><br />

Staatsanwaltschaft (<strong>die</strong> Untersuchungsrichter werden zu Staatsanwälten mit erhöhter Strafbefehlskompetenz)<br />

min<strong>des</strong>tens teilweise durch Einsparungen bei den urteilenden Richtern kompensiert<br />

werden. Die <strong>Justizkommission</strong> hat festgestellt, dass in <strong>die</strong>sem Punkt zwischen dem Obergericht<br />

und <strong>der</strong> Generalprokuratur keine einhellige Meinung besteht.<br />

Es ist ein ständiger Wunsch <strong>der</strong> <strong>Justizkommission</strong>, <strong>die</strong> Verfahrensdauer bei den einzelnen Gerichtsbehörden<br />

zu verkürzen und dafür zu sorgen, dass entsprechende Ressourcen zur Verfügung<br />

gestellt werden. Bei den damit einhergehenden Kosten muss klar zum Ausdruck kommen,<br />

wo es sich um Nachholkosten im Sinne einer Überführung von dauerhaften Provisorien in ordentliche<br />

Stellen handelt, wo um Auswirkungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rechts, wo hingegen um Mehrkosten infolge<br />

kantonalrechtlicher Reformen bzw. um Einsparungen aufgrund <strong>der</strong> Regionalisierung.<br />

#295495 / SD 2

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