Ergonomie bei Handwerkzeugen - BUCK - Industrieservice

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03.09.2013 Aufrufe

Solche Messergebnisse lassen sich aber nicht reproduzieren, und es ist sinnlos, Messungen unter verschiedenen Bedingungen miteinander zu vergleichen. Messnormen Es gibt zwei Gruppen von Messnormen: eine, um die Belastung des Werkers zu messen, und eine für Laborzwecke. Diese Normen dienen unterschiedlichen Zielen. Werden Laborergebnisse dazu verwendet, das Gesundheitsrisiko einzuschätzen, ist Vorsicht geboten. Nähere Angaben siehe weiter unten unter „Beurteilung der Vibrationen“. Belastungsnormen ISO 5349 stellt Dosis und Wirkung zueinander in Beziehung. Diese Norm enthält außerdem einen Gewichtungsfilter, sowohl für Belastungs- als auch für Labormessungen. Dieser Filter bewirkt eine Dämpfung von 6 dB/Oktave ab 16 Hz. Das unter Verwendung dieses Filters erzielte Ergebnis ist ein gewichteter Beschleunigungswert, ausgedrückt in m/s2 . Bei der Definition des Filters ging man davon aus, dass die vom Griff auf die Hand des Werkers übertragene Energie ein Hauptfaktor für vibrationsbedingte Erkrankungen sei. EN ISO 5349-2 gibt Leitlinien zur Durchführung der Messungen in einer realen Arbeitssituation. Labornormen EN ISO 8662 bietet Hinweise für Labormessungen an verschiedenen handgeführten Kraftwerkzeugen, die nicht elektrisch angetrieben sind. Labor-Vibrationsmessungen für elektrische Werkzeuge werden in den allgemeinen Sicherheitsnormen EN 50144 und EN 60745 beschrieben. Sowohl die EN ISO 8662 als auch die EN 50144 werden derzeit (Stand: Januar 2008) überarbeitet. Jeder fertig überarbeitete Abschnitt der EN 50144 wird in die EN 60745 verschoben, der EN ISO 8662 in die neue Mit moderner Messausrüstung lassen sich Mehrkanal-Vibrationsmessungen durchführen, um das dynamische Verhalten eines Werkzeugs besser zu verstehen. 105

106 Normenserie ISO 28927. Die Überarbeitungen richten sich nach der am 15. Januar 2005 veröffentlichten neuen ISO 20643. Die wichtigsten neuen Vorschriften der ISO 20643 sind: Messungen in allen drei Richtungen und die so erzielten Messwerte müssen typische Werte widerspiegeln, die während des tatsächlichen Gebrauchs erzielt werden. Um vergleichbare Resultate verschiedener Labore oder unterschiedlicher Werkzeugkonstruktionen zu erhalten, ist die Norm auf Reproduzierbarkeit ausgelegt. Dazu werden die meisten Maschinen künstlich so belastet, dass sich für den normalen Gebrauch typische Vibrationswerte ergeben. Bei dem Laborwert handelt es sich um den gemittelten Effektivwert gemäß ISO 5349, drei erfahrene Werker benutzen das Werkzeug bei den Messungen. Angabe der Vibrationsemissionswerte Gemäß der europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) sind Vibrationsemissionswerte anzugeben, entsprechend der EN 292 „Maschinensicherheit“. Der Vibrationsemissionswert muss in dem mitgelieferten Handbuch angegeben werden. Liegt dieser unter 2,5 m/s2 , so reicht diese Angabe. Über 2,5 m/s2 muss der tatsächliche Wert angegeben werden. Vibrationsbelastung Im März 2007 trat in Deutschland die Lärmund Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, basierend auf der Direktive 2002/44/EG, der sogenannten EU-Richtlinie gegen physikalische Einwirkungen (Vibrationen), in Kraft. Sie fordert vom Arbeitgeber die Überwachung der Vibrationsbelastungen, denen seine Angestellten ausgesetzt sind. Vorgegeben sind ein Auslösewert und ein Grenzwert für die Belastung durch Hand- Arm-Vibrationen. Beide Werte sind auf einen 8-Stunden-Arbeitstag normiert. Oberhalb des Auslösewertes von 2,5 m/s2 muss ein Arbeitgeber aktiv werden und die Belastung reduzieren. Werte oberhalb des Grenzwertes von 5 m/s2 sind nicht zulässig. Sobald der Grenzwert überschritten wird, darf nicht weitergearbeitet werden. Der auf einen 8-stündigen Arbeitstag normierte Belastungswert darf nicht mit dem Emissionswert von 2,5 m/s2 verwechselt werden, oberhalb dessen ein Werkzeughersteller den genauen Vibrationsemissionswert angeben muss. Nähere Informationen dazu enthält das Atlas-Copco-Taschenbuch „Vibrationen und deren Bewertung bei Handwerkzeugen“.

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Normenserie ISO 28927. Die Überar<strong>bei</strong>tungen<br />

richten sich nach der am 15. Januar<br />

2005 veröffentlichten neuen ISO 20643.<br />

Die wichtigsten neuen Vorschriften der<br />

ISO 20643 sind: Messungen in allen drei<br />

Richtungen und die so erzielten Messwerte<br />

müssen typische Werte widerspiegeln,<br />

die während des tatsächlichen Gebrauchs<br />

erzielt werden. Um vergleichbare Resultate<br />

verschiedener Labore oder unterschiedlicher<br />

Werkzeugkonstruktionen zu erhalten, ist<br />

die Norm auf Reproduzierbarkeit ausgelegt.<br />

Dazu werden die meisten Maschinen künstlich<br />

so belastet, dass sich für den normalen<br />

Gebrauch typische Vibrationswerte ergeben.<br />

Bei dem Laborwert handelt es sich um den<br />

gemittelten Effektivwert gemäß ISO 5349,<br />

drei erfahrene Werker benutzen das Werkzeug<br />

<strong>bei</strong> den Messungen.<br />

Angabe der Vibrationsemissionswerte<br />

Gemäß der europäischen Maschinenrichtlinie<br />

(2006/42/EG) sind Vibrationsemissionswerte<br />

anzugeben, entsprechend der EN 292<br />

„Maschinensicherheit“. Der Vibrationsemissionswert<br />

muss in dem mitgelieferten<br />

Handbuch angegeben werden. Liegt dieser<br />

unter 2,5 m/s2 , so reicht diese Angabe. Über<br />

2,5 m/s2 muss der tatsächliche Wert angegeben<br />

werden.<br />

Vibrationsbelastung<br />

Im März 2007 trat in Deutschland die Lärmund<br />

Vibrations-Ar<strong>bei</strong>tsschutzverordnung,<br />

basierend auf der Direktive 2002/44/EG, der<br />

sogenannten EU-Richtlinie gegen physikalische<br />

Einwirkungen (Vibrationen), in Kraft.<br />

Sie fordert vom Ar<strong>bei</strong>tgeber die Überwachung<br />

der Vibrationsbelastungen, denen<br />

seine Angestellten ausgesetzt sind.<br />

Vorgegeben sind ein Auslösewert und ein<br />

Grenzwert für die Belastung durch Hand-<br />

Arm-Vibrationen. Beide Werte sind auf einen<br />

8-Stunden-Ar<strong>bei</strong>tstag normiert. Oberhalb<br />

des Auslösewertes von 2,5 m/s2 muss ein<br />

Ar<strong>bei</strong>tgeber aktiv werden und die Belastung<br />

reduzieren. Werte oberhalb des Grenzwertes<br />

von 5 m/s2 sind nicht zulässig. Sobald der<br />

Grenzwert überschritten wird, darf nicht<br />

weitergear<strong>bei</strong>tet werden.<br />

Der auf einen 8-stündigen Ar<strong>bei</strong>tstag<br />

normierte Belastungswert darf nicht mit<br />

dem Emissionswert von 2,5 m/s2 verwechselt<br />

werden, oberhalb dessen ein Werkzeughersteller<br />

den genauen Vibrationsemissionswert<br />

angeben muss. Nähere Informationen dazu<br />

enthält das Atlas-Copco-Taschenbuch „Vibrationen<br />

und deren Bewertung <strong>bei</strong> <strong>Handwerkzeugen</strong>“.

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