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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Interne Evaluierung<br />

7.3.5 Erkennen von Verbesserungspotenzialen<br />

Auf Basis der vorhergehenden Analyse können Verbesserungspotenziale für die Zukunft aufgezeigt<br />

werden, um aus den Evaluierungsergebnissen konkrete Handlungserfordernisse abzuleiten.<br />

Wenn eine Novelle oder Änderung des Vorhabens angedacht wird, so sind die<br />

Ergebnisse der internen Evaluierung bzw. die Handlungsempfehlungen bereits wesentlicher<br />

Bestandteil und Vorarbeit für die <strong>Folgenabschätzung</strong>.<br />

7.3.6 Notwendigkeit einer weiteren internen Evaluierung<br />

Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 sieht vor, dass jedes Regelungs- oder sonstige Vorhaben<br />

zumindest einer internen Evaluierung unterzogen wird. In einigen Fällen wird nach dieser<br />

internen Evaluierung, die nach spätestens 5 Jahren durchgeführt wird, noch keine abschließende<br />

Bewertung möglich und eine weitere Evaluierung angemessen sein.<br />

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn erwartet wird, dass sich die Wirkungen erst<br />

langfristig entfalten oder wenn der Eintritt besonderer externer Ereignisse die Beurteilung stark<br />

verzerrt.<br />

In diesen Fällen kann das haushaltsleitende Organ beschließen, das Regelungs- oder sonstige<br />

Vorhaben einer weiteren internen Evaluierung zu unterziehen. Diese Entscheidung ist dann zu<br />

begründen. Im Evaluierungsbericht ist der neue Zeithorizont für die nächste interne Evaluierung<br />

anzugeben.<br />

7.4 Darstellung der Ergebnisse der internen Evaluierung<br />

Die Darstellung der Ergebnisse der internen Evaluierung gliedert sich in zwei Teile:<br />

■ Einer ausführlichen Analyse der Auswirkungen sowie der Zielerreichung und<br />

■ einen stark standardisierten Teil, in dem vor allem in geraffter Form die Entwicklung der<br />

Indikatoren dargestellt wird.<br />

Für den standardisierten Teil der Berichte der haushaltsleitenden Organe (beziehungsweise<br />

haushaltsführenden Stellen) zur internen Evaluierung stellt das Bundeskanzleramt eine Gliederungsvorlage<br />

zur Verfügung: Wie in Abbildung 19 dargestellt wird, ist dabei die Zielerreichung<br />

anhand von Indikatoren zu überprüfen. Es sind dabei genau die Indikatoren zu<br />

verwenden, die für die wirkungsorientierte <strong>Folgenabschätzung</strong> zur Zieldefinition verwendet<br />

wurden. Die grau hinterlegten Felder werden daher direkt aus der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

übernommen.<br />

Die Informationen aus der internen Evaluierung sind Gegenstand des ressortübergreifenden<br />

Wirkungscontrollings und finden somit Eingang in die Berichts- und Informationspflichten der<br />

Ressorts an die Wirkungscontrollingstelle im Bundeskanzleramt. Schon bei der wirkungsorien-<br />

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