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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Interne Evaluierung<br />

7.3.2 Evaluierung der Maßnahmenumsetzung<br />

Zur Beurteilung der Umsetzung der Maßnahmen werden die zum Zeitpunkt der wirkungsorientierten<br />

<strong>Folgenabschätzung</strong> herangezogenen Indikatoren verwendet. Es geht darum festzustellen,<br />

ob die Maßnahmen erfolgreich und wie geplant umgesetzt werden konnten.<br />

Allein aus diesen Ergebnissen lässt sich jedoch noch nicht auf den Erfolg der Regelung schließen.<br />

Externe Faktoren können beispielsweise die Umsetzung der Maßnahmen positiv oder<br />

negativ beeinflusst haben.<br />

7.3.3 Beurteilung von Zielen und Maßnahmen<br />

Zu beurteilen sind sowohl die Zielerreichung als auch die Maßnahmenumsetzung. Folgende<br />

Fragestellungen liegen zugrunde:<br />

■ Erfolg bei der Zielerreichung: In wie weit wurde das Regelungs- bzw. Vorhabensziel erreicht?<br />

Hat sich die angestrebte Wirkung tatsächlich eingestellt?<br />

■ Erfolg bei der Maßnahmenumsetzung: Waren es die richtigen Maßnahmen, waren die<br />

angenommenen Wirkungszusammenhänge korrekt? Wurden die Maßnahmen im geplanten<br />

Ausmaß umgesetzt?<br />

Die Beantwortung dieser Fragen ergibt sich aus den Erfahrungen der vorangegangenen Jahre,<br />

wie beispielsweise einer eventuellen Diskrepanz zwischen Intention des Vorhabens und Vollzug,<br />

einem Ausweichverhalten der betroffenen AkteurInnen, aber auch allgemeinen neuen<br />

Erkenntnissen über die Zusammenhänge zwischen Ziel und Maßnahmen.<br />

Insbesondere für diesen Schritt ist es empfehlenswert, Erfahrungen aus dem Vollzug einzuholen,<br />

um die Erkenntnisse jener, die mit der Umsetzung der Regelungs- oder sonstigen Vorhaben<br />

praktische Erfahrung haben, zu nutzen.<br />

7.3.4 Vergleich mit tatsächlichen Auswirkungen je Wirkungsdimension<br />

Ziel der internen Evaluierung ist es auch zu prüfen und festzustellen, ob und in welchem Umfang<br />

die prognostizierten wesentlichen Auswirkungen in den betroffenen Wirkungsdimensionen<br />

tatsächlich eingetreten sind und ob wesentliche unerwartete Auswirkungen (z. B. in anderen<br />

Wirkungsdimensionen, in denen keine wesentlichen Auswirkungen erwartet wurden) festzustellen<br />

sind.<br />

Die Feststellung tatsächlich eingetretener, insbesondere nicht gewollter Auswirkungen, die<br />

anfangs nicht erwartet wurden, kann eine wichtige Erkenntnisquelle über Wirkungszusammenhänge<br />

darstellen und als Grundlage für künftige Korrekturen dienen (z. B. durch Erfahrungen<br />

aus der Vollzugstätigkeit).<br />

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