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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Interne Evaluierung<br />

7.3 Die systematischen Schritte der internen Evaluierung<br />

Überblick über die systematischen Schritte der Analyse<br />

Evaluierung der Zielerreichung: Die während der <strong>Folgenabschätzung</strong> festgelegten Indikatoren wer-<br />

den herangezogen, um zu überprüfen, ob das Regelungs- oder sonstige Vorhaben die damals gesetz-<br />

ten Ziele erreichen konnte.<br />

Evaluierung der Maßnahmenumsetzung: Anhand der Kennzahlen und Meilensteine wird festgestellt,<br />

ob die definierten Maßnahmen im geplanten Ausmaß umgesetzt wurden.<br />

Beurteilung: Im Gesamtkontext der Entwicklung des Umfeldes sowie der gesetzten Indikatoren wird<br />

dargestellt, ob sich die angenommenen Wirkungszusammenhänge als zutreffend herausgestellt haben<br />

und ob die Zielerreichung insgesamt als erfolgreich bezeichnet werden kann.<br />

Vergleich mit tatsächliche Auswirkungen: Die tatsächlich eingetretenen Auswirkungen werden mit<br />

den erwarteten Auswirkungen verglichen.<br />

Identifikation der Verbesserungspotentiale: Zusammenschauend wird dargestellt, ob und welche<br />

Verbesserungspotentiale zur besseren Zielerreichung, Senkung der Kosten oder Verringerung von<br />

unerwünschten Auswirkungen bestehen.<br />

7.3.1 Evaluierung der Zielerreichung<br />

Die während der <strong>Folgenabschätzung</strong> festgelegten Zielwerte („Zielzustand“) werden mit dem<br />

„Istzustand“ zum Evaluierungszeitpunkt auf Grund der festgelegten Indikatoren verglichen, um<br />

etwaige Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung gegenüber der prognostizierten feststellen<br />

zu können.<br />

Voraussetzung dafür ist, dass<br />

■ Ziele nach Inhalt, Zeitpunkt und Ausmaß bestimmt wurden<br />

■ während der Umsetzung ausreichend Daten gesammelt wurden, sodass ein Ist-Soll-Wert-<br />

Vergleich durchgeführt werden kann.<br />

Dazu werden ein Ausgangswert bzw. Ausgangszustand und ein Zielwert bzw. Zielzustand<br />

benötigt. Ziele werden durch die Festlegung von Indikatoren beurteilbar gemacht. Sie geben<br />

direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung der Regelungs- oder Vorhabensziele.<br />

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