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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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7 Interne Evaluierung<br />

Interne Evaluierung<br />

Das Wichtigste zur internen Evaluierung in Kürze<br />

Zweck: Die interne Evaluierung dient zur Feststellung des Erfolgs des Regelungs- oder sonstigen<br />

Vorhabens.<br />

Methode: Für die gesteckten Ziele und die erwarteten Auswirkungen werden die prognostizierten<br />

Kennzahlen und Meilensteine mit dem tatsächlichen Zustand verglichen. Darüber hinaus wird untersucht,<br />

ob anderweitige Auswirkungen eingetreten sind.<br />

Zuständigkeit: Für die Durchführung der internen Evaluierung ist jenes haushaltsleitende Organ<br />

oder jene haushaltsführende Stelle zuständig, welches für das Vorhaben verantwortlich war und<br />

die <strong>Folgenabschätzung</strong> durchgeführt hat. Die Evaluierung wird intern durchgeführt. Etwaige Ergebnisse<br />

einer Fremdevaluierung fließen in die interne Evaluierung ein.<br />

7.1 Was ist eine interne Evaluierung?<br />

Die interne Evaluierung ist ein<br />

■ (ressort- bzw. verwaltungs-) intern durchzuführendes, rückschauendes Verfahren, das<br />

auf die Wirkungskontrolle abzielt und<br />

■ untersucht, ob ein ausgeführtes Regelungs- oder sonstiges Vorhaben die erwarteten<br />

Wirkungen sowie wesentliche unerwartete Wirkungen zur Folge gehabt hat.<br />

Zur Beurteilung der Effektivität der gesetzten Maßnahmen ist eine interne Evaluierung des<br />

Regelungsvorhabens oder Vorhabens vorgesehen. Dabei gilt es in pragmatischer Weise zu<br />

prüfen, ob die gesetzten Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele beigetragen<br />

haben und ob die gesetzten Ziele erreicht werden konnten. Bezogen auf den Kernbereich der<br />

<strong>Folgenabschätzung</strong> des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens, werden die erwarteten Auswirkungen<br />

mit den tatsächlich Eingetretenen verglichen (z. B. wesentliche unerwartete Wirkungen).<br />

Die interne Evaluierung kann durch die Verwaltung selbst durchgeführt werden („Selbstevalu-<br />

ierung“) oder vom jeweiligen Ressort extern vergeben werden (Fremdevaluierung).<br />

Entscheidend ist, dass Evaluierungen bestimmte Qualitätskriterien wie Glaubwürdigkeit der<br />

Evaluierenden, Zeitnähe, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit etc. erfüllen, um mögliche<br />

Verbesserungspotenziale, aber auch Empfehlungen zur künftigen Umsetzung aufzuzeigen<br />

(Vgl. § 11 WFA-GV). Eine Evaluierung, die gegenüber der untersuchten Maßnahme nur lobende<br />

Töne anschlägt, darf in diesem Sinne sogar mit einer gewissen Skepsis betrachtet werden.<br />

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