Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Die systematischen Schritte der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />
■ Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />
Was ist unter Auswirkungen zu verstehen?<br />
Die Grundsatz-Verordnung für die wirkungsorientierte <strong>Folgenabschätzung</strong> hält für den Begriff<br />
der Auswirkungen folgende Definition fest:<br />
■ Auswirkung: Eine erwartete oder unerwartete Veränderung oder Beibehaltung eines<br />
Zustandes als Folge staatlichen Handelns<br />
Für die Durchführung der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong>, insbesondere die Abschätzung<br />
der Auswirkungen sollten hierbei aber noch folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />
Die Auswirkungen werden immer dem Nullszenario gegenübergestellt: Nur die durch das<br />
jeweilige Regelungs- oder sonstige Vorhaben bedingten Folgen sind daher Auswirkungen im<br />
Sinn der WFA. Für Novellen bedeutet das beispielsweise, dass nicht die Auswirkungen des<br />
ganzen Gesetzes oder der ganzen Verordnung, sondern lediglich die durch die Novelle bedingten<br />
Änderungen berücksichtigt werden.<br />
Auswirkungen müssen nicht doppelt abgeschätzt werden: Werden Regelungs- oder<br />
sonstige Vorhaben aufgrund einer bereits selbst abgeschätzten Grundlage, beispielsweise<br />
eines Gesetzes, erlassen und werden die Bestimmungen lediglich präzisiert, so sind die Auswirkungen<br />
der Grundlage (dem Gesetz) zuzurechnen und werden daher nicht erneut abgeschätzt.<br />
5.4.1 Feststellung der Betroffenheit<br />
Um den Aufwand für die Abschätzung der Auswirkungen möglichst gering zu halten, ist der<br />
Wesentlichkeitsprüfung eine Feststellung der Betroffenheit vorangestellt. In dieser geben<br />
die AnwenderInnen an, ob das jeweilige Regelungs- oder sonstige Vorhaben von den einzelnen<br />
Wirkungsdimensionen grundsätzlich betroffen ist. Dies geschieht auf dem Weg einer<br />
Fragestellung, die mit Ja oder Nein beantwortet wird.<br />
Ist eine Wirkungsdimension oder ein direkt abgefragter Teilbereich davon nicht betroffen, so ist<br />
für sie der Prüfvorgang abgeschlossen und es findet keine Wesentlichkeitsprüfung statt.<br />
Abbildung 16 Betroffenheitsprüfung<br />
Betroffenheitsprüfung Führt zu<br />
1. Sind finanzielle Auswirkungen für den ► Finanzielle Auswirkungen;<br />
Bund, die Länder, die Gemeinden oder die<br />
Sozialversicherungsträger zu erwarten?<br />
► Gleichstellung:<br />
• öffentliche Einnahmen,<br />
• direkte Leistungen an natürliche und<br />
juristische Personen<br />
2. Wird die Wirtschaftsleistung (BIP) ► Makroökonomie<br />
und/oder der Arbeitsmarkt beeinflusst?<br />
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