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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Die systematischen Schritte der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

■ Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

Was ist unter Auswirkungen zu verstehen?<br />

Die Grundsatz-Verordnung für die wirkungsorientierte <strong>Folgenabschätzung</strong> hält für den Begriff<br />

der Auswirkungen folgende Definition fest:<br />

■ Auswirkung: Eine erwartete oder unerwartete Veränderung oder Beibehaltung eines<br />

Zustandes als Folge staatlichen Handelns<br />

Für die Durchführung der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong>, insbesondere die Abschätzung<br />

der Auswirkungen sollten hierbei aber noch folgende Aspekte berücksichtigt werden:<br />

Die Auswirkungen werden immer dem Nullszenario gegenübergestellt: Nur die durch das<br />

jeweilige Regelungs- oder sonstige Vorhaben bedingten Folgen sind daher Auswirkungen im<br />

Sinn der WFA. Für Novellen bedeutet das beispielsweise, dass nicht die Auswirkungen des<br />

ganzen Gesetzes oder der ganzen Verordnung, sondern lediglich die durch die Novelle bedingten<br />

Änderungen berücksichtigt werden.<br />

Auswirkungen müssen nicht doppelt abgeschätzt werden: Werden Regelungs- oder<br />

sonstige Vorhaben aufgrund einer bereits selbst abgeschätzten Grundlage, beispielsweise<br />

eines Gesetzes, erlassen und werden die Bestimmungen lediglich präzisiert, so sind die Auswirkungen<br />

der Grundlage (dem Gesetz) zuzurechnen und werden daher nicht erneut abgeschätzt.<br />

5.4.1 Feststellung der Betroffenheit<br />

Um den Aufwand für die Abschätzung der Auswirkungen möglichst gering zu halten, ist der<br />

Wesentlichkeitsprüfung eine Feststellung der Betroffenheit vorangestellt. In dieser geben<br />

die AnwenderInnen an, ob das jeweilige Regelungs- oder sonstige Vorhaben von den einzelnen<br />

Wirkungsdimensionen grundsätzlich betroffen ist. Dies geschieht auf dem Weg einer<br />

Fragestellung, die mit Ja oder Nein beantwortet wird.<br />

Ist eine Wirkungsdimension oder ein direkt abgefragter Teilbereich davon nicht betroffen, so ist<br />

für sie der Prüfvorgang abgeschlossen und es findet keine Wesentlichkeitsprüfung statt.<br />

Abbildung 16 Betroffenheitsprüfung<br />

Betroffenheitsprüfung Führt zu<br />

1. Sind finanzielle Auswirkungen für den ► Finanzielle Auswirkungen;<br />

Bund, die Länder, die Gemeinden oder die<br />

Sozialversicherungsträger zu erwarten?<br />

► Gleichstellung:<br />

• öffentliche Einnahmen,<br />

• direkte Leistungen an natürliche und<br />

juristische Personen<br />

2. Wird die Wirtschaftsleistung (BIP) ► Makroökonomie<br />

und/oder der Arbeitsmarkt beeinflusst?<br />

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