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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Die systematischen Schritte der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

4. Nachvollziehbarkeit: Grundlage der Maßnahmen bilden jedenfalls die Regelungs- bzw.<br />

Vorhabensziele, ev. Gesetze und Vorgaben der Politik. Ein Zusammenhang zwischen Grund-<br />

lage und Maßnahme muss gewährleistet sein.<br />

5. Vergleichbarkeit: Für die Maßnahmen werden Indikatoren herangezogen, die in regelmäßi-<br />

gen Abständen aktualisiert aufliegen. Dadurch kann die Entwicklung des Indikators beobach-<br />

tet und verglichen werden.<br />

6. Überprüfbarkeit: Die Erreichung einer Maßnahme wird mithilfe von 1 bis maximal 5 Kenn-<br />

zahlen oder Meilensteinen beurteilbar gemacht.<br />

5.4 Abschätzung der Auswirkungen<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

§ 4 Z 6 WFA-GV definiert eine Wirkungsdimension als einen Politikbereich oder einen genau<br />

festgelegten Teilaspekt eines Politikbereichs, in dem möglicherweise Auswirkungen auftreten.<br />

§ 4 Z 7 WFA-GV definiert als Wesentlichkeitskriterium einen Schwellenwert oder eine Ausprägung<br />

eines Zustands in einer Wirkungs- oder -subdimension, ab deren Erreichung eine voraussichtliche<br />

Auswirkung einer vertiefenden Abschätzung zu unterziehen ist. Die Wesentlichkeit kann<br />

durchqualitative oder quantitative Kriterien in den einzelnen Wirkungsdimensionen festgelegt<br />

werden.<br />

Die Abschätzung der Auswirkungen aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens dient<br />

insbesondere dazu, nicht intendierte wesentliche Auswirkungen in relevanten Politikbereichen<br />

sicht- und nachvollziehbar zu machen.<br />

Die Abschätzung der Auswirkungen ist in einem abgestuften Verfahren durchzuführen, wobei<br />

in einem ersten Schritt die Betroffenheit der einzelnen Wirkungsdimensionen abgefragt wird.<br />

Politikbereiche, die von einem Regelungs- oder sonstigen Vorhaben gänzlich unberührt bleiben,<br />

können so schnell ausgeschieden werden. In den grundsätzlich betroffenen Wirkungsdimensionen<br />

folgt nun die Feststellung der Wesentlichkeit. Für diese wurden die<br />

Wirkungsdimensionen bereits in Themenbereiche gegliedert, sodass bei Überschreiten des<br />

Wesentlichkeitskriteriums nicht die gesamte Wirkungsdimension, sondern nur ein Teilbereich<br />

davon, nämlich der wesentlich betroffene, vertiefend abgeschätzt wird.<br />

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