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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Die systematischen Schritte der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

5.3.2 Verwendung von Indikatoren für Maßnahmen<br />

Die Messung des Erfolgs geschieht ebenso wie bei den Zielen durch die Definition von Indikatoren<br />

(zu Indikatoren siehe Kapitel 3). Bei Maßnahmen können hierbei Kennzahlen und Meilensteine<br />

verwendet werden. Jeder Maßnahme werden dafür - so sinnvoll und möglich - ein bis<br />

maximal fünf Indikatoren zugeordnet. Durch diese Festlegung wird die spätere interne Evaluie-<br />

rung ermöglicht.<br />

Abbildung 14 Fiktives Beispiel zur Auswahl von Indikatoren zu Maßnahmen<br />

Maßnahme 1: Vorschreibung von NichtraucherInnenzonen in Lokalen und Schaffung<br />

von abgetrennten RaucherInnenzonen in der Gastronomie<br />

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />

Erhebungen haben ergeben, dass nur in<br />

X Prozent der Lokale freiwillig ein komplettes<br />

Rauchverbot eingerichtet wurde<br />

Erhebungen zeigen, dass in X% der<br />

Lokale kein Nichtraucherbereich existiert<br />

63<br />

Anteil der Lokale im komplettem Rauchverbot:<br />

XX%<br />

Anteil der Lokale ohne Nichtraucherbereich:<br />

unter XX%<br />

In einigen Fällen ist durch die Definition von Indikatoren auf Maßnahmenebene eine erhöhte<br />

Transparenz oder Überprüfbarkeit nicht zu erwarten, beispielsweise weil die Maßnahme bereits<br />

durch eine Gesetzesänderung umgesetzt ist. In diesen Fällen kann von der Verwendung<br />

zusätzlicher Indikatoren abgesehen werden.<br />

5.3.3 Anforderungen für die Formulierung der Maßnahmen<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

§ 5 Abs. 5 WFA-GV sieht vor, dass Maßnahmen insbesondere sachlich abgegrenzt ausgewiesen<br />

werden und die Wirkungszusammenhänge mit dem Regelungs- oder Vorhabensziel darzustellen<br />

sind.<br />

Kriterien<br />

1. Relevanz: Nur für die Umsetzung des Regelungs- oder Vorhabensziels wesentliche und<br />

bedeutsame Maßnahmen sollen genannt werden.<br />

2. Inhaltliche Konsistenz: Die Maßnahmen werden aus den Vorhabens- oder Regelungszielen<br />

abgeleitet. Jede Maßnahme kann einem Ziel zugeordnet werden.<br />

3. Verständlichkeit: Die Maßnahmen werden so formuliert, dass diese von allen interessierten<br />

BürgerInnen verstanden werden können. Fachbegriffe sind zu vermeiden.

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