02.09.2013 Aufrufe

Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kriterien:<br />

Die systematischen Schritte der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

Die folgenden Kriterien bilden den Prüfungsschwerpunkt bei der Qualitätssicherung der wirkungsorientierten<br />

<strong>Folgenabschätzung</strong> durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle<br />

im Bundeskanzleramt:<br />

1. Relevanz: Die Regelungs- und Vorhabensziele sind inhaltlich und in ihrer Dimension geeignet,<br />

das beschriebene Problem zu beseitigen, einzudämmen oder zu mildern.<br />

2. Inhaltliche Konsistenz: Die Ziele stehen mit dem Problem in einem direkten Zusammenhang.<br />

Weiters ist, sofern das Regelungs- oder sonstige Vorhaben der Erreichung eines Wirkungsziels<br />

im Bundesvoranschlag dient oder eine Maßnahme in einem Globalbudget<br />

darstellt, dies entsprechend darzustellen.<br />

3. Verständlichkeit: Die Ziele werden so formuliert, dass diese von allen interessierten BürgerInnen<br />

verstanden werden können. Fachbegriffe, Abkürzungen und komplizierte Satzstellungen<br />

sind zu vermeiden. Ein Ziel nimmt in üblicher Schriftgröße 1 bis maximal 3 Zeilen in<br />

Anspruch.<br />

4. Nachvollziehbarkeit: Grundlage für den Inhalt der Regelungs- oder Vorhabensziele bilden<br />

das Regierungsprogramm der jeweiligen Legislaturperiode, Regierungsbeschlüsse, gesetzliche<br />

Vorgaben oder andere Vorhaben, insbesondere im Zusammenhang mit den Aufgaben<br />

des jeweiligen Ressorts. Ein Zusammenhang zwischen Grundlage und Ziel muss gewährleistet<br />

sein.<br />

5. Vergleichbarkeit: Die Ziele werden mit Indikatoren versehen, die zum jetzigen Zeitpunkt und<br />

auch zum Zeitpunkt der vorgesehenen internen Evaluierung voraussichtlich anhand aktueller<br />

Zahlen verglichen werden können.<br />

6. Überprüfbarkeit: Die Erreichung eines Wirkungszieles wird mithilfe 1 bis maximal 5 Kennzahlen<br />

oder Meilensteinen dargestellt. Bei deren Auswahl ist darauf zu achten, dass bei der<br />

Beurteilung der Zielerreichung die Daten zeitgerecht zur Verfügung stehen.<br />

Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle unterstützt die Ressorts bei der Umsetzung<br />

der oben angeführten Qualitätskriterien und zeigt Verbesserungspotential auf. Außerdem kann<br />

sie auf Zielkonflikte zwischen Ressorts hinweisen.<br />

Darstellung eventueller Zusammenhänge mit Wirkungsziel oder Maßnahme im<br />

Bundesvoranschlag<br />

Die Regelungs- oder Vorhabensziele müssen nicht notwendigerweise mit einem Wirkungsziel<br />

auf Untergliederungsebene oder einer Maßnahme auf Globalbudgetebene im Bundesvoranschlag<br />

in direkter Verbindung stehen, da dort nur die Prioritäten dargestellt werden müssen.<br />

Sollte dies jedoch der Fall sein, ist das im Rahmen der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

anzugeben.<br />

Regelungs- oder sonstige Vorhaben können beispielsweise gleichzeitig Maßnahmen eines<br />

Globalbudgets zur Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels darstellen oder einem be-<br />

60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!