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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Die systematischen Schritte der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

Beispiele: Unterschied direkte vs. indirekte Messung der Zielerreichung<br />

Eine direkte Messung des (fiktiven) Wirkungsziels „Erhöhung der sozialen Kompetenzen von 14-<br />

18jährigen SchülerInnen“ scheint zum Beispiel schwierig. Soziale Kompetenzen können nicht<br />

gemessen werden. Mehrere Indikatoren müssen dafür herangezogen werden, z. B. die Beurteilung<br />

des sozialen Verhaltens der SchülerInnen über das Schulklima, Anzahl von gesetzten Disziplinarmaßnahmen<br />

o.ä.<br />

Das (fiktive) Wirkungsziel „Förderung eines CO2-effizienten Verhaltens im Bereich der Produktion,<br />

des Handels und der Konsumation von Produkten und Dienstleistungen“ könnte etwa durch die<br />

Kennzahl „CO2 Ausstoßmenge“ in definierten Segmenten zu einem definierten Zeitpunkt gemessen<br />

werden.<br />

Es ist empfehlenswert, pro Ziel 1 bis maximal 5 Indikatoren zu definieren, da somit die Zieler-<br />

reichung aus mehreren Blickwinkeln beleuchtet werden kann.<br />

Insbesondere auf Ebene der Zieldefinition ist den quantitativen Kriterien (Kennzahlen)<br />

gegenüber den qualitativen Kriterien (Meilensteinen) der Vorzug zu geben. Damit soll<br />

sichergestellt werden, dass für die interne Evaluierung eine möglichst objektive Beurteilung der<br />

Zielerreichung durchgeführt werden kann.<br />

Ist jedoch das Ziel einer quantitativen Beurteilung nicht zugänglich, so kann auch auf der<br />

Ebene der Zielfestsetzung eine Beschreibung rein durch qualitative Kriterien erfolgen.<br />

Dazu wird im Ressort für die Verwendung zuverlässiger und aussagekräftiger Indikatoren ein<br />

ausgebautes System der Erfassung relevanter Kennzahlen im Ressort benötigt.<br />

Andere Möglichkeiten zur Findung von Indikatoren sind beispielsweise Befragungen oder<br />

Stichproben.<br />

5.2.3 Anforderungen für die Festlegung der Regelungs- oder Vorhabensziele<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

§ 41 BHG 2013 sieht vor, dass die Angaben zur Wirkungsorientierung den Kriterien der Relevanz,<br />

der inhaltlichen Konsistenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit und der Überprüfbarkeit<br />

genügen müssen.<br />

In der WFA-Grundsatz-Verordnung wird festgelegt, dass diese Kriterien auch für die Regelungs-<br />

und Vorhabensziele anzuwenden sind.<br />

§ 68 BHG 2013 iVm § 5 Abs. 1 der Wirkungscontrollingverordnung beauftragt die ressortübergreifende<br />

Wirkungscontrollingstelle im Bundeskanzleramt mit der Qualitätssicherung der <strong>Folgenabschätzung</strong>en<br />

nach den in § 41 BHG 2013 genannten Kriterien.<br />

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