Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Die systematischen Schritte der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />
Bei jeder <strong>Folgenabschätzung</strong> ist zumindest ein Ziel zu definieren. Es ist aber auch möglich,<br />
mehrere voneinander abgegrenzte Ziele gleichzeitig mit einem Regelungs- oder sonstigen<br />
Vorhaben zu verfolgen. Alle Ziele sind mit Indikatoren und Zielzuständen zu versehen und<br />
darzustellen.<br />
5.2.2 Verwendung von Indikatoren für die Zielsetzung<br />
Nachdem die Beschreibung des Ziels angegeben hat, was mit einem Regelungs- oder sonstigen<br />
Vorhaben erreicht werden soll, werden durch die Festlegung der Indikatoren (Kennzahlen<br />
und Meilensteine) die angestrebten Veränderungen zwischen dem Zielzustand und dem Ausgangszustand<br />
messbar gemacht. Wenn möglich, sollten hierfür Kennzahlen herangezogen<br />
werden. In Ausnahmefällen kann jedoch auch die Zielerreichung durch Meilensteine beschrieben<br />
werden (zu Kennzahlen und Meilensteinen siehe Kapitel 3).<br />
Abbildung 12 Fiktives Beispiel zur Setzung von Indikatoren<br />
Ziel 1: Schutz der ArbeitnehmerInnen, insbesondere werdende Mütter, in Gastronomiebetrieben<br />
vor dem Einatmen von Tabakrauch (Passivrauchen)<br />
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Zielzustand Evaluierungszeitpunkt<br />
Anteil der Beschäftigten, der in Nichtraucherlokalen<br />
arbeitet: YY%<br />
Anteil der Beschäftigten, der in Lokalen<br />
mit abgetrennten Raucherbereichen arbeitet:<br />
YY%<br />
Anteil der Beschäftigten, der in Lokalen<br />
arbeitet, in denen durchgehend geraucht<br />
werden darf: unter XX%<br />
58<br />
Anteil der Beschäftigten, der in Nichtraucherlokalen<br />
arbeitet: XX%<br />
Anteil der Beschäftigten, der in Lokalen mit<br />
abgetrennten Raucherbereichen arbeitet: XX%<br />
Anteil der Beschäftigten, der in Lokalen arbeitet,<br />
in denen durchgehend geraucht werden<br />
darf: unter XX%<br />
- Verfahren aufgrund der Überschreitung des<br />
Arbeitsverbots werdender Mütter in Räumen,<br />
in denen geraucht wird: 0<br />
Gemessen werden sollten somit unmittelbare Wirkungen auf AdressatInnen (z. B. Verhaltensänderung<br />
– Einhaltung von Geschwindigkeitslimits) oder mittelbare Wirkungen (z. B. weniger<br />
Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit).<br />
Ohne Indikatoren kann nicht festgestellt werden, ob das Ziel durch das Regelungs- oder sonstige<br />
Vorhaben erreicht werden konnte. Gleichzeitig ist es wichtig, Indikatoren auszuwählen, die<br />
durch die gesetzten Maßnahmen tatsächlich beeinflusst werden können.