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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Die systematischen Schritte der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

5.2 Zielformulierung<br />

Das Wichtigste zur Zielformulierung in Kürze<br />

Zweck: Darstellung der Wirkung, die durch das Regelungs- oder sonstige Vorhaben erreicht werden<br />

soll.<br />

Formulierung: Die Ziele werden wirkungsorientiert formuliert, d.h. nach außen, in die Gesellschaft<br />

hinein gerichtete Wirkungen, die mit 1 bis 5 Indikatoren versehen werden. Diese ermöglichen<br />

die spätere Überprüfung im Zuge der internen Evaluierung.<br />

Anforderung: § 41 BHG 2013 sieht vor, dass die Angaben zur Wirkungsorientierung den Kriterien<br />

der Relevanz, der inhaltlichen Konsistenz, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit<br />

und der Überprüfbarkeit genügen müssen.<br />

Verknüpfung zur wirkungsorientierten Steuerung: Trägt ein Ziel eines Regelungs- oder sonstigen<br />

Vorhabens zu einem Wirkungsziel auf Untergliederungsebene im Bundesvoranschlag bei<br />

oder stellt es eine Maßnahme auf Globalbudgetebene dar, so ist diese im Rahmen der Zielformulierung<br />

anzugeben.<br />

5.2.1 Was sind Regelungs- und Vorhabensziele?<br />

Ein Ziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand, zu dessen Erreichung Maßnahmen ge-<br />

setzt werden.<br />

Die Regelungs- oder Vorhabensziele müssen in einem Zusammenhang mit dem in der Problemanalyse<br />

beschriebenen Problem stehen, das mit Erreichung der Regelungs- oder Vorhabensziele<br />

als (zumindest partiell) gelöst anzusehen ist.<br />

Ohne Festlegung und genauer Definition von Zielen sowie passender Indikatoren ist es nicht<br />

möglich, den Erfolg eines Regelungs- oder sonstigen Vorhabens zu bewerten: Für die Messung<br />

des Erfolges sind der Ausgangszustand (zum Zeitpunkt der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong>)<br />

darzustellen und der Zielzustand (zum Evaluierungszeitpunkt) festzustellen (vgl.<br />

§ 5 und Anlage 2 der WFA-GV).<br />

Auch bei der Zielformulierung wird im Sinne der Wirkungsorientierung die Frage, was mit einer<br />

neuen Regelung oder einem Vorhaben nach außen hin bewirkt werden soll, in den Mittelpunkt<br />

gestellt.<br />

Den Gegensatz dazu stellen Leistungsziele dar, die lediglich auf den Output, also das unmittelbare<br />

Ergebnis der Handlungen der öffentlichen Verwaltung abzielen. Diese werden bei der<br />

Formulierung der Maßnahmen dargestellt.<br />

Ein Ziel ist beispielsweise nicht die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen durch die Erlassung<br />

einer Verordnung oder die Schaffung von Durchführungsbestimmungen aufgrund von EU-<br />

Richtlinien, da dies nicht auf die zu erzielende Wirkung abzielt. Derartige Rahmenbedingungen<br />

sind unter dem Punkt des Gestaltungsspielraums darzustellen.<br />

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