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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Die Durchführung der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

4.3.2 Der Beschluss eines Gesetzes<br />

Abbildung 7 Ablauf einer <strong>Folgenabschätzung</strong> für ein Gesetz<br />

Die Durchführung der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> für einen Gesetzesentwurf ist<br />

davon abhängig, auf welchem Weg das Gesetz zustande kommt. In den folgenden Absätzen<br />

wird die wirkungsorientierte <strong>Folgenabschätzung</strong> am Beispiel einer Gesetzesvorlage dargestellt,<br />

die als Ministerialentwurf einem Begutachtungsverfahren unterzogen und danach<br />

als Regierungsvorlage in den Ministerrat eingebracht wird (vgl. § 9 WFA-GV):<br />

1. Erstellung des Gesetzesentwurfes<br />

Bereits in der Entwicklung des Regelungsentwurfs sollten Mengengerüste und die ersten<br />

Schritte der <strong>Folgenabschätzung</strong> (Problemanalyse, Zielformulierung, gegebenenfalls Maßnahmenformulierung)<br />

vorgenommen werden. In diesem Verfahrensstadium ist die <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

ein „internes Arbeitspapier“, das bei der Abwägung der Regelungsalternativen<br />

helfen kann.<br />

2. Durchführung der <strong>Folgenabschätzung</strong> für den Begutachtungsentwurf<br />

Die <strong>Folgenabschätzung</strong> ist grundsätzlich so früh wie möglich durchzuführen. Sie hat mit dem<br />

Regelungsvorhaben Schritt zu halten und ist vor jedem Eintritt in ein neues Verfahrensstadium<br />

zu aktualisieren: Sie ist daher für den Ministerialentwurf spätestens vor der Versendung<br />

zur Begutachtung fertig zu stellen.<br />

3. Versendung des Begutachtungsentwurfes (Gesetzesentwurf mit Materialien, die die<br />

<strong>Folgenabschätzung</strong> beinhalten)<br />

Ein wesentliches Verfahrensstadium ist die Versendung zur Begutachtung. Um den zur<br />

Stellungnahme eingeladenen Stellen und auch der interessierten Öffentlichkeit transparente<br />

Information über das Regelungsvorhaben selbst (z. B. Problem, Ziel, Maßnahmen, Alternativen,<br />

Auswirkungen), aber auch seine etwaige Verschränkung mit Wirkungszielen des Bundesministeriums<br />

zu ermöglichen, ist die <strong>Folgenabschätzung</strong> als Teil der Materialien dem<br />

Begutachtungsentwurf anzuschließen, der über die Homepage des Parlaments zugänglich<br />

ist.<br />

4. Gleichzeitig: Qualitätssicherung der WFA im Begutachtungsverfahren<br />

Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle, der – neben den anderen begutachtenden<br />

Stellen – im Rahmen des Begutachtungsverfahrens die Angaben zur wirkungsorien-<br />

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