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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

Fiktives Beispiel: Novelle des Universitätsgesetzes<br />

In Folge der Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 2011 soll auch das Universitätsgesetz<br />

2002 geändert und damit der Anteil von Frauen in Kollegialorganen der Universitäten auf<br />

50% erhöht werden, Die Auswirkungen stellen sich nun wie folgt dar:<br />

Tabelle: Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen und in Entscheidungsgremien<br />

Institution<br />

Gremium<br />

Anzahl<br />

der<br />

Frauen<br />

Aktueller Stand Erwarteter Stand<br />

Anzahl der<br />

Männer<br />

Frauenanteil<br />

in %<br />

300<br />

Anzahl der<br />

Frauen<br />

Anzahl der<br />

Männer<br />

Frauenanteil<br />

in %<br />

Universitätsräte 64 79 44,75 71 72 50<br />

Rektorate 40 55 42,1 48 47 50<br />

Senate 195 303 39,1 249 249 50<br />

Habilitationskommissionen 826 1.400 37,1 1.113 1.113 50<br />

Berufungskommissionen 1.190 1.797 39,8 1.493 1.494 50<br />

Curricularkommissionen 953 1.641 36,7 1.297 1.297 50<br />

Die Universitäten erheben im Rahmen der Wissensbilanzen seit zwei Jahren eine Kennzahl, welche<br />

die Frauen- und Männeranteile in Kollegialorganen abbildet. Gegenwärtig zeigt sich, dass die<br />

Quote zur ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern in den Kollegialorganen noch<br />

nicht erfüllt ist (Quelle: uni:data). Aufgrund der gesetzlichen Änderung werden zeitgerecht Maßnahmen<br />

zur Verbesserung der Gleichstellungssituation in Bezug auf die erhöhte Teilhabe von<br />

Frauen an Entscheidungsprozessen getroffen, die entsprechende Veränderungen in der Beteiligung<br />

an Entscheidungsprozessen nach sich ziehen werden.<br />

17.5.3.6 Körperliche und seelische Gesundheit<br />

Wie viele Frauen und Männer sind vom Regelungs- oder sonstigen Vorhaben beziehungsweise<br />

der Maßnahme voraussichtlich betroffen?<br />

In einem ersten Schritt wird an dieser Stelle festgehalten, wie breit die erwartete Wirkung sein<br />

wird.<br />

Die Ermittlung der Betroffenheit hängt von der Art des jeweiligen Regelungs- oder sonstigen<br />

Vorhabens ab.<br />

Mögliche Fragestellungen sind etwa:<br />

■ Wie viele Personen werden etwa pro Jahr das neu zugelassene/geänderte Produkt nutzen?<br />

■ Wie vielen Personen wird das Medikament etwa verschrieben?<br />

■ Wie viele TeilnehmerInnen wird das Programm etwa haben?<br />

■ In wie vielen Fällen kommt die neue Medizintechnik zur Anwendung?

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