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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

17.5.2.5 Teilhabe an Entscheidungsprozessen und Zusammensetzung von<br />

Entscheidungsgremien<br />

Mit Auswirkungen auf die Teilnahme an Entscheidungsprozessen oder die Zusammensetzung<br />

von Entscheidungsgremien kann beispielsweise gerechnet werden, wenn<br />

■ neue Gremien in bestehenden oder neuen Institutionen geschaffen werden;<br />

■ bestehende Gremien in Art, Umfang, Zusammensetzung oder Zuständigkeit verändert<br />

werden;<br />

■ generelle Regelungen zu Entscheidungsgremien getroffen werden.<br />

Mit Entscheidungsprozessen sind Gremien und Verfahren zur Entscheidungsfindung im gegenständlichen<br />

Regelungsbereich (z.B. Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Leistungen),<br />

aber auch der allfällige Einfluss des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens auf die<br />

Leitung von bzw. Entscheidungen in (öffentlichen und privaten) Institutionen angesprochen.<br />

Beispiel Besetzung von Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen: Der<br />

Einkommensbericht des Rechnungshofes 2010 stellte einen Frauenanteil von nur 21,5% in den<br />

Aufsichtsräten staatlicher oder staatsnaher Unternehmen fest. Die österreichische<br />

Bundesregierung hat sich mit Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 verpflichtet, bis 31.<br />

Dezember 2013 den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit<br />

50% oder mehr beteiligt ist, auf 25% zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 soll die Beteiligung der<br />

Frauen auf 35% angehoben werden. In diesem Sinne soll auch auf die anderen entsendenden<br />

Stellen eingewirkt werden.<br />

Wesentlichkeitskriterium: jedenfalls bei der Neueinrichtung von Gremien oder Institutionen<br />

oder wenn einer der folgenden sensiblen Bereiche betroffen ist:<br />

► Gremien in Bereichen der Strategiebildung und strategischen Planung,<br />

► Gremien, die für die Vergabe von Geldmitteln zuständig sind,<br />

► Kontroll- und Leitungsgremien von Organisationen und Unternehmen (Aufsichtsräte,<br />

Vorstände, Kuratorien etc.),<br />

► Entscheidungspositionen und –gremien an Universitäten.<br />

17.5.2.6 Körperliche oder seelische Gesundheit<br />

Mithilfe dieser Fragestellung wird analysiert, ob bei gesundheitsrelevanten Regelungs- oder<br />

sonstigen Vorhaben potentielle Unterschiede in den Lebenslagen und Lebensweisen oder<br />

Bedürfnissen, oder auch körperliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern ausreichend<br />

berücksichtigt wurden.<br />

Beispiele sind etwa: Regelungen oder Projekte, die das Vorsorgeverhalten, die Ernährung,<br />

medizinische Produkte, Technologien, Behandlungsstandards, Stress am Arbeitsplatz, Arbeitslosigkeit<br />

etc. betreffen können.<br />

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