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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

Regelung Auswirkungen auf das Volumen der Erbringung unbezahlter Arbeit hat und welches<br />

Geschlecht hiervon besonders betroffen sein wird.<br />

Wesentlichkeitskriterium: mindestens 10.000 Betroffene<br />

Fiktive Beispiele<br />

Schaffung von 20.000 zusätzlichen Kindergartenplätzen<br />

Die Schaffung von 20.000 Kindergartenplätzen hat direkte Auswirkungen auf das Volumen unbezahlter<br />

Arbeit. Es kommt zu Zeiteinsparungen bei der Kinderbetreuung für jedenfalls mehr als<br />

10.000 Personen. Die Auswirkungen sind daher wesentlich.<br />

Kürzung des Pflegegeldes<br />

Ende 2010 bezogen insgesamt 441.333 Personen Pflegegeld auf Basis des Bundespflegegeldgesetzes<br />

(Quelle: Statistik Austria). Durch eine Reform des Pflegegeldes wird erwartet, dass es<br />

zu Kürzungen kommt. Unter der Annahme, dass in 25% der Fälle die verringerte Geldleistung<br />

durch Unterstützung im sozialen Nahbereich kompensiert wird, kann von zumindest 93.190 Betroffenen<br />

ausgegangen werden. Die Auswirkungen sind daher wesentlich.<br />

17.5.2.4 Öffentliche Einnahmen<br />

Steuergesetze behandeln Frauen und Männer grundsätzlich gleich. Da die materielle Ausgangssituation<br />

aufgrund der bestehenden Einkommensdifferenz zwischen den Geschlechtern<br />

jedoch eine andere ist, haben scheinbar geschlechtsneutrale Änderungen bei Steuern und<br />

Gebühren unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer. Der ausgleichenden Wirkung<br />

des progressiven Steuersatzes wird dabei oft durch Ausnahmebestimmungen oder Steuerfreibeträge,<br />

die im Endeffekt überwiegend von Männern in Anspruch genommen werden,<br />

entgegengewirkt. Daher wird erhoben, wie sich die erwarteten Be- oder Entlastungen sowie<br />

die Ausnahmeregelungen auf die Geschlechter verteilen werden.<br />

Betroffen ist hier jede Regelung, die öffentliche Einnahmen auf Bundesebene bewirkt beispielsweise<br />

jede Novelle des Einkommenssteuer-, des Tabaksteuer- oder des Gebührengesetzes.<br />

Wesentlichkeitskriterium:<br />

► Direkte und indirekte Steuern (z.B. Einkommens-, Umsatz-, Verbrauchsteuern) von natürlichen<br />

Personen über 1 Mio. Euro pro Jahr<br />

► Direkte Steuern von juristischen Personen oder Unternehmen (z.B. Körperschaftssteuer,<br />

Gebühren für Unternehmen) über 5 Mio. Euro pro Jahr und ein Geschlecht ist<br />

unterrepräsentiert, d.h. unter 30% der Beschäftigten bzw. 25% in Leitungspositionen<br />

oder unter 30% der NutzerInnen/Begünstigten gehören einem Geschlecht an.<br />

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