Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />
Eine mittelbare Betroffenheit entsteht, wenn Menschen direkt oder indirekt vom Ergebnis der<br />
Regelung oder des Vorhabens betroffen sind (z.B. Gentechnikgesetz, Softwaregestaltung,…).<br />
Sobald es sich um Personen handelt oder Menschen betroffen sind, spielt das Geschlecht eine<br />
Rolle. Es sind auch längerfristige Auswirkungen und Effekte zu beachten.<br />
17.5.2 Wesentlichkeitsprüfung<br />
Die Wesentlichkeitsprüfung dient der Feststellung, ob das voraussichtliche Ausmaß oder die<br />
voraussichtliche Intensität der erwarteten Auswirkungen ausreichen, um eine vertiefende Auseinandersetzung<br />
zu rechtfertigen.<br />
Im Rahmen der Wesentlichkeitsprüfung wird daher festgestellt, ob aufgrund des Regelungsoder<br />
sonstigen Vorhabens auf die jeweilige Subdimension abgestimmte quantitative oder<br />
qualitative Wesentlichkeitskriterien überschritten werden. Wenn dies der Fall ist, so ist im<br />
entsprechenden Themenbereich eine vertiefende Abschätzung durchzuführen.<br />
Gibt es in einer Subdimension Auswirkungen, die nicht die entsprechende Wesentlichkeitsgrenze<br />
überschreiten, so ist eine vertiefende Abschätzung nicht vorgesehen. Es können jedoch<br />
freiwillig Angaben gemacht werden.<br />
17.5.2.1 Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder<br />
Unternehmen<br />
Betroffen sind Leistungen des Staates, denen keine direkten Gegenleistungen der EmpfängerInnen<br />
gegenüberstehen. Bestehen Zweifel daran, ob eine direkte Gegenleistung besteht,<br />
so ist davon auszugehen, dass es sich um eine direkte Leistung handelt.<br />
Unter direkten Leistungen sind insbesondere Güter, Dienstleistungen bzw. Transfers (z.B.<br />
Leistungen aus der Mindestsicherung, Beihilfen, o.ä.), Förderungen und Subventionen an<br />
natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen zu verstehen. Bei Leistungen an natürliche<br />
Personen – Frauen und Männer, Mädchen und Buben – liegt es auf der Hand, dass<br />
anhand einer Analyse der Zielgruppe bzw. des betroffenen Personenkreises, der die Leistungen<br />
in Anspruch nimmt, etwaige Wirkungen auf die Gleichstellung zu untersuchen sind. Es<br />
sind aber auch Leistungen an juristische Personen – beispielsweise Kapitalgesellschaften,<br />
Stiftungen und Vereine – sowie andere Unternehmen (z.B. Ein-Personen-Unternehmen) von<br />
Interesse, da indirekt auch hier natürliche Personen involviert sind, insbesondere als ArbeitnehmerInnen<br />
oder KundInnen beziehungsweise NutzerInnen der Einrichtung.<br />
Es soll hier also nach Geschlecht getrennt analysiert werden, wer die Zielgruppe und die Inanspruchnehmenden<br />
einer direkten Leistung sind, ob Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind<br />
und wie sich die Leistung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern auswirkt. Daraus<br />
kann sich beispielsweise ergeben, dass ein Geschlecht die Leistung häufiger in Anspruch<br />
nimmt als das andere, was wiederum positive oder negative Auswirkungen auf die Gleichstellung<br />
von Frauen und Männern haben kann.<br />
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