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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

Diese Bestimmung ist mit 1.1.2009 In Kraft getreten.<br />

Artikel 51 Abs. 8 B-VG<br />

Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere<br />

auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen<br />

und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der<br />

finanziellen Lage des Bundes zu beachten.<br />

Diese Bestimmung tritt mit 1.1.2013 in Kraft.<br />

17.3 Was ist unter der Abschätzung der Auswirkungen auf die<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern zu verstehen?<br />

Wesentliche Ziele der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind: Abbau<br />

von Benachteiligungen (Diskriminierungen) im Berufs- und Privatleben, gleichberechtigter<br />

Zugang für Frauen und Männer zu öffentlichen Leistungen, Gesundheitsversorgung und zur<br />

sozialen Sicherung, gleiche Teilhabe (Partizipation) an Entscheidungsprozessen, gleichberechtigte<br />

Mitbestimmungsmöglichkeiten, ökonomische Unabhängigkeit von Frauen und Männern<br />

sowie selbstbestimmte Lebensgestaltung .<br />

Im Zentrum der Abschätzung der Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

steht die Frage:<br />

Was sind die positiven und negativen Folgen auf die tatsächliche Gleichstellung von<br />

Frauen und Männern und wie sind diese zu bewerten?<br />

Gefragt wird demnach,<br />

■ welche die beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen sind,<br />

■ ob diese Auswirkungen als wesentlich einzustufen sind, sowie<br />

■ wie weitreichend diese Auswirkungen sind (z.B. ob und wie sie bezifferbar oder sonst<br />

umschreibbar sind).<br />

Grundsätzlich werden die mit einem Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben verbundenen<br />

Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung in unterschiedlichen Lebensbereichen<br />

abgeschätzt, soweit als möglich in Zahlen dargestellt und dadurch veranschaulicht. Die zentralen<br />

Bereiche, die in diesem Zusammenhang auf Gleichstellungswirkungen zu untersuchen<br />

sind, lauten:<br />

■ Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen<br />

■ Allgemeine und berufliche Bildung, Erwerbstätigkeit und/oder Einkommen von Frauen und<br />

Männern<br />

■ Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit<br />

■ Öffentliche Einnahmen<br />

■ Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder Zusammensetzung von Entscheidungsgremien<br />

■ Körperliche und seelische Gesundheit<br />

■ Sonstige wesentliche Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und<br />

Männern<br />

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