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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

17 Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und<br />

Männern<br />

17.1 Einleitung<br />

Die nächsten Seiten des vorliegenden <strong>Handbuch</strong>s sollen eine Handlungsanleitung für die<br />

Durchführung der Abschätzung der mit Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben verbundenen<br />

Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern bieten.<br />

Eingangs wird ausgehend vom rechtlichen Rahmen kurz erklärt was unter einer Abschätzung<br />

der Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern verstanden wird und wie<br />

diese Abschätzung erfolgt. Das Kapitel 17.5 widmet sich der Durchführung der Abschätzung.<br />

Es werden die einzelnen Schritte von der Prüfung bis zur Darstellung beschrieben und Datenquellen,<br />

Berichte und Links zur Verfügung gestellt.<br />

Ziel dieses Abschnittes ist es, AnwenderInnen die Handhabung des Fragenkataloges zur<br />

Überprüfung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu<br />

erleichtern.<br />

17.2 Was sind Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen<br />

und Männern?<br />

17.2.1 Rechtlicher Rahmen für die Abschätzung der Auswirkungen auf die<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

Die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

wird in § 17 Abs. 1 BHG 2013, der Verordnung über die Grundsätze der wirkungsorientierten<br />

<strong>Folgenabschätzung</strong> (WFA-GV) sowie der Gleichstellungsverordnung (WFA-GlstV)<br />

geregelt. Die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen<br />

und Männern ist ein Aspekt der Integration von Gleichstellungswirkungen in die Haushaltsführung,<br />

die einen wichtigen Teil der Haushaltsrechtsreform darstellt und auf folgenden verfassungsrechtlichen<br />

Bestimmungen beruht:<br />

Artikel 13 Abs. 3 B-VG<br />

Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung<br />

von Frauen und Männern anzustreben.<br />

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