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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Was ist unter einer wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> zu verstehen?<br />

■ Vorhabensverordnung der Bundesministerin für Finanzen: In der Vorhabensverordnung<br />

legt die Bundesministerin für Finanzen die für die jeweilige Vorhabensart geltenden<br />

Grenzen für Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung und damit die Ver-<br />

pflichtung zur Durchführung der <strong>Folgenabschätzung</strong> fest.<br />

2.3.1 Wichtigste Neuerungen<br />

Wesentliche Eckpunkte sind die Regelungen für die wirkungsorientierte Folgenabschät-<br />

zung und interne Evaluierung, insbesondere in §§ 17 bis 18 und 68 BHG 2013:<br />

■ Nicht nur Auswirkungen von Regelungsvorhaben, sondern auch solche von Vorhaben von<br />

außerordentlicher finanzieller Bedeutung, die einen in wirtschaftlicher, rechtlicher oder finanzieller<br />

Hinsicht einheitlichen Vorgang zum Gegenstand haben, werden in das einheitli-<br />

che <strong>Folgenabschätzung</strong>ssystem einbezogen.<br />

■ Fokus auf Gegenüberstellung von finanziellem Input und Auswirkungen sowie einer getreuen<br />

Darstellung der finanziellen Lage des Bundes - die finanziellen Auswirkungen werden<br />

der neuen Logik des Haushaltsrechts angepasst ('drei Haushalte' – Doppik).<br />

■ Methodische Vorgaben für die Durchführung der <strong>Folgenabschätzung</strong> nach einem zweistufigen<br />

Prüfverfahren, das in der Grundsatz-Verordnung zur wirkungsorientierten Folgenab-<br />

schätzung (WFA-Grundsatz-Verordnung) und den Spezialverordnungen festgelegt wird:<br />

► Stufe 1: Vereinfachte Abschätzung bzw. Wesentlichkeitsprüfung<br />

► Stufe 2: Vertiefende Abschätzung nur bei wesentlichen Auswirkungen<br />

■ Bereitstellung von methodischen Instrumenten, die die praktische Handhabung der <strong>Folgenabschätzung</strong><br />

erleichtern, z. B. Handbücher und IT-Tool, welche durch die Abschätzung<br />

führen.<br />

■ Festlegung von Wirkungsdimensionen und Wesentlichkeitskriterien in der WFA-Grundsatz-<br />

Verordnung nach Anhörung und Einbindung der Bundesministerien.<br />

■ Stärkere Einbeziehung der Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern<br />

durch Erstellung einer eigenen Wirkungsdimension.<br />

■ Alle finanziellen Auswirkungen sind wesentlich; diese umfassen neben den Auswirkungen<br />

auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden künftig auch Auswirkungen<br />

auf Sozialversicherungsträger.<br />

2 BGBl II 245/2011<br />

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