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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Kinder und Jugend<br />

■ um den – teilweisen oder vollen – kompensatorischen Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand,<br />

den Eltern für ihre unterhaltsberechtigten Kinder zu tragen haben (Ausgleich für<br />

Kinderkosten) 24 .<br />

Die vom Alter abhängige Unterhaltsversorgung von Kindern (und jungen Menschen mit Anspruch<br />

auf Unterhalt) wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst, wie z.B. durch die Wirtschafts-<br />

und Arbeitsmarktlage, das Beschäftigungs- und Lohnniveau, die steuerliche<br />

Behandlung von Unterhaltsleistungen etc. einerseits, durch die Bestimm- und Durchsetzbarkeit<br />

des Unterhaltsanspruchs (z.B. durch Jugendwohlfahrtsbehörden und Gerichte) andererseits<br />

und schließlich durch Sozialleistungen, die zur Abdeckung des nicht vollständig gedeckten<br />

Unterhaltsbedarfs von Kindern beitragen sollen.<br />

Kinderkosten<br />

In der Dimension Kinderkosten geht es um Auswirkungen auf die<br />

■ direkten für Kinder anfallenden Kosten (z.B. für Kleidung, Ernährung, Taschengeld, Kinderbetreuung,<br />

Schulkosten, anteiligen Mehrkosten für Wohnraum, Energie, Mobilität etc.);<br />

■ indirekten Kinderkosten, z.B. Verdienstentgang von Müttern und – wenn auch statistisch<br />

nicht im selben Ausmaß – von Vätern durch Kinderbetreuung; indirekte Kinderkosten erwachsen<br />

weiter insbesondere durch die Besteuerung von Grundnahrungsmitteln, Wohnraum,<br />

Energie, Dienstleistungen, Gebrauchsgegenständen sowie durch die im<br />

Zusammenhang mit Kindern anfallenden Gebühren (z.B. Gerichtsgebühren etc.).<br />

Ausgleich für Kinderkosten<br />

In der Dimension Ausgleich für Kinderkosten geht es darum, inwieweit der finanzielle Mehraufwand,<br />

den Eltern für ihre unterhaltsberechtigten Kinder tragen, kompensiert wird (z.B. durch<br />

Transferleistungen, wie Geldtransfers oder Sachleistungen, sonstige sozialrechtliche Leistungen<br />

sowie im Wege der steuer-, abgaben- und gebührenrechtlichen Behandlung von Sachverhalten.<br />

Maßgebendes Kriterium dabei ist die Frage der Berücksichtigung der Anzahl der betroffenen<br />

Kinder (z.B. Berücksichtigung haushaltszugehöriger Kinder bei der Bestimmung des Mietkosten-<br />

oder Heizkostenzuschusses usw.).<br />

24 Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes ist der Aufwand für den Unterhalt von Kindern<br />

nicht allein eine Angelegenheit privater Lebensgestaltung der Eltern, sondern es kann daraus ein Anspruch auf<br />

den (zumindest teilweisen) Ausgleich für Kinderkosten z.B. in Form von Transferleistungen (finanzielle Sozial-<br />

oder Familienleistungen/Sachleistungen) oder durch die Berücksichtigung der Anzahl von haushaltszugehörigen<br />

Kindern bei der Bestimmung der Steuer-, Abgaben- und Gebührenlast abgeleitet werden.<br />

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