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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Was ist unter einer wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> zu verstehen?<br />

2.3 Der neue rechtliche Rahmen<br />

Ab 2013 gilt der in der österreichischen Bundesverfassung im Art. 51 Abs. 8 und 9 B-VG<br />

verankerte Rahmen für die Wirkungsorientierung 1 :<br />

■ Bei der Haushaltsführung des Bundes sind bestimmte Grundsätze zu beachten (Abs. 8):<br />

die Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen<br />

Gleichstellung von Frauen und Männern, die Transparenz, die Effizienz und die<br />

möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes.<br />

■ Die näheren Bestimmungen sind durch Bundesgesetz zu treffen (Abs. 9), u.a. die Maßnahmen<br />

für eine wirkungsorientierte Verwaltung (Z 1).<br />

Auf einfachgesetzlicher Ebene werden die Ziele und Grundsätze der Haushaltsführung in § 2<br />

des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 festgelegt: Darin ist vorgesehen, dass vom Grundsatz der<br />

Wirkungsorientierung insbesondere die mittelfristige und jährliche Haushaltsplanung, das<br />

Wirkungscontrolling, die wirkungsorientierte <strong>Folgenabschätzung</strong> bei Regelungs- und<br />

sonstigen Vorhaben, Berichtslegungs- und Informationspflichten sowie die Steuerung der<br />

haushaltsführenden Stellen mit Hilfe des Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplans umfasst sind.<br />

Ebenfalls auf einfachgesetzlicher Ebene wird in § 3a des Bundesministeriengesetzes 1986<br />

festgelegt, dass die BundesministerInnen in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen haben,<br />

dass die ihren Bundesministerien nachgeordneten Verwaltungsbehörden, Ämter und<br />

Einrichtungen des Bundes so strukturiert sind, dass sie den Grundsätzen der Wir-<br />

kungsorientierung, Effizienz und Transparenz gemäß Art. 51 Abs. 8 B-VG dienen.<br />

Für die wirkungsorientierte <strong>Folgenabschätzung</strong> selbst ist eine Reihe von Verordnungen<br />

von Bedeutung:<br />

■ WFA-Grundsatz-Verordnung: Diese regelt das Grundgerüst der wirkungsorientierten<br />

<strong>Folgenabschätzung</strong> inklusive Ablauf und Wesentlichkeitskriterien.<br />

■ Spezialverordnungen: In den Spezialverordnungen werden die Wirkungsdimensionen<br />

abgegrenzt und die näheren Bestimmungen zur Ermittlung festgelegt. Sie werden von den<br />

jeweils thematisch zuständigen BundesministerInnen erlassen.<br />

■ Wirkungscontrollingverordnung 2 : Die Wirkungscontrollingverordnung regelt die Qualitätssicherung<br />

der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong>en sowie die interne Evaluie-<br />

rung.<br />

1 Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert<br />

werden, BGBl. I Nr. 1/2008.<br />

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