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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Kinder und Jugend<br />

a) das Gefährdungsrisiko, dem v.a. Kinder im privaten oder öffentlichen Bereich ausgesetzt<br />

sind, Leidtragende von Verwahrlosung oder Opfer von Misshandlung, oder körperlicher, psychischer<br />

oder sexueller Gewalt zu werden; antizipativ abgeschätzt wird;<br />

b) mittels primär- bzw. sekundärpräventiven Maßnahmen dem Gefährdungsrisiko gegengesteuert<br />

bzw. Gewaltübergriffe abzuwehren versucht wird (z.B. durch Empowerment von Eltern<br />

und Kindern selbst im Wege der Erziehung zu selbstbewusstem Verhalten bzw. durch zielgerichtete<br />

Interventionen seitens in Frage kommender, involvierter Verantwortungsträger),<br />

c) verhaltensleitende Normen für Eltern, Familienangehörige, Pädagogen und Pädagoginnen<br />

etc. gesetzt und umgesetzt werden; weiter inwiefern Aufsicht über Kinderbetreuungsdienstleister,<br />

Schulbehörden, Ärzte und Ärztinnen etc. wahrgenommen wird und<br />

d) Verstöße gegen das Gewaltverbot, das Verbot von Misshandlung, Missbrauch und Ausbeutung<br />

sanktioniert werden (Abwehr- oder Strafmaßnahmen z.B. durch Jugendwohlwohlfahrts-,<br />

Sicherheitsbehörden, Gerichte und dgl.).<br />

16.3.2.2 Förderung von Kindern<br />

Ausgangspunkt der Subdimension "Förderung von Kindern" ist das "Recht des Kindes auf<br />

das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" (Art. 24 KRK) einerseits mit Bezug auf die entsprechenden<br />

Faktoren, die den Gesundheitszustand von Kindern und jungen Erwachsenen<br />

(Kinder- und Jugendgesundheit) positiv beeinflussen, und andererseits mit Bezug auf jene<br />

Aspekte, die einen positiven – oder negativen – Einfluss auf das Ausbilden der Identität, Persönlichkeitsbildung<br />

und auf die Entfaltung von Kindern und jungen Erwachsenen haben.<br />

Das Prüfelement "Förderung von Kindern" umfasst:<br />

■ die Förderung des geistigen, körperlichen und seelischen Wohles von Kindern,<br />

■ die Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit und<br />

■ die Förderung der sozialen und intellektuellen Entwicklung von Kindern.<br />

Beim Gesundheitsschutzaspekt geht es insbesondere darum, inwiefern bzw. inwieweit<br />

► kinder- und jugendspezifische Gesundheitsgefährdungen antizipativ abgeschätzt,<br />

► Aspekte der Vorbeugung zur Gefährdungsbegrenzung oder -abwehr erfasst und<br />

► Aspekte der Abwehr bzw. Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen berücksichtigt<br />

werden:<br />

im Privatbereich (z.B. Passivrauchen, toxische Gefährdungen durch Medikamente, Haushalts-<br />

und Pflanzenschutzmittel);<br />

im Straßenverkehr (allg. erhöhtes Gefährdungs- und Verletzungsrisiko von Kindern und Jugendlichen<br />

im Verhältnis Mensch gegen Auto;<br />

im öffentlichen Raum (z.B. gesundheitsschädliche Immissionsbelastungen durch Lärm und<br />

Abgase; mangelnde Bewegungsfreiräume für Kinder und Jugendliche im Siedlungs- oder<br />

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