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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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16.3.1 Feststellung der Betroffenheit<br />

Kinder und Jugend<br />

Die folgende Betroffenheitsfrage führt zu einer Wesentlichkeitsprüfung hinsichtlich der Auswirkungen<br />

auf Kinder und junge Menschen<br />

Betroffenheitsprüfung Führt zu<br />

Sind natürliche Personen betroffen?<br />

5.6 Sind Auswirkungen auf Kinder und junge Kinder und Jugend<br />

Erwachsene, wie auf deren Anspruch auf<br />

Schutz, Förderung der Gesundheit, Entwicklung<br />

und Entfaltung; auf die Betreuung von<br />

Kindern, die Unterhaltsversorgung von Kindern<br />

und anspruchsberechtigten jungen Erwachsenen,<br />

den Ausgleich für Kinderkosten<br />

sowie auf die Zukunftssicherung von Kindern<br />

und jungen Erwachsenen in mittelfristiger<br />

Perspektive zu erwarten?<br />

16.3.2 Wesentlichkeitsprüfung<br />

16.3.2.1 Schutz von Kindern<br />

Ausgangspunkt der Subdimension "Schutz von Kindern" ist das Schutzbedürfnis von Kin-<br />

dern – in weniger ausgeprägtem Ausmaß auch von jungen Erwachsenen – vor Gefährdungen<br />

oder der Zufügung von Schaden; beispielsweise im Falle a) der Vernachlässigung der notwendigen<br />

Pflege und Erziehung von Kindern, b) von psychischen oder körperlichen Bedrohungen<br />

oder Übergriffen, c) von sexuellem Missbrauch oder d) sonstigen für Kinder oder junge Er-<br />

wachsene nachteiligen oder schädlichen Einfluss- oder Gefährdungsfaktoren.<br />

Das Prüfelement "Schutz von Kindern" handelt (nach der Logik der Kinderrechtekonvention -<br />

KRK) vom erforderlichen Schutz von Kindern vor:<br />

■ Diskriminierung (Art. 2, 30 KRK)<br />

■ Verletzung ihrer Identität, Privatsphäre und Ehre (Art. 8, 16 KRK);<br />

■ Gewaltanwendung, Misshandlung oder Verwahrlosung (Art. 19);<br />

■ Eingriffen in Familienbeziehungen (Art. 20 Abs.1 KRK);<br />

■ sexuellem Missbrauch (Art. 34 KRK);<br />

■ wirtschaftlicher und sonstiger Ausbeutung (Art. 32; Art. 36 KRK);<br />

■ Suchtstoffen (Art. 33 KRK);<br />

Beim Gewaltschutzaspekt geht es insbesondere darum, inwiefern bzw. inwieweit<br />

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