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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Kinder und Jugend<br />

und Lehrern ist Kindern und Jugendlichen die bestmögliche geistige, seelische und körperliche<br />

Entwicklung zu ermöglichen…"<br />

16.2.2 UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes<br />

Nach Artikel 1 ("… ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat") ist die Kinderrechtekonvention unterteilt in die zentralen Grundprinzipien (General<br />

Principles) – Artikeln 2, 3, 6 und 12 – und in einen Katalog an Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte<br />

(Artikel 4,5, 7,8,9,10,11 und 13 bis Artikel 41) und schließlich in den umfassenden<br />

Rechtsanspruch auf Bildung.<br />

Artikel 2 – Diskriminierungsverbot: Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Es ist<br />

Aufgabe des Staates, Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen.<br />

Artikel 3 – Vorrang des Kindeswohls: Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl<br />

verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher<br />

oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist.<br />

Artikel 6 – Recht auf Entwicklung: Dieses Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf<br />

Leben, Überleben und Entwicklung.<br />

Artikel 12 – Berücksichtigung der Meinung des Kindes: Kinder haben das Recht, in allen<br />

Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden.<br />

Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife<br />

berücksichtigt werden.<br />

Schutzrechte (Protection)<br />

■ Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre;<br />

■ Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes ,insofern dies nicht dem<br />

Kindeswohl entgegensteht;<br />

■ Schutz der Meinungs-, Religions- und Informationsfreiheit;<br />

■ Schutz vor Schädigung durch Medien;<br />

■ Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung;<br />

■ Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor<br />

Entführung;<br />

■ Schutz von Kinderflüchtigen und Minderheiten;<br />

■ Schutz bei bewaffneten Konflikten;<br />

■ Schutz in Strafverfahren und Verbot der lebenslangen Freiheitsstrafe<br />

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