Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Soziale Auswirkungen<br />
Als Bezugsrahmen ist ein aussagekräftiges und typisches Jahr bezogen auf einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren ab Umsetzung der Regelung bzw. Realisierung des sonstigen Vorhabens<br />
heranzuziehen.<br />
15.4 Begriffsbestimmungen<br />
Arbeitnehmer/innen: Unselbstständig Erwerbstätige, wobei sowohl die privatrechtlich als<br />
auch die öffentlich-rechtlich beschäftigten Arbeitnehmer/innen bzw. Dienstnehmer/innen sowie<br />
freie Dienstnehmer/innen umfasst sind. Es ist daher der Begriff „Arbeitnehmer/innen“ hier weit<br />
im Sinne einer soziologischen Gruppenzuordnung zu verstehen.<br />
Armutsgefährdung: Armutsgefährdet sind Personen, wenn das äquivalisierte Haushaltsnettoeinkommen<br />
(Erwerbseinkommen, Sozialleistungen, andere Einkünfte) unter 60% des nationalen<br />
äquivalisierten Netto-Medianeinkommens liegt.<br />
Beschäftigungsmultiplikator: Beschäftigungsmultiplikatoren geben an, welche Beschäftigungseffekte<br />
von nachfragebedingten Veränderungen ausgehen und werden regelmäßig nach<br />
wissenschaftlichen Methoden bestimmt.<br />
Entgelt: das Einkommen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin aus der Erwerbstätigkeit.<br />
Darunter fallen alle Arten von Geld- bzw. Sachbezügen (z.B. Grundlohn, Sonderzahlungen,<br />
Überstundenzuschlag, Zulagen und Zuschläge, Prämien, Privatnutzung des Dienstautos,<br />
Honorare, Abfertigung), die die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer für ihre/seine Tätigkeit erhält.<br />
Erhebliche materielle Deprivation: Personen, deren Haushalt vier oder mehr der folgenden<br />
neun auf EU-Ebene festgelegten Merkmale für erhebliche materielle Deprivation aufweist, sind<br />
erheblich materiell depriviert:<br />
► Es bestehen Zahlungsrückstände bei Miete, Betriebskosten oder Krediten.<br />
► Es ist finanziell nicht möglich, unerwartete Ausgaben zu tätigen.<br />
► Es ist finanziell nicht möglich, einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren.<br />
► Es ist finanziell nicht möglich, die Wohnung angemessen warm zu halten.<br />
► Es ist finanziell nicht möglich, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare<br />
vegetarische Speise zu essen.<br />
► Ein PKW ist finanziell nicht leistbar.<br />
► Eine Waschmaschine ist finanziell nicht leistbar.<br />
► Ein Farbfernsehgerät ist finanziell nicht leistbar.<br />
► Ein Telefon oder Handy ist finanziell nicht leistbar.<br />
Europa 2020-Sozialzielgruppe: Im Rahmen des fünften Kernziels zu „Armut und soziale<br />
Ausgrenzung“ der Strategie Europa 2020 soll die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung<br />
betroffenen Menschen um mindestens 20 Millionen auf EU-Ebene gesenkt werden.<br />
Diese Zielgruppe wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni<br />
2010 definiert und wird anhand von drei Indikatoren erfasst: Es handelt sich um Personen, die<br />
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