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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Soziale Auswirkungen<br />

Als Bezugsrahmen ist ein aussagekräftiges und typisches Jahr bezogen auf einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren ab Umsetzung der Regelung bzw. Realisierung des sonstigen Vorhabens<br />

heranzuziehen.<br />

15.4 Begriffsbestimmungen<br />

Arbeitnehmer/innen: Unselbstständig Erwerbstätige, wobei sowohl die privatrechtlich als<br />

auch die öffentlich-rechtlich beschäftigten Arbeitnehmer/innen bzw. Dienstnehmer/innen sowie<br />

freie Dienstnehmer/innen umfasst sind. Es ist daher der Begriff „Arbeitnehmer/innen“ hier weit<br />

im Sinne einer soziologischen Gruppenzuordnung zu verstehen.<br />

Armutsgefährdung: Armutsgefährdet sind Personen, wenn das äquivalisierte Haushaltsnettoeinkommen<br />

(Erwerbseinkommen, Sozialleistungen, andere Einkünfte) unter 60% des nationalen<br />

äquivalisierten Netto-Medianeinkommens liegt.<br />

Beschäftigungsmultiplikator: Beschäftigungsmultiplikatoren geben an, welche Beschäftigungseffekte<br />

von nachfragebedingten Veränderungen ausgehen und werden regelmäßig nach<br />

wissenschaftlichen Methoden bestimmt.<br />

Entgelt: das Einkommen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin aus der Erwerbstätigkeit.<br />

Darunter fallen alle Arten von Geld- bzw. Sachbezügen (z.B. Grundlohn, Sonderzahlungen,<br />

Überstundenzuschlag, Zulagen und Zuschläge, Prämien, Privatnutzung des Dienstautos,<br />

Honorare, Abfertigung), die die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer für ihre/seine Tätigkeit erhält.<br />

Erhebliche materielle Deprivation: Personen, deren Haushalt vier oder mehr der folgenden<br />

neun auf EU-Ebene festgelegten Merkmale für erhebliche materielle Deprivation aufweist, sind<br />

erheblich materiell depriviert:<br />

► Es bestehen Zahlungsrückstände bei Miete, Betriebskosten oder Krediten.<br />

► Es ist finanziell nicht möglich, unerwartete Ausgaben zu tätigen.<br />

► Es ist finanziell nicht möglich, einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren.<br />

► Es ist finanziell nicht möglich, die Wohnung angemessen warm zu halten.<br />

► Es ist finanziell nicht möglich, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare<br />

vegetarische Speise zu essen.<br />

► Ein PKW ist finanziell nicht leistbar.<br />

► Eine Waschmaschine ist finanziell nicht leistbar.<br />

► Ein Farbfernsehgerät ist finanziell nicht leistbar.<br />

► Ein Telefon oder Handy ist finanziell nicht leistbar.<br />

Europa 2020-Sozialzielgruppe: Im Rahmen des fünften Kernziels zu „Armut und soziale<br />

Ausgrenzung“ der Strategie Europa 2020 soll die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung<br />

betroffenen Menschen um mindestens 20 Millionen auf EU-Ebene gesenkt werden.<br />

Diese Zielgruppe wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni<br />

2010 definiert und wird anhand von drei Indikatoren erfasst: Es handelt sich um Personen, die<br />

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