Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Soziale Auswirkungen<br />
Die Pflichtstellen ergeben sich aus der im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) normierten<br />
Beschäftigungspflicht. Die Dienstgeber/innen sind verpflichtet, auf je 25 beschäftigte<br />
Dienstnehmer/innen mindestens eine begünstigte Behinderte/einen begünstigten Behinderten<br />
einzustellen.<br />
Es ist der jeweilige Wirkungszusammenhang zu beschreiben und anzuführen, ob bestimmte<br />
Personengruppen (z.B. Frauen, Männer) unterschiedlich betroffen sind. Gegebenenfalls sind<br />
auch besondere zeitliche Verläufe zu beschreiben.<br />
Schritt 2b: Bei Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung<br />
außerhalb der Arbeitswelt ist anzuführen, welcher Art die erwarteten Auswirkungen sind.<br />
Betreffen die Auswirkungen z.B. die Bereiche Bildung, Gesundheit, Bauen, Verkehr, Information,<br />
Kommunikation?<br />
Beispiele für relevante Auswirkungen:<br />
• Gemäß Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) erhöht sich die Familienbeihilfe<br />
für jedes Kind, das erheblich behindert ist, derzeit um monatlich € 138,30. Eine Erhöhung<br />
dieses seit geraumer Zeit nicht wertangepassten Betrages führt jedenfalls zu einer Erhöhung<br />
der Chancengleichheit auch für erheblich behinderte Kinder und damit zu einer Verbesserung<br />
der Teilhabe an der Gesellschaft.<br />
• Die Etablierung der Volksanwaltschaft als unabhängige Behörde zur Verhinderung von Ausbeutung,<br />
Gewalt und Missbrauch nach Art. 16 Abs. 3 UN-Behindertenrechtskonvention soll<br />
die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, die in Behinderteneinrichtungen leben,<br />
verbessern und dieser Personengruppe besonderen Schutz zukommen lassen.<br />
Auch hier ist der jeweilige Wirkungszusammenhang zu beschreiben und anzuführen, ob bestimmte<br />
Personengruppen (z.B. Frauen, Männer) unterschiedlich betroffen sind. Gegebenenfalls<br />
sind auch besondere zeitliche Verläufe zu beschreiben.<br />
Informationen zum Thema gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung können<br />
dem jeweils letzten Behindertenbericht der Bundesregierung auf der Homepage des Bundesministeriums<br />
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz entnommen werden:<br />
http://www.bmask.gv.at/site/Soziales/Menschen_mit_Behinderungen/<br />
Schritt 3: Abschließend ist anzugeben, auf wie viele Menschen mit Behinderung sich das<br />
Vorhaben nach der praktischen Umsetzung auswirken wird.<br />
Die zusammenfassende Darstellung der Anzahl der betroffenen Menschen mit Behinderung<br />
soll nach Möglichkeit gegliedert werden nach<br />
■ aussagekräftigen Aspekten wie Maßnahme und/oder Personengruppe (Art der Behinderung,<br />
Geschlecht o.Ä.) sowie nach<br />
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