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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Soziale Auswirkungen<br />

niedrigem Leistungsanspruch und auch bei der Anrechnung von Partnereinkommen wurde kein<br />

Mindeststandard für das Haushaltseinkommen berücksichtigt.<br />

Durch eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde mit BGBl. I Nr. 63/2010 der<br />

Arbeitslosengeld-Ergänzungsbetrag auf die Notstandshilfe ausgedehnt. Dies betrifft NH-<br />

BezieherInnen mit niedrigem Leistungsanspruch.<br />

Im Jahr 2010 gab es rund 130.000 NH-BezieherInnen im Jahresdurchschnitt.<br />

Mittels einer Sonderauswertung durch das Bundesrechenzentrum (BRZ) wurde erhoben, wie viele<br />

Personen von der Einführung eines Ergänzungsbetrages beim Notstandshilfebezug profitieren<br />

würden. Hierfür müssen die Ergänzungsbeträge des vorhergehenden Arbeitslosengeldbezugs<br />

ausgewertet und analysiert werden.<br />

Im Ergebnis profitieren rund 2/3 von der Neuregelung in der Notstandshilfe, das wären rund<br />

86.667 Personen im Jahr 2010. Für 2010 wird im Durchschnitt eine monatliche Erhöhung der<br />

Notstandshilfe pro betroffener Person von 66,40 Euro geschätzt. Diese Transferhöhe ergibt sich<br />

aus einer Sonderauswertung des BRZ im Dezember, worin die Anzahl der profitierenden TransferempfängerInnen<br />

(Leistungshöhe unter Ausgleichzulagenrichtsatz) und die zu erwartende Ge-<br />

samtsumme des Transfers im Dezember enthalten ist.<br />

Für die Jahre 2011 bis 2014 wird eine Valorisierung der Transferhöhe in Höhe von 3% angenommen<br />

(weil auch der Ausgleichszulagenrichtsatz steigt), der den finanziellen Aufwand entsprechend<br />

erhöht. Da die Entwicklung des Arbeitsmarktes - und somit die Entwicklung der<br />

Arbeitslosenzahlen - einen entscheidenden Einfluss auf die Zahl der NH-BezieherInnen hat, werden<br />

für die Jahre 2012 bis 2014 die Prognosewerte des WIFO zur Arbeitslosigkeitsentwicklung<br />

herangezogen.<br />

Die Höhe des Transferaufwands setzt sich am Beispiel eines Jahres – hier für 2012 – wie folgt<br />

zusammen: Der Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber 2011 wird vom WIFO auf 7,3% geschätzt,<br />

somit steigen die angenommenen NH-BezieherInnen ebenso um diesen Prozentsatz auf<br />

139.490. Zwei Drittel dieses Personenkreises profitieren von der Neuregelung (92.993). Der monatliche<br />

NH-Zusatzbetrag erhöht sich 2011 und 2012 um jeweils drei Prozent und beträgt 2012<br />

somit 70,4 Euro (bereits inklusive der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge durch das Ar-<br />

beitsmarktservice).<br />

Der gesamte Transferaufwand durch die gesetzliche Neuregelung ergibt sich aus der Multiplikation<br />

der durchschnittlichen Zahl der Begünstigten mal der monatlichen Kosten für den Ergänzungsbetrag<br />

pro Monat mal 12; er beträgt 2012 rund € 78,6 Mio.<br />

Zwar beziehen mehrheitlich Männer Notstandshilfe, jedoch sind vermehrt Frauen von einem geringen<br />

Notstandshilfesatz betroffen, so dass gerade sie zum definierten Personenkreis zählen<br />

und von dieser Maßnahme profitieren. Durch diesen Transfer an private Haushalte steht diesen<br />

ein höheres verfügbares Einkommen zur Verfügung, welches die Kaufkraft erhöht; die zusätzliche<br />

private Nachfrage hat wiederum positive Effekte auf den Arbeitsmarkt. Die Höhe der gesicherten<br />

und zusätzlichen Beschäftigung wird mittels des Beschäftigungsmultiplikators bestimmt.<br />

Langfristig hängen die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes von der Entwicklung der Arbeitslosigkeit<br />

und der Dauer der Arbeitslosigkeitsepisoden sowie der Entwicklung der Bemes-<br />

sungsgrundlagen ab.<br />

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