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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Soziale Auswirkungen<br />

Dabei ist auch besonders zu berücksichtigen, ob bestimmte Personengruppen (z.B. Männer<br />

oder Frauen) besonders betroffen sind, und es sind gegebenenfalls besondere zeitliche Verläufe<br />

darzustellen.<br />

Beispiele für relevante Auswirkungen:<br />

Wenn z.B. eine Regelung zu einer Bildungsteilzeit (ähnlich der jetzt schon vorhandenen Bildungskarenz)<br />

befristet eingeführt wird, so ist zu beschreiben, für welche Gruppen diese Maßnahme<br />

– auch ausgehend von den bisherigen Erfahrungen mit der Inanspruchnahme der<br />

Bildungskarenz – relevant ist und was sie für ihre Arbeitszeit, ihr Entgelt und die Vereinbarkeit bedeutet.<br />

Es ist, da die Maßnahme befristet ist, auch eine Perspektive zu entwickeln, wie die Situation<br />

nach Auslaufen sein wird.<br />

Regelungen z.B. zum Nachbarschaftsschutz oder Umweltschutz können sich allenfalls nachteilig<br />

auf den Arbeitnehmerschutz auswirken (Beispiel: aus Nachbarschaftsschutzgründen müssen<br />

Fenster geschlossen werden, damit kein Lärm nach außen dringt, aus Arbeitnehmerschutzgründen<br />

müssen Fenster wegen der erforderlichen Belüftung offen sein).<br />

Regelungen zum Rauchverbot z.B. in der Gastronomie bzw. Ausnahmen davon betreffen auch<br />

die dort Beschäftigten.<br />

Schritt 3: Schließlich ist darzustellen auf wie viele Arbeitnehmer/innen sich das Vorhaben nach<br />

der praktischen Umsetzung auswirken wird.<br />

Für die Wirkung ist die praktische Umsetzung von maßgeblicher Relevanz. Im Rahmen der<br />

vertiefenden Prüfung soll daher auch eine quantitative Abschätzung erfolgen, nämlich wie viele<br />

Arbeitnehmer/innen tatsächlich vom Vorhaben betroffen sein werden. Als Bezugsrahmen ist<br />

ein durchschnittliches Jahr bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab Umsetzung der<br />

Regelung bzw. Realisierung des sonstigen Vorhabens heranzuziehen.<br />

Auch hier kann eine gesonderte Darstellung bezogen auf bestimmte Maßnahmen und/oder<br />

besondere Personengruppe (Alter, Geschlecht, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in kleinen<br />

und mittleren Unternehmen o.Ä.) vorgenommen werden.<br />

Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens wird insbesondere dessen Umsetzung zu evaluieren<br />

sein, um z.B. Rückschlüsse daraus zu ziehen, ob die prognostizierte Anzahl von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen<br />

tatsächlich betroffen ist oder ob z.B. auf Grund mangelnder Umsetzung<br />

weniger Arbeitnehmer/innen von den Wirkungen erfasst werden.<br />

Beispiel für die Prüfung von Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen:<br />

Wirkt sich eine Regelung zum Rauchverbot im Gastgewerbe im Tabakgesetz auf die Arbeitsbedingungen<br />

aus?<br />

Sind Arbeitnehmer/innen direkt/indirekt betroffen?<br />

Antwort: Ja, da im Gastgewerbe Arbeitnehmer/innen tätig sind<br />

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