Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Soziale Auswirkungen<br />
Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben betreffen natürlich einerseits<br />
die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungspflichten, wie z.B. Regelungen zur Zumutbarkeit<br />
der Aufnahme einer Beschäftigung bei bestehenden Betreuungspflichten oder<br />
Maßnahmen zur außerhäuslichen Kinderbetreuung, gehen aber weit darüber hinaus, indem<br />
hier auch andere Aspekte des Privatlebens (Freizeitgestaltung, Freiwilligenengagement u.a.m.)<br />
angesprochen sind.<br />
Auswirkungen auf die Arbeitszeit können z.B. Maßnahmen im Bereich der außerschulischen<br />
Kinderbetreuung haben (nämlich auf die Arbeitszeit der Betreuungspersonen), aber auch<br />
technische und organisatorische Änderungen, z.B. bei privaten und öffentlichen Dienstleistungen<br />
(das Anbieten von Serviceeinrichtungen am Abend oder an Wochenenden hat Einfluss auf<br />
die Arbeitszeit der Beschäftigten).<br />
Auswirkungen auf Gesundheit oder Sicherheit von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern können<br />
z.B. vorliegen bei:<br />
■ Änderung technischer Vorschriften für Maschinen, die von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern<br />
bedient werden,<br />
■ Änderungen im Gesundheitsrecht, die sich auch auf Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer<br />
auswirken können (z.B. Rauchverbot und Ausnahmen davon),<br />
■ Änderungen im Chemikalienrecht,<br />
■ Änderungen in Zusammenhang mit Lehrberufen (z.B. in Hinblick auf die Verordnung über<br />
Beschäftigungsverbote und –beschränkungen für Jugendliche -KJBG-VO, wonach bestimmte<br />
gefährliche Tätigkeiten für Jugendliche verboten oder nur unter Einschränkungen<br />
erlaubt sind, z.B. erlaubt nach einer bestimmten Ausbildungszeit bzw. Lehrzeit, wenn für<br />
die Ausbildung unbedingt erforderlich),<br />
■ Änderungen in bundesrechtlichen Genehmigungsverfahren (jedenfalls alle in § 93 Abs. 1<br />
und § 94 Abs. 1 ASchG sowie in der dazu erlassene Verordnung über die Gleichstellung<br />
von Bewilligungsverfahren, BGBl. II Nr. 43/2005 aufgezählten, z.B. Genehmigungen nach<br />
dem Betriebsanlagenrecht, Abfallrecht, Mineralrohstoffrecht),<br />
■ Auch Änderungen, die sich auf die Parteistellung der Arbeitsinspektion (als Organpartei für<br />
den ArbeitnehmerInnenschutz) beziehen, können relevant sein.<br />
Schritt 2: Ausgehend von der getroffenen Auswahl (Entgelt, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,<br />
Arbeitszeit, Gesundheit und/oder Sicherheit) sind diese Auswirkungen nun jeweils zu<br />
beschreiben.<br />
Bei den Fragen nach den konkreten Auswirkungen ist – ausgehend von der vorher getroffenen<br />
Einschätzung, dass bestimmte der aufgezählten Arbeitsbedingungen betroffen sein können –<br />
hier im Einzelnen zu beschreiben, worin diese Auswirkung besteht.<br />
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